Versorgungsleistungen. Die angebotene betriebliche Altersversorgung des Arbeitgebers muss mindes- tens eine lebenslange Altersrente oder einen Auszahlungsplan mit anschlie- ßender Altersrente umfassen. Einzelheiten der Versorgungsleistung (einschließlich ggf. zusätzlicher Versor- gungsarten) werden in den Geschäftsplänen, Versicherungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen der Pensionskasse oder Direktversicherung, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitgeteilt werden, festgelegt.
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Samples: Tarifvertrag Zur Betrieblichen Altersversorgung Und Entgeltumwandlung, Tarifvertrag, Tarifvertrag Zur Betrieblichen Altersversorgung Und Entgeltumwandlung
Versorgungsleistungen. Die angebotene betriebliche Altersversorgung des Arbeitgebers muss mindes- tens mindestens eine lebenslange Altersrente umfassen oder einen Auszahlungsplan mit anschlie- ßender Altersrente umfassen. Einzelheiten der Versorgungsleistung (einschließlich ggf. zusätzlicher Versor- gungsarten) werden in den Geschäftsplänen, Versicherungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen Leis- tungsbeschreibungen der Pensionskasse oder Direktversicherung, die der Bundesanstalt Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitgeteilt werden, festgelegt.
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Versorgungsleistungen. Die angebotene betriebliche Altersversorgung des Arbeitgebers muss mindes- tens mindestens eine lebenslange lebens- lange Altersrente umfassen oder einen Auszahlungsplan mit anschlie- ßender anschließender Altersrente umfassenumfas- sen. Einzelheiten der Versorgungsleistung (einschließlich ggf. zusätzlicher Versor- gungsartenVersorgungsarten) werden in den Geschäftsplänen, Versicherungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen der Pensionskasse oder DirektversicherungPensi- onskasse, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitgeteilt werden, festgelegt.
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Versorgungsleistungen. Die angebotene betriebliche Altersversorgung des Arbeitgebers muss mindes- tens mindestens eine lebenslange Altersrente oder einen Auszahlungsplan mit anschlie- ßender Altersrente anschließender Alters- rente umfassen. Einzelheiten der Versorgungsleistung (einschließlich ggf. zusätzlicher Versor- gungsartenVersorgungs- arten) werden in den Geschäftsplänen, Versicherungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen Leistungs- beschreibungen der Pensionskasse oder Direktversicherung, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitgeteilt werden, festgelegt.
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Versorgungsleistungen. Die angebotene betriebliche Altersversorgung des Arbeitgebers muss mindes- tens mindestens eine lebenslange lebens- lange Altersrente oder einen Auszahlungsplan mit anschlie- ßender anschließender Altersrente umfassen. Einzelheiten Ein- zelheiten der Versorgungsleistung (einschließlich ggf. zusätzlicher Versor- gungsartenVersorgungsarten) werden in den Geschäftsplänen, Versicherungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen der Pensionskasse Pensions- kasse oder Direktversicherung, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitgeteilt mitge- teilt werden, festgelegt.
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Versorgungsleistungen. Die angebotene betriebliche Altersversorgung des Arbeitgebers muss mindes- tens mindestens eine lebenslange le- benslange Altersrente oder einen Auszahlungsplan mit anschlie- ßender anschließender Altersrente umfassenumfas- sen. Einzelheiten der Versorgungsleistung (einschließlich ggf. zusätzlicher Versor- gungsartenVersorgungsarten) werden in den Geschäftsplänen, Versicherungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen der Pensionskasse oder Direktversicherung, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzdienstleis- tungsaufsicht mitgeteilt werden, festgelegt.
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