Versorgungsinhalte. 9 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm (1) Die medizinischen Anforderungen an die Behandlung sind in der Anlage 7 der DMP-A-RL definiert und Bestandteil dieses Vertrages. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die teilnehmenden Ärzte/MVZ verpflichten sich durch ihre Teilnahmeerklärung bzw. ihren Antrag auf Teilnahme gemäß § 5, diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben die Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein. (2) Die Ärzte/MVZ werden nach dem Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte und die Dokumenta- tion) entfaltet, unverzüglich von der KVN über die eingetretenen Änderungen informiert. Gleichsam verpflichten sich die Ärzte/MVZ, die Versorgung der Versicherten entsprechend anzupassen.
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Versorgungsinhalte. 9 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm
(1) Die medizinischen Anforderungen an die Behandlung sind in der Anlage 7 1 der DMP-A-RL definiert und Bestandteil dieses Vertrages. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die teilnehmenden Ärzte/MVZ verpflichten sich sich, durch ihre Teilnahmeerklärung bzw. ihren Antrag auf Teilnahme gemäß § 5, 5 diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben die Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages Be- handlungsauftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein.
(2) Die Ärzte/MVZ werden nach dem Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte und die Dokumenta- tion) entfaltetentfalten, unverzüglich von der durch die KVN über die eingetretenen Änderungen informiert. Gleichsam verpflichten sich die Ärzte/MVZ, die Versorgung der Versicherten entsprechend anzupassen.
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Versorgungsinhalte. 9 Medizinische Anforderungen an das BehandlungsprogrammBehandlungsprogramm Asthma
(1) Die medizinischen Anforderungen an die Behandlung sind in der Anlage 7 9 der DMP-A-RL definiert Richtlinie defi- niert und Bestandteil dieses Vertrages. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die teilnehmenden Ärzte/MVZ teilneh- menden Ärzte / Medizinischen Versorgungszentren verpflichten sich sich, durch ihre Teilnahmeerklärung Teilnahmeerklä- rung bzw. ihren Antrag auf Teilnahme gemäß § 5, diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben die Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein.
(2) Die Ärzte/MVZ werden Ärzte sind nach dem Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RLRichtlinie, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte und die Dokumenta- tionDokumentation) entfaltetentfalten, unverzüglich von der KVN über die eingetretenen Änderungen informiertzu unterrichten. Gleichsam verpflichten sich die Ärzte/MVZÄrzte / Medizinischen Versorgungszentren, die Versorgung der Versicherten entsprechend anzupassenanzu- passen.
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Samples: Vertrag
Versorgungsinhalte. 9 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm
(1) Die medizinischen Anforderungen an die Behandlung sind in der Anlage 7 11 der DMP-A-RL definiert und Bestandteil dieses Vertrages. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die teilnehmenden Ärzte/MVZ verpflichten sich durch ihre Teilnahmeerklärung bzw. ihren Antrag auf Teilnahme gemäß § 5, 5 diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben die Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein.
(2) Die Ärzte/MVZ werden nach dem Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte und die Dokumenta- tion) entfaltetentfalten, unverzüglich von der KVN über die eingetretenen Änderungen informiert. Gleichsam verpflichten sich die Ärzte/MVZ, die Versorgung der Versicherten entsprechend anzupassen.
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Samples: DMP Agreement for Copd
Versorgungsinhalte. 9 Medizinische Anforderungen an das BehandlungsprogrammBehandlungsprogramm KHK
(1) Die medizinischen Anforderungen an die Behandlung sind in der Anlage 7 5 der DMP-A-RL definiert de- finiert und Bestandteil dieses Vertrages. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die teilnehmenden teil- nehmenden Ärzte/MVZ verpflichten sich durch ihre Teilnahmeerklärung bzw. ihren Antrag auf Teilnahme gemäß § 5, 5 diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben die Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages Behandlungs- auftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein.
(2) Die Ärzte/MVZ werden nach dem Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte und die Dokumenta- tionDokumentation) entfaltetentfalten, unverzüglich von der KVN über die eingetretenen Änderungen informiert. Gleichsam verpflichten verpflich- ten sich die Ärzte/MVZ, die Versorgung der Versicherten entsprechend anzupassen.
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Samples: DMP Agreement
Versorgungsinhalte. 9 Medizinische Anforderungen an das BehandlungsprogrammBehandlungsprogramm DM 1
(1) Die medizinischen Anforderungen an die Behandlung sind in der Anlage 7 der DMP-A-RL definiert und sind Bestandteil dieses Vertrages. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die teilnehmenden Ärzte/MVZ verpflichten Das teilnehmende Krankenhaus verpflichtet sich durch ihre seine Teilnahmeerklärung bzw. ihren Antrag auf Teilnahme gemäß § 5, diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben die Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein.
(2) Die Ärzte/MVZ Leistungserbringer werden nach dem Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RL, die Wirkung Wir- kung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere auf die Versorgungsinhalte und die Dokumenta- tionVersorgungsinhalte) entfaltet, unverzüglich von der KVN Gemeinsamen Einrichtung bzw. von der NKG nach Abstimmung mit den Verbänden unverzüglich über die eingetretenen Änderungen informiert. Gleichsam verpflichten sich die Ärzte/MVZLeistungserbringer, die Versorgung der Versicherten entsprechend anzupassen.
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Samples: Rahmenvertrag
Versorgungsinhalte. 9 Medizinische Anforderungen an das BehandlungsprogrammDisease-Management-Programm
(1) Die medizinischen Anforderungen an die Behandlung sind in der Anlage 7 11 der DMP-A-RL definiert und Bestandteil dieses Vertrages. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Der teilnehmenden Ärzte/Ärzte und MVZ verpflichten sich durch ihre Teilnahmeerklärung bzw. ihren Antrag auf Teilnahme gemäß ge- mäß § 5, 5 insbesondere diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese die Vorgaben die Inhalte In- halte der ärztlichen Diagnostik und Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum Behandlungs- spielraum nicht ein.
(2) Die Ärzte/Ärzte und MVZ werden nach dem Inkrafttreten einer Änderung der Anlagen 11 oder 12 der DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte Versor- gungsinhalte und die Dokumenta- tionDokumentation) entfaltetentfalten, unverzüglich von der KVN KVSH über die eingetretenen Änderungen informiert. Gleichsam verpflichten sich ein- getretene Änderung der Anforderungen an die Ärzte/MVZ, die Versorgung der Versicherten entsprechend anzupassenBehandlung unterrichtet.
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB V