Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versiche rungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfül len hat, sind: B.3.3.1.1.1 die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie ver traglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; B.3.3.1.1.2 die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Appears in 3 contracts
Samples: Musikinstrumentenversicherung, Reisegepäckversicherung, Fahrradversicherung
Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versiche Versiche- rungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfül len er- füllen hat, sind:
B.3.3.1.1.1 die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie ver traglich vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
B.3.3.1.1.2 die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versiche rungsnehmer Versicherungsneh mer vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfül len erfüllen hat, sind:
B.3.3.1.1.1 33.1.1.1 die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich ver traglich vereinbarten einbarten Sicherheitsvorschriften;
B.3.3.1.1.2 33.1.1.2 die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung