Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Die Angebote des Verkäufers verstehen sich freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in dem Angebot zugesagt ist. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 6 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers ist die maßgebliche Grundlage des Vertrages. Alle Vereinbarungen, mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeu- gen, die beim vermittelnden Partner (Agent) vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich oder auf elektronischen Wege bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
3. Sofern der Kaufvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, EMails, SMS sowie Rundfunk und Telemedien) zustande kommt und der Käufer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist (d.h. eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht dem Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Es gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen in der gesonderten Widerrufsbelehrung wiedergegeben sind.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechsWochen gebunden. Diese Frist verkürzt sichauf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wo- chen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufervorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abge-schlossen, wenn der Verkäufer die Annahmeder Bestellung des näher bezeichneten Kauf-gegenstandes innerhalb der jeweils genanntenFristen in Textform bestätigt oder die Lieferungausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet,den Besteller unverzüglich zu unterrichten,wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichtendes Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen derZustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustim- mung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Ab- tretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtre- tungsausschluss überwiegen.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Ansprüche aus dem Kaufvertrag nicht abzutreten und das Fahrzeug nicht innerhalb von vier Monaten ab Erhalt des Fahrzeugs weiterzuverkaufen, es sei denn, dass dieser Verkauf nicht zu kommerziellen Zwecken durchgeführt wird. Wird das Fahrzeug entgegen der vorstehenden Regelung zu gewerblichen Zwecken oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer verkauft, ist der Käufer dem Verkäufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 15 % des Nettokaufpreises verpflichtet.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen sechs Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wo chen, gebunden. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, wenn der Verkäufer die Lieferung ausführt oder den Antrag des Käufers nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Fristen ablehnt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
3. Vertragsänderungen sowie Nebenabreden bedürfen neben der Schriftform zusätzlich der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung bzw. durch deren vertretungsberechtigten Pers onen.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Das Bestellangebot ist für den Käufer verbindlich. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung (Angebot des Käufers), sofern der Kaufgegenstand nicht am Lager des Verkäufers vorrätig ist, binnen 20 Tagen ab Abgabe, bei vorrätigen Lagerfahrzeugen binnen 10 Tagen ab Abgabe abzulehnen. Andernfalls gilt die Bestellung als angenommen, ebenso falls die Lieferung vorweg erfolgt ist.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Der Käufer gibt, gleich bei welcher Art der Bestellung, mit der Bestellung seine persönlichen Daten - mindestens Vor- und Nachnahme, vollständige Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Firmierung, Vertretung - an. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten. Sollte der Verkäufer aufgrund falscher, unrichtiger oder unvollständiger Daten des Kunden seine Vertragspflicht nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen können, haftet der Verkäufer hierfür nicht. Der Käufer hat dem Verkäufer etwa in diesem Zusammenhang entstehende Schäden zu ersetzen. Alle vom Verkäufer angebotenen Produkte können ausschließlich nur von volljährigen Kunden erworben werden.
2. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
4. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Die Bestellung ist für den Käufer höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen bindend. Bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen). Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform oder auf elektronischem Wege bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Die Annahme der Bestellung durch den Verkäufer erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Käufer interne Regularien seines Dienst- herrn/Arbeitgebers bzgl. der Gewährung von Rabatten an Beschäftigte einhält. Bei Amtsträgern (z.B. Regierungsmitglieder, Bürgermeister, Beamte) und diesen gleichgestellten Personengruppen (z.B. Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen im Staatseigentum) erfolgt die Annahme der Bestellung durch den Verkäufer zusätzlich unter dem Vorbehalt der Genehmigung in Textform durch den Dienstherrn/Arbeitgeber des Käufers. Der Käufer sendet die Genehmigungserklärung inTextform an den Verkäufer.
3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
4. Sofern der Kaufvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (insbesondere Brief, Telefon, E-Mail oder Fax) ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit eines Vertreters der Volkswagen Aktiengesellschaft zustande kommt und der Käufer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann der Käufer in diesen Fällen seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn dem Käufer das Fahrzeug vor Fristablauf überlassen wird - durch Rückgabe des Fahrzeuges widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Auslieferung bzw. Übergabe des F...