Vertragsabschluss, -partner. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die An- nahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons
Vertragsabschluss, -partner. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebotes durch den Kunden zustande. Im Fall der Buchung über Internet kommt der Vertrag durch das Anklicken des Buttons „VERBINDLICH BUCHEN“ zustande. In allen beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung per E-Mail gilt als schriftliche Bestätigung.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Vertragsabschluss, -partner. 1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin, kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Xxxx. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Xxxx vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Xxxx weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Vertragsabschluss, -partner. 1. Die Verträge kommen jeweils in Textform durch Auftragsbestätigung der RD Gastro nach Buchungsanfrage des Kunden zustande. Die Verträge kommen auch durch mündliche Bestätigung zustande, sofern die Buchungsanfrage für denselben Tag erfolgt. Mit der Buchungsanfrage sind der Grund und der Zweck der Veranstaltung aufzugeben.
2. Parteien der Verträge sind die RD Gastro und der Xxxx / Besteller / Veranstalter (der „Kunde“). Schließt der Kunde den Vertrag im Namen eines Dritten ab, so wird nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner der RD Gastro; der Kunde hat die RD Gastro hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen und der RD Gastro Namen und Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen. Schließt der Kunde den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Kunde, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit der RD Gastro entsprechende Erklärungen des Kunden, Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Kunde verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB an den Dritten weiterzuleiten.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen ist untersagt.
Vertragsabschluss, -partner. 1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Xxxx. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Xxxx vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Xxxx weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
Vertragsabschluss, -partner. 1.1. Der Vertrag kommt durch die Angebotsabgabe durch die FSZN auf Anfrage des Kunden und Angebotsannahme (Buchungsbestätigung) durch den Kunden zustande. Vertragspartner sind der Kunde und die FSZN.
1.2. Die Internetseite der FSZN, deren Prospekte und andere Werbung sowie Hinweise der FSZN auf Veranstaltungen enthalten kein Angebot zum Vertragsabschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden.
1.3. Ist der Besteller nicht der Veranstalter/Teilnehmer selbst oder wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator als Besteller eingeschaltet, so verpflichtet sich der Besteller, die Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch an den Kunden und die Teilnehmer weiterzugeben.
1.4. Die Anreise zum Veranstaltungsort und/oder etwaige Beherbergungsleistungen sind nicht in den Leistungen der FSZN enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Die Kosten hierfür sind von dem Kunden selbst zu tragen.
Vertragsabschluss, -partner. 2.1 Vertragspartner sind das MP und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch des MP zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage, kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtige Buchung“ zustande.
Vertragsabschluss, -partner. Vertragspartner sind der Apartmentanbieter und der Kunde. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Apartmentanbieter zustande. Für den Fall der Buchung über die Homepage des Apartmentanbieters kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Verbindlich buchen“ zustande.
Vertragsabschluss, -partner. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Reservierung des Kunden durch das Lokal zustande.
2. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Ver- anstalter ein gewerblicher
3. Alle vertraglichen Ansprüche gegen das Lokal verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbe- ginn. Davon ausgenommen sind Ansprüche im Fall vorsätzlichen Handelns. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunab- hängig in fünf Jahren.
4. Der Kunde ist verpflichtet, das Lokal unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, ob die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Lokals in der Öffentlichkeit zu gefährden.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden wer- den mit Sorgfalt behandelt. Das Lokal übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz auf dem Gelände des des Zweibrücken Fashion Outlets, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Ver- wahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschä- digung auf dem Gelände des Zweibrücken Fashion Outlets abge- stellter oder rangierter Fahrzeuge und für deren Inhalte haftet das Lokal nicht. Eine Überwachungspflicht des Lokals oder des Out- lets besteht nicht. Etwaige Schäden sind dem Lokal unverzüglich anzuzeigen
Vertragsabschluss, -partner. 1. Der Veranstaltungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) kommt durch Annahme des vom Hotel abgegebenen Angebots durch den Besteller zustande. Schließt der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten ab, so wird nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner des Hotels; der Besteller hat das Hotel hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen und dem Hotel Namen und Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen.
2. Schließt der Besteller den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Besteller, Vermittler oder Organisator gesamtschuldne- risch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflich- tungen aus dem Vertrag, soweit dem Hotel entsprechende Erklä- rungen des Bestellers, Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsre- levanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen an den Dritten weiterzuleiten.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsge- sprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.