VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG. 1. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner. 3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Hotels beruhen.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag, Hotelaufnahmevertrag
VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG. 12.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. 2.2 Hat ein Dritter für den Kunden Xxxx bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden Xxxx als GesamtschuldnerGesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. 2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, die sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG. 1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder der grob fahrlässigen Pflichtverletzungen Pflichtverletzung des Hotels beruhenberuhen oder bei Schadensersatzansprüchen.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG. 12.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. 2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als GesamtschuldnerGesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. 2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, die sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG. 12.1 Vertragspartner sind das Hotel Gasthof zur Rose (Nachfolgend auch Hotel genannt) und der Kunde/Xxxx (Nachfolgend auch der Veranstalter genannt). Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Hotels durch den Kunden zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung den Bewirtungsvertrag in Textform zu verfassen und zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
3. 2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen Verjährungs- verkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
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Samples: Bewirtungsvertrag
VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG. 12.1. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
22.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
32.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag