Hauptvertrag. Der Vertrag ist zunächst für die in dem Versicherungsschein festge- setzte Zeit abgeschlossen. Beträgt diese mindestens ein Jahr, bewirkt die Unterlassung rechtswirksamer Kündigung eine Verlängerung des Ver- trages jeweils um ein Jahr. Die Kündigung ist rechtswirksam, sofern sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertrages in Textform erklärt wird.
Hauptvertrag. Hauptvertrag im Sinne von § 1 Ziff. 1 des Auftragsverarbeitungsvertrages: Titel: …… Parteien: …… Datum: ……
Hauptvertrag. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Verpflichtungen der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer („Daten“) im Rahmen des in Anlage 1 genannten Vertrages („Hauptvertrag“)
Hauptvertrag. Vertrag, in welchem alle Einzelheiten der Verarbeitung beschrieben sind.
Hauptvertrag. 3.2.1 Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung mit der Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung der Prämie gemäß Ziffer 8.2.1, der im Antrag angegebenen Kosten und etwaiger öffentlicher Abgaben.
Hauptvertrag. Der Vertrag ist zunächst für die in dem Versiche- rungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Be- trägt diese mindestens ein Jahr, so bewirkt die Un- terlassung rechtswirksamer Kündigung eine Verlän- gerung des Vertrages jeweils um ein Jahr. Die Kün- digung ist rechtswirksam, sofern sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablaufe des Vertrages in Textform erklärt wird. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Hauptvertrag. Vertrag (i.d.R. ein Dienst- oder Werkvertrag), in welchem alle Einzelheiten der Verarbeitung beschrieben sind. Unterauftragnehmer Vom Auftragnehmer beauftragter Leistungserbringer, dessen Dienstleistung und/oder Werk der Auftragnehmer zur Erbringung der in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber benötigt.
Hauptvertrag. Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich einer anderen Verein- barung mit der Einlösung des Versicherungsscheines durch rechtzeitige Zahlung der Prämie gemäß § 8 II, der im Antrag angegebenen Kosten und etwaiger öffentlicher Abgaben. Wird die erste Prämie erst nach dem als Beginn der Versicherung festgesetzten Zeitpunkt eingefordert, dann aber ohne Verzug bezahlt, beginnt der Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Zeitpunkt.
Hauptvertrag. Die Parteien haben über die Nutzung der Roomle-Dienste am [●] einen Vertrag (der „Hauptvertrag“) abgeschlossen. Dieser Vertrag ist als Ergänzung zum Hauptvertrag zu sehen.
Hauptvertrag. Vertrag (i.d.R. ein Dienst- oder Werkvertrag), in welchem alle Einzelheiten der Verarbeitung beschrieben sind. Vom Auftragnehmer beauftragter Leistungserbringer, dessen Dienstleistung und/oder Werk der Auftragnehmer zur Erbringung der in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen gegenüber der Auftraggeberin benötigt. Verarbeitung im Auftrag ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragnehmer im Auftrag der Auftraggeberin. Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Anonymisierung, Sperrung, Löschung, Herausgabe) des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten gerichtete schriftliche Anordnung der Auftraggeberin. Die Weisungen werden anfänglich durch einen Hauptvertrag festgelegt und können von der Auftraggeberin danach in schriftlicher Form durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Gegenstand der Vereinbarung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten (nachstehend „Daten“ genannt) durch den Auftragnehmer für die Auftraggeberin in deren Auftrag und nach deren Weisung im Zusammenhang mit und in Ergänzung des Hauptvertrags. Die Vereinbarung gilt entsprechend für (Fern-) Prüfung und Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftragnehmer erhält Zugriff auf folgende personenbezogene Daten (dadurch, dass die Auftraggeberin ihm die Daten bereitstellt oder ihm einen Zugriff auf die Daten ermöglicht), bzw. die Auftraggeberin erlaubt dem Auftragnehmer, folgende personenbezogene Daten zu erheben: Personenstammdaten (z. B Mitarbeiter, Kooperationspartner, nicht med. Patientendaten) Medizinische Patientendaten (Befunde, Diagnosen, …) Kontaktdaten/Kommunikationsdaten (z. B. IP-Adressen, Telefon, E-Mail) Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkt- bzw. Vertragsinteresse) Kundenhistorie Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten Planungs- und Steuerungsdaten Auskunftsangaben (von Dritten, z.B. Auskunfteien, oder aus öffentlichen Verzeichnissen) Sonstige: Bei den Betroffenen der oben aufgelisteten Daten handelt es sich um: Patienten Xxxxxx Interessenten Beschäftigte Lieferanten Handelsvertreter Ansprechpartner Sonstige: Vor Ort auf den Geräten/Datenträgern der Auftraggeberin ohne Remote-Zugang Breitstellung einer gesicherten Verbindung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin per Site to Site VPN über: UMR-Dienstleisterportal per Client to Site VPN über: GlobalProtect Üb...