Common use of Versorgungsinhalte Clause in Contracts

Versorgungsinhalte. 11 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 (1) Die medizinischen Anforderungen sind in der Anlage 1 der DMP-A-RL (Anlage 1 des Vertrages) definiert und gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Leis- tungserbringer sind nach dem Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte und die Dokumentation) entfaltet, unverzüglich über die eingetretene Änderung zu unterrichten. Die teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten sich durch ihre Teilnahmeerklärung gemäß § 6 insbesondere diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Ein- zelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein. (2) Die Vertragspartner stimmen überein, an diesem strukturierten Behandlungs- programm für Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmende Versicherte gemäß der je- weils gültigen Anlage 1 der DMP-A-RL zu behandeln und zu beraten. Dies gilt auch, wenn teilnehmende Leistungserbringer Versicherte wegen Diabetes mel- litus Typ 2 auch aufgrund anderer Verträge behandeln und beraten.

Appears in 2 contracts

Samples: Vertrag, Vertrag

Versorgungsinhalte. 11 9 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 21 (1) Die medizinischen Anforderungen sind in der Anlage 6 de- finiert und Bestandteil dieses Vertrages. Die Inhalte dieser Vertragsanlage entsprechen den Anforderungen an die Be- handlung nach Ziffer 1 der Anlage 7 zur DMP-A-RL (Anlage 1 des Vertrages) definiert und gelten gel- ten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Leis- tungserbringer Leistungserbrin- ger sind nach dem Inkrafttreten einer Änderung der Ziffer 1 der Anlage 7 zur DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte und die Dokumentation) entfaltet, RL unverzüglich über die eingetretene Änderung unmittel- bar nach Satz 1 eingetretenen Änderungen der Anforderun- gen an die Behandlung zu unterrichten. Die teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten sich durch ihre Teilnahmeerklärung Teilnahme- erklärung gemäß § 6 insbesondere 5 insbesondere, diese Versorgungsinhalte Versorgungs- inhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung Erfül- lung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Ein- zelfall erforderlichen ärztlichen Einzelfall er- forderlichen Behandlungsspielraum nicht ein. (2) Die Vertragspartner stimmen überein, dass die teilnehmen- den Vertragsärzte an diesem strukturierten Behandlungs- programm für Diabetes mellitus Typ 2 1 teilnehmende Versicherte Ver- sicherte gemäß der je- weils gültigen Anlage 1 der DMP-A-RL zu den in diesem Vertrag vereinbarten Versor- gungsinhalten behandeln und zu beraten. Dies gilt auch, wenn teilnehmende Leistungserbringer Vertragsärzte Versicherte wegen Diabetes mel- litus mellitus Typ 2 auch 1 aufgrund anderer Verträge behandeln und beraten.

Appears in 1 contract

Samples: Behandlungsprogrammvertrag

Versorgungsinhalte. 11 9 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm DMP Diabetes mellitus Typ 21 (1) . Die medizinischen Anforderungen an die Behandlung sind in der Anlage 1 7 der DMP-A-RL (Anlage 1 des Vertrages) definiert und definiert. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen FassungFassung und sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Leis- tungserbringer teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten sich durch ihre Teilnahme bzw. ihren Antrag auf Teilnahme gemäß § 5, insbesondere diese Versorgungsinhalte zu beachten und die an diesem DMP teilnehmenden Versicherten gemäß der jeweils aktuell gültigen Anlage 7 der DMP-A-RL zu behandeln und zu beraten. Dies gilt auch, wenn teilnehmende Leistungserbringer Versicherte wegen Diabetes mellitus Typ 1 auch aufgrund anderer Verträge behandeln und beraten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein. 2. Die teilnehmenden Ärzte sind nach dem Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte und die Dokumentation) entfaltetentfalten, unverzüglich von der KVHB über die eingetretene Änderung Änderungen der Anforderungen an die Behandlung zu unterrichten. Die teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten sich durch ihre Teilnahmeerklärung gemäß § 6 insbesondere diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Ein- zelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein. (2) Die Vertragspartner stimmen überein, an diesem strukturierten Behandlungs- programm für Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmende Versicherte gemäß der je- weils gültigen Anlage 1 der DMP-A-RL zu behandeln und zu beraten. Dies gilt auch, wenn teilnehmende Leistungserbringer Versicherte wegen Diabetes mel- litus Typ 2 auch aufgrund anderer Verträge behandeln und beraten.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB v Für Diabetes Mellitus Typ 1

