Verspätungszuschlag. Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Lieferung der vereinbarten Warenmenge (oder eines Teils davon) innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist nicht nach, so hat der Verkäufer zusätzlich zu allen Rechten und Rechtsmit- teln, die ADM gemäß diesen Allgemeinen Einkaufs- bedingungen zustehen, eine Vertragsstrafe für Verzug in Höhe von 1 % des Wertes der nicht gelieferten Wa- ren (einschließlich Mehrwertsteuer, falls zutreffend) für jeden Tag des Verzugs zu zahlen. Überschreitet der Verzug 7 Kalendertage, so erhöht sich die Ver- tragsstrafe für jeden weiteren Verzugstag auf 10 % des Wertes der nicht gelieferten Waren (ggf. einschließ- lich Mehrwertsteuer) pro Kalendertag.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Verspätungszuschlag. Kommt der Verkäufer Verkäu- fer seiner Verpflichtung zur Lieferung der vereinbarten vereinbar- ten Warenmenge (oder eines Teils davon) innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist nicht nach, so hat der Verkäufer zusätzlich zu allen Rechten und Rechtsmit- teln, die ADM gemäß diesen Allgemeinen Einkaufs- bedingungen zustehen, eine Vertragsstrafe für Verzug in Höhe von 1 % des Wertes der nicht gelieferten Wa- ren (einschließlich Mehrwertsteuer, falls zutreffend) für jeden Tag des Verzugs zu zahlen. Überschreitet der Verzug 7 Kalendertage, so erhöht sich die Ver- tragsstrafe für jeden weiteren Verzugstag auf 10 % des Wertes der nicht gelieferten Waren (ggf. einschließ- lich Mehrwertsteuer) pro Kalendertag.
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Samples: Einkaufsbedingungen