Verstoßzeitpunkt bei Unterlassen. Wird ein Schaden durch fahrlässige Unterlassung ge- stiftet, so gilt im Zweifel der Verstoß als an dem Tag be- gangen, an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
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Verstoßzeitpunkt bei Unterlassen. Wird ein Schaden durch fahrlässige Unterlassung ge- stiftetgestiftet, so gilt im Zweifel der Verstoß als an dem Tag be- gangenbegangen, an welchem dem die versäumte Handlung spätestens spä- testens hätte vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
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Verstoßzeitpunkt bei Unterlassen. Wird ein Schaden Verstoß durch fahrlässige Unterlassung ge- stiftetbegangen, so gilt im Zweifel der Verstoß als an dem Tag be- gangenbegangen, an welchem die versäumte Handlung Hand- lung spätestens hätte vorgenommen werden müssenmüs- sen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Verstoßzeitpunkt bei Unterlassen. Wird ein Schaden durch fahrlässige Unterlassung ge- stiftetgestiftet, so gilt im Zweifel der Verstoß als an dem Tag be- gangenbegangen, an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
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Verstoßzeitpunkt bei Unterlassen. Wird ein Schaden durch fahrlässige Unterlassung ge- stiftetherbeigeführt, so gilt im Zweifel der Verstoß als an dem Tag be- gangenbegangen, an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
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