Versorgungsinhalte. 11 9 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 (1) Die medizinischen Anforderungen sind in der Anlage 6 definiert und Bestandteil dieses Vertrages. Die Inhalte dieser Vertragsanlage entsprechen den Anforderungen nach An- lage 1 der DMP-A-RL (Anlage 1 des Vertrages) definiert und gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Leis- tungserbringer Ärzte sind nach dem Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages Ver- trages (insbesondere die Versorgungsinhalte und die Dokumentation) entfaltetentfalten, unverzüglich unver- züglich über die eingetretene Änderung eingetretenen Änderungen zu unterrichten. Die teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten Der teilnehmende Arzt ver- pflichtet sich durch ihre seine Teilnahmeerklärung gemäß § 6 insbesondere 5 insbesondere, diese Versorgungsinhalte Versor- gungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffenbetref- fen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Ein- zelfall Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein. (2) Die Vertragspartner stimmen überein, dass die teilnehmenden Vertragsärzte an diesem strukturierten Behandlungs- programm Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmende Versicherte Versi- cherte gemäß der je- weils gültigen Anlage 1 der DMP-A-RL zu den in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsinhalten behandeln und zu beraten. Dies gilt auch, wenn teilnehmende Leistungserbringer Vertragsärzte Versicherte wegen Diabetes mel- litus mellitus Typ 2 auch aufgrund anderer Verträge behandeln und beraten.

Appears in 1 contract

Samples: Behandlungsprogramm

Versorgungsinhalte. 11 9 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 (1) Die medizinischen Anforderungen sind in der Anlage 1 der DMP-A-RL (Anlage 1 des Vertrages) definiert und gelten in ihrer jeweils gültigen FassungBe- standteil dieses Vertrages. Die Leis- tungserbringer Ärzte sind nach dem Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte Versor- gungsinhalte und die Dokumentation) entfaltetentfalten, unverzüglich über die eingetretene Änderung eingetretenen Än- derungen zu unterrichten. Die teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten Der teilnehmende Arzt verpflichtet sich durch ihre Teilnahmeerklärung seine Teilnah- meerklärung gemäß § 6 insbesondere 5 insbesondere, diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung Erfül- lung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Ein- zelfall Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum Behand- lungsspielraum nicht ein. (2) Die Vertragspartner stimmen überein, dass die teilnehmenden Vertragsärzte an diesem strukturierten Behandlungs- programm Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmende Versicherte Versi- cherte gemäß der je- weils gültigen Anlage 1 der DMP-A-RL zu den in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsinhalten behandeln und zu beraten. Dies gilt auch, wenn teilnehmende Leistungserbringer Vertragsärzte Versicherte wegen Diabetes mel- litus mellitus Typ 2 auch aufgrund anderer Verträge behandeln und beraten.

Appears in 1 contract

Samples: DMP Agreement

Versorgungsinhalte. 11 9 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 (1) Die medizinischen Anforderungen an das DMP Diabetes mellitus Typ 2 sind in der An- lage 1 der DMP-A-RL definiert und in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrages. Der teilnehmende Leistungserbringer verpflichtet sich durch seine Teilnah- meerklärung gemäß § 5, insbesondere diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfül- lung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Be- handlungsspielraum nicht ein. (2) Die Vertragspartner stimmen überein, die an diesem strukturierten Behandlungspro- gramm für Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmenden Versicherten gemäß den Versor- gungsinhalten nach Anlage 1 der DMP-A-RL in der jeweils gültigen Fassung zu behan- deln und zu beraten. Dies gilt auch, wenn teilnehmende Leistungserbringer Versicherte wegen Diabetes mellitus Typ 2 auch aufgrund anderer Verträge behandeln und bera- ten. (Anlage 1 des Vertrages3) definiert und Die Anforderungen an die Behandlung gemäß der DMP-A-RL gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Leis- tungserbringer Leistungserbringer sind nach dem Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte Ver- sorgungsinhalte und die Dokumentation) entfaltetentfalten, unverzüglich über die eingetretene Änderung eingetretenen Änderungen zu unterrichten. Die teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten sich durch ihre Teilnahmeerklärung gemäß § 6 insbesondere diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Ein- zelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein. (2) Die Vertragspartner stimmen überein, an diesem strukturierten Behandlungs- programm für Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmende Versicherte gemäß der je- weils gültigen Anlage 1 der DMP-A-RL zu behandeln und zu beraten. Dies gilt auch, wenn teilnehmende Leistungserbringer Versicherte wegen Diabetes mel- litus Typ 2 auch aufgrund anderer Verträge behandeln und beraten.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB v Diabetes Mellitus Typ 2

Versorgungsinhalte. 11 9 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 21 (1) Die medizinischen Anforderungen sind in der Anlage 1 7 der DMP-A-RL (Anlage 1 des Vertrages) definiert und gelten in ihrer jeweils gültigen Fassungver- bindlicher Bestandteil dieses Vertrages. Die Leis- tungserbringer Ärzte sind nach dem Inkrafttreten einer Änderung Än- derung der DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte und die Dokumentation) entfaltetentfalten, unverzüglich über die eingetretene Änderung eingetrete- nen Änderungen durch die KV Nordrhein zu unterrichten. Die teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten Ärzte ver- pflichten sich durch ihre Teilnahmeerklärung gemäß § 6 insbesondere 5 insbesondere, diese Versorgungsinhalte Versor- gungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffenbetref- fen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Ein- zelfall Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein. (2) Die Vertragspartner stimmen überein, dass die teilnehmenden Ärzte an diesem strukturierten Behandlungs- programm struktu- rierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 1 teilnehmende Versicherte gemäß der je- weils gültigen Anlage 1 der DMP-A-RL zu ge- mäß den in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsinhalten behandeln und zu beraten. Dies gilt auch, wenn teilnehmende Leistungserbringer Ärzte Versicherte wegen Diabetes mel- litus mellitus Typ 2 auch aufgrund 1 auf- grund anderer Verträge behandeln und beraten.

Appears in 1 contract

Samples: DMP Agreement

Versorgungsinhalte. 11 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 (1) Die medizinischen Anforderungen sind in an die Behandlung nach Ziffer 1 der Anlage 1 der DMP-A-RL (Anlage 1 des Vertrages) definiert und zu §§ 28 b bis 28 g RSAV gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Leis- tungserbringer Leistungserbringer sind nach dem Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte und die Dokumentation) entfaltet, Ziffer 1 der Anlage 1 zu §§ 28 b bis 28 g RSAV unverzüglich über die eingetretene Änderung unmittelbar nach Satz 1 eingetretenen Änderungen der Anforderungen an die Behandlung zu unterrichten. Die teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten verpflichtet sich durch ihre seine Teilnahmeerklärung gemäß § 6 insbesondere diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Ein- zelfall Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein. (2) Die Vertragspartner stimmen überein, an diesem strukturierten Behandlungs- programm Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmende Versicherte gemäß der je- weils gültigen jeweils aktuellen Anlage 1 der „Versorgungsinhalte“ des DMP-A-RL Vertrages zu behandeln und zu beraten. Dies gilt auch, wenn teilnehmende Leistungserbringer Versicherte wegen Diabetes mel- litus mellitus Typ 2 auch aufgrund anderer Verträge behandeln und beraten.“ (3) Bei Aktualisierung der evidenzbasierten Handlungsempfehlungen verpflichten sich die Leistungserbringer, die Versorgung der Versicherten entsprechend anzupassen. Die Leistungserbringer werden von der KVH über Änderungen binnen 2 Wochen nach Veröffentlichung der neuen Handlungsempfehlungen informiert.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag