Vertragsabschluss und -beendigung. 4.1 Das Angebot ist zeitlich befristet. Aufträge können nur berücksichtigt werden, wenn diese, entsprechend dem jeweils gültigen Preisblatt, fristgerecht vorliegen. 4.2 Das Angebot ist auf eine Gesamtmenge beschränkt. Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 4.3 Das Angebot steht unter der Bedingung, dass die Lieferung an einen Standard-Lastprofil- zähler erfolgt. 4.4 Vertragspartner des Stromliefervertrages ist badenova. 4.5 Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald badenova dem Kunden das Zustande- kommen des Vertrages in Textform bestätigt (Vertragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Der Lieferbeginn des Stromliefervertrages erfolgt vorrangig zum Wunschtermin des Kunden. Falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, erfolgt der Lieferbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt – in der Regel zum 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Hat der Kunde einen Stromliefervertrag mit einem Produkt der TOP-Option geschlossen, kommt der Stromliefervertrag ebenfalls mit Vertragsbestätigung für die Stromlieferung zustande. Für das Produkt der TOP-Option kommt ein separater Vertrag mit der Vertragsbestätigung für dieses Produkt zustande, auch wenn der Beginn der Stromlieferung erst in der Zukunft liegt. 4.6 Innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Zusam- menfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform. 4.7 Die Erstlaufzeit des Vertrages umfasst 12 Monate bei Abschluss eines Sparstrom12 Vertrages bzw. 24 Monate bei Abschluss eines Sparstrom24 Vertrages. 4.8 Das Vertragsverhältnis kann erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erst- laufzeit des Vertrages gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Ver- trag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. 4.9 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 4.10 badenova wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beach- tung der gesetzlichen Regelungen und vertraglich vereinbarten Fristen durchführen. 4.11 badenova hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt. 4.12 Wird ein Kunde, der nicht über einen Standard-Lastprofilzähler verfügt, entgegen den Regelungen der Ziff. 3.2 und 4.3 diesem Tarif zugeordnet, ist kein Liefervertrag zu diesem Tarif zustande gekommen. In diesem Fall wird der Kunde vom örtlichen Grundversorger beliefert und er erhält eine dahingehende Information von xxxxxxxx. Sollte trotz fehlen- dem Vertragsschluss eine vorübergehende Lieferung durch badenova erfolgen, wird diese auf Basis des aktuell gültigen Ersatzversorgungstarifs der badenova für Geschäftskunden abgerechnet. 4.13 Hat der Kunde einen Stromliefervertrag mit einem Produkt der TOP-Option geschlossen und hat er dieses erhalten, bevor die Belieferung mit Strom begonnen hat, hat badenova das Recht, den Stromliefervertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit der Raten- zahlung für das Produkt der TOP-Option in Verzug gerät und trotz wiederholter Mahnung nicht zahlt. 4.14 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen
Vertragsabschluss und -beendigung. 4.1 Das Angebot ist zeitlich befristet. Aufträge können nur berücksichtigt werden, wenn diese, entsprechend dem jeweils gültigen Preisblatt, fristgerecht vorliegen.
4.2 Das Angebot ist auf eine Gesamtmenge beschränkt. Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
4.3 Das Angebot steht unter der Bedingung, dass die Lieferung an einen Standard-Lastprofil- zähler erfolgt.
4.4 Vertragspartner des Stromliefervertrages ist badenova.
4.5 Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald badenova dem Kunden das Zustande- kommen des Vertrages in Textform bestätigt (Vertragsbestätigung) und den verbindlichen verbind- lichen Lieferbeginn mitteilt. Der Lieferbeginn des Stromliefervertrages erfolgt vorrangig zum Wunschtermin des Kunden. Falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, erfolgt der Lieferbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt – in Zeitpunkt. In der Regel zum zum
1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Hat der Kunde einen Stromliefervertrag mit einem Produkt der TOP-Option geschlossen, kommt der Stromliefervertrag ebenfalls mit Vertragsbestätigung für die Stromlieferung zustande. Für das Produkt der TOP-Option kommt ein separater Vertrag mit der Vertragsbestätigung für dieses Produkt zustande, auch wenn der Beginn der Stromlieferung erst in der Zukunft liegt.
4.6 Innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Zusam- menfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform4.2 Vertragspartner des Stromliefervertrages ist badenova.
4.7 4.3 Das Angebot steht unter der Bedingung, dass die Lieferung an einen Standard-Last- profilzähler erfolgt.
4.4 Die Erstlaufzeit des Vertrages umfasst 12 Monate bei Abschluss eines Sparstrom12 Vertrages bzw. 24 Monate bei Abschluss eines Sparstrom24 Vertragesbeträgt sechs Monate.
4.8 4.5 Das Vertragsverhältnis kann erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erst- laufzeit Erstlaufzeit des Vertrages gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Ver- trag Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Preisgarantie bleibt davon unberührt und endet in jedem Fall gem. Ziffer 5.4.
4.9 4.6 Innerhalb einer angemessener Frist nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Zu- sammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform.
4.7 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
4.10 4.8 badenova wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beach- tung Beachtung der gesetzlichen Regelungen und vertraglich vereinbarten Fristen durchführendurch- führen.
4.11 4.9 badenova hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Monatsende Monats- ende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt.
4.12 4.10 Wird ein Kunde, der nicht über einen Standard-Lastprofilzähler verfügt, entgegen den Regelungen der Ziff. 3.2 und 4.3 diesem Tarif zugeordnet, ist kein Liefervertrag zu diesem die- sem Tarif zustande gekommen. In diesem Fall wird der Kunde vom örtlichen Grundversorger Grundver- sorger beliefert und er erhält eine dahingehende Information von xxxxxxxxbadenova. Sollte trotz fehlen- dem fehlendem Vertragsschluss eine vorübergehende Lieferung durch badenova erfolgener- folgen, wird diese auf Basis des aktuell gültigen Ersatzversorgungstarifs der badenova für Geschäftskunden abgerechnet.
4.13 Hat der Kunde einen Stromliefervertrag mit einem Produkt der TOP-Option geschlossen und hat er dieses erhalten, bevor die Belieferung mit Strom begonnen hat, hat badenova das Recht, den Stromliefervertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit der Raten- zahlung für das Produkt der TOP-Option in Verzug gerät und trotz wiederholter Mahnung nicht zahlt.
4.14 4.11 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes.
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Samples: Ökostromliefervertrag
Vertragsabschluss und -beendigung. 4.1 Das Angebot ist zeitlich befristet. Aufträge können nur berücksichtigt werden, wenn diese, entsprechend dem jeweils gültigen Preisblatt, fristgerecht vorliegen.
4.2 Das Angebot ist auf eine Gesamtmenge beschränkt. Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
4.3 Das Angebot steht unter der Bedingung, dass die Lieferung an einen Standard-Lastprofil- zähler erfolgt.
4.4 Vertragspartner des Stromliefervertrages ist badenova.
4.5 4.4 Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald badenova dem Kunden das Zustande- kommen des Vertrages in Textform bestätigt (Vertragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Der Lieferbeginn des Stromliefervertrages erfolgt vorrangig zum Wunschtermin des Kunden. Falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, erfolgt der Lieferbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt – in der Regel zum 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Hat der Kunde einen Stromliefervertrag mit einem Produkt der TOP-Option geschlossen, kommt der Stromliefervertrag ebenfalls mit Vertragsbestätigung für die Stromlieferung zustande. Für das Produkt der TOP-Option kommt ein separater Vertrag mit der Vertragsbestätigung für dieses Produkt zustande, auch wenn der Beginn der Stromlieferung erst in der Zukunft liegt.
4.6 Innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Zusam- menfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform.
4.7 4.5 Die Erstlaufzeit des Vertrages umfasst 12 Monate bei Abschluss eines Sparstrom12 badenova Öxxxxxxx00 Online Vertrages bzw. 24 Monate bei Abschluss eines Sparstrom24 badenova Ökostrom24 Online Vertrages.
4.8 4.6 Das Vertragsverhältnis kann erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erst- laufzeit des Vertrages gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung Kündigung, verlängert sich der Ver- trag auf unbestimmte Zeit Liefervertrag um jeweils zwölf Monate und kann jederzeit im Weiteren mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Preisgarantie bleibt davon unberührt und endet in jedem Fall gemäß Ziffer 5.4.
4.9 4.7 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
4.10 4.8 badenova wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beach- tung der gesetzlichen Regelungen und vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
4.11 4.9 badenova hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt.
4.12 Wird ein Kunde, der nicht über einen Standard-Lastprofilzähler verfügt, entgegen den Regelungen der Ziff. 3.2 und 4.3 diesem Tarif zugeordnet, ist kein Liefervertrag zu diesem Tarif zustande gekommen. In diesem Fall wird der Kunde vom örtlichen Grundversorger beliefert und er erhält eine dahingehende Information von xxxxxxxx. Sollte trotz fehlen- dem Vertragsschluss eine vorübergehende Lieferung durch badenova erfolgen, wird diese auf Basis des aktuell gültigen Ersatzversorgungstarifs der badenova für Geschäftskunden abgerechnet.
4.13 4.10 Hat der Kunde einen Stromliefervertrag mit einem Produkt der TOP-Option geschlossen und hat er dieses erhalten, bevor die Belieferung mit Strom begonnen hat, hat badenova das Recht, den Stromliefervertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit der Raten- zahlung für das Produkt der TOP-Option in Verzug gerät und trotz wiederholter Mahnung nicht zahlt.
4.14 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Vertragsabschluss und -beendigung. 4.1 3.1 Das Angebot ist zeitlich befristet. Aufträge können nur berücksichtigt werden, wenn diese, entsprechend dem jeweils gültigen Preisblatt, fristgerecht vorliegen.
4.2 3.2 Das Angebot ist auf eine Gesamtmenge beschränkt. Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
4.3 3.3 Das Angebot steht unter der Bedingung, dass die Lieferung an einen Standard-Lastprofil- zähler erfolgt.
4.4 3.4 Vertragspartner des Stromliefervertrages Erdgasliefervertrages ist badenova.
4.5 3.5 Der Stromliefervertrag Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald badenova dem Kunden das Zustande- kommen des Vertrages in Textform bestätigt (Vertragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Der Lieferbeginn des Stromliefervertrages Energieliefervertrages erfolgt vorrangig zum Wunschtermin des Kunden. Falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, erfolgt der Lieferbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt – in der Regel zum 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen ge- setzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Hat der Kunde einen Stromliefervertrag Energieliefervertrag mit einem Produkt der TOP-Option geschlossen, kommt der Stromliefervertrag Ener- gieliefervertrag ebenfalls mit Vertragsbestätigung für die Stromlieferung Energielieferung zustande. Für das Produkt der TOP-Option kommt ein separater Vertrag mit der Vertragsbestätigung für dieses Produkt zustande, auch wenn der Beginn der Stromlieferung Energielieferung erst in der Zukunft liegt.
4.6 3.6 Innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Zusam- menfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform.
4.7 3.7 Die Erstlaufzeit des Vertrages umfasst 12 Monate bei Abschluss eines Sparstrom12 Spargas12 Vertrages bzw. 24 Monate bei Abschluss eines Sparstrom24 Spargas24 Vertrages.
4.8 3.8 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
3.9 badenova wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beach- tung der gesetzlichen Regelungen und vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
3.10 Das Vertragsverhältnis kann erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erst- laufzeit des Vertrages gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung Kündigung, verlängert sich der Ver- trag Liefervertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
4.9 Der Zählerstand zum Zeitpunkt 3.11 Die Kündigung des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegenVertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes.
4.10 badenova wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beach- tung der gesetzlichen Regelungen und vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
4.11 3.12 badenova hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 500.000 kWh übersteigt.
4.12 3.13 Wird ein Kunde, der nicht über einen Standard-Lastprofilzähler verfügt, entgegen den Regelungen der Ziff. 3.2 2.2 und 4.3 3.3 diesem Tarif zugeordnet, ist kein Liefervertrag zu diesem Tarif zustande gekommen. In diesem Fall wird der Kunde vom örtlichen Grundversorger beliefert und er erhält eine dahingehende Information von xxxxxxxx. Sollte trotz fehlen- dem Vertragsschluss eine vorübergehende Lieferung durch badenova erfolgen, wird diese auf Basis des aktuell gültigen Ersatzversorgungstarifs der badenova für Geschäftskunden abgerechnet.
4.13 3.14 Hat der Kunde einen Stromliefervertrag Energieliefervertrag mit einem Produkt der TOP-Option geschlossen und hat er dieses erhalten, bevor die Belieferung mit Strom Energie begonnen hat, hat badenova das Recht, den Stromliefervertrag Energieliefervertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit der Raten- zahlung für das Produkt der TOP-Option in Verzug gerät und trotz wiederholter Mahnung nicht zahlt.
4.14 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Erdgaslieferungen
Vertragsabschluss und -beendigung. 4.1 3.1 Das Angebot ist zeitlich befristet. Aufträge können nur berücksichtigt werden, wenn diese, entsprechend dem jeweils gültigen Preisblatt, fristgerecht vorliegen.
4.2 3.2 Das Angebot ist auf eine Gesamtmenge beschränkt. Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
4.3 Das Angebot steht unter der Bedingung, dass die Lieferung an einen Standard-Lastprofil- zähler erfolgt.
4.4 3.3 Vertragspartner des Stromliefervertrages Erdgasliefervertrages ist badenova.
4.5 3.4 Der Stromliefervertrag Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald badenova dem Kunden das Zustande- kommen des Vertrages in Textform bestätigt (Vertragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Der Lieferbeginn des Stromliefervertrages Energieliefervertrages erfolgt vorrangig zum Wunschtermin des Kunden. Falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, erfolgt der Lieferbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt – in der Regel zum 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen ge- setzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Hat der Kunde Kun- de einen Stromliefervertrag Energieliefervertrag mit einem Produkt der TOP-Option geschlossen, kommt der Stromliefervertrag Energieliefervertrag ebenfalls mit Vertragsbestätigung für die Stromlieferung Energielieferung zustande. Für das Produkt der TOP-Option kommt ein separater Vertrag mit der Vertragsbestätigung für dieses Produkt zustande, auch wenn der Beginn der Stromlieferung Energielieferung erst in der Zukunft liegt.
4.6 Innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Zusam- menfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform.
4.7 3.5 Die Erstlaufzeit des Vertrages umfasst 12 Monate bei Abschluss eines Sparstrom12 Vertrages Enverde Relax Ver- trages bzw. 24 Monate bei Abschluss eines Sparstrom24 Enverde Komfort Vertrages.
4.8 3.6 Das Vertragsverhältnis kann erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erst- laufzeit des Vertrages gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung Kündigung, verlängert sich der Ver- trag auf unbestimmte Zeit Liefervertrag um jeweils zwölf Monate und kann jederzeit im Weiteren mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Preisgarantie bleibt davon unberührt und endet in jedem Fall gemäß Ziffer 4.4.
4.9 3.7 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
4.10 3.8 badenova wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beach- tung der gesetzlichen Regelungen und vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
4.11 3.9 badenova hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 500.000 kWh übersteigt.
4.12 Wird ein Kunde, der nicht über einen Standard-Lastprofilzähler verfügt, entgegen den Regelungen der Ziff. 3.2 und 4.3 diesem Tarif zugeordnet, ist kein Liefervertrag zu diesem Tarif zustande gekommen. In diesem Fall wird der Kunde vom örtlichen Grundversorger beliefert und er erhält eine dahingehende Information von xxxxxxxx. Sollte trotz fehlen- dem Vertragsschluss eine vorübergehende Lieferung durch badenova erfolgen, wird diese auf Basis des aktuell gültigen Ersatzversorgungstarifs der badenova für Geschäftskunden abgerechnet.
4.13 3.10 Hat der Kunde einen Stromliefervertrag Energieliefervertrag mit einem Produkt der TOP-Option geschlossen und hat er dieses erhalten, bevor die Belieferung mit Strom Energie begonnen hat, hat badenova das Recht, den Stromliefervertrag Energieliefervertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit der Raten- zahlung für das Produkt der TOP-Option in Verzug gerät und trotz wiederholter Mahnung nicht zahlt.
4.14 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Vertragsabschluss und -beendigung. 4.1 Das Angebot ist zeitlich befristet. Aufträge können nur berücksichtigt werden, wenn diese, entsprechend dem jeweils gültigen Preisblatt, fristgerecht vorliegen.
4.2 Das Angebot ist auf eine Gesamtmenge beschränkt. Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
4.3 Das Angebot steht unter der Bedingung, dass die Lieferung an einen Standard-Lastprofil- zähler erfolgt.
4.4 Vertragspartner des Stromliefervertrages ist badenova.
4.5 Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald badenova dem Kunden das Zustande- kommen des Vertrages in Textform bestätigt (Vertragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Der Lieferbeginn des Stromliefervertrages erfolgt vorrangig zum Wunschtermin des Kunden. Falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, erfolgt der Lieferbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt – in der Regel zum 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Hat der Kunde einen Stromliefervertrag mit einem Produkt der TOP-Option geschlossen, kommt der Stromliefervertrag ebenfalls mit Vertragsbestätigung für die Stromlieferung zustande. Für das Produkt der TOP-Option kommt ein separater Vertrag mit der Vertragsbestätigung für dieses Produkt zustande, auch wenn der Beginn der Stromlieferung erst in der Zukunft liegt.
4.6 Innerhalb einer angemessenen angemessener Frist nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Zusam- menfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform.
4.7 Die Erstlaufzeit des Vertrages umfasst 12 Monate bei Abschluss eines Sparstrom12 badenova Öxxxxxxx00 Online Vertrages bzw. 24 Monate bei Abschluss eines Sparstrom24 badenova Ökostrom24 Online oder badenova Ökostrom24 Klima Vertrages.
4.8 Das Vertragsverhältnis kann erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erst- laufzeit des Vertrages gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Ver- trag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
4.9 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
4.10 badenova wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beach- tung der gesetzlichen Regelungen und vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
4.11 badenova hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt.
4.12 Wird ein Kunde, der nicht über einen Standard-Lastprofilzähler verfügt, entgegen den Regelungen Rege- lungen der Ziff. 3.2 und 4.3 diesem Tarif zugeordnet, ist kein Liefervertrag zu diesem Tarif zustande gekommen. In diesem Fall wird der Kunde vom örtlichen Grundversorger beliefert und er erhält eine dahingehende Information von xxxxxxxxbadenova. Sollte trotz fehlen- dem Vertragsschluss fehlendem Vertrags- schluss eine vorübergehende Lieferung durch badenova erfolgen, wird diese auf Basis des aktuell gültigen Ersatzversorgungstarifs der badenova für Geschäftskunden abgerechnet.
4.13 Hat der Kunde einen Stromliefervertrag mit einem Produkt der TOP-Option geschlossen und hat er dieses erhalten, bevor die Belieferung mit Strom begonnen hat, hat badenova badeno- va das Recht, den Stromliefervertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit der Raten- zahlung für das Produkt der TOP-Option in Verzug gerät und trotz wiederholter Mahnung nicht zahlt.
4.14 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen
Vertragsabschluss und -beendigung. 4.1 Das Angebot ist zeitlich befristet. Aufträge können nur berücksichtigt werden, wenn diese, entsprechend dem jeweils gültigen Preisblatt, fristgerecht vorliegen.
4.2 Das Angebot ist auf eine Gesamtmenge beschränkt. Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
4.3 Das Angebot steht unter der Bedingung, dass die Lieferung an einen Standard-Lastprofil- zähler erfolgt.
4.4 Vertragspartner des Stromliefervertrages ist badenova.
4.5 Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald badenova dem Kunden das Zustande- kommen des Vertrages in Textform bestätigt (Vertragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Der Lieferbeginn des Stromliefervertrages erfolgt vorrangig zum Wunschtermin des Kunden. Falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, erfolgt der Lieferbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt – in der Regel zum 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Hat der Kunde einen Stromliefervertrag mit einem Produkt der TOP-Option geschlossen, kommt der Stromliefervertrag ebenfalls mit Vertragsbestätigung für die Stromlieferung zustande. Für das Produkt der TOP-Option kommt ein separater Vertrag mit der Vertragsbestätigung für dieses Produkt zustande, auch wenn der Beginn der Stromlieferung erst in der Zukunft liegt.
4.6 Innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Zusam- menfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform.
4.7 Die Erstlaufzeit des Vertrages umfasst 12 Monate bei Abschluss eines Sparstrom12 Enverde Komfort12 Strom Vertrages bzw. 24 Monate bei Abschluss eines Sparstrom24 Enverde Komfort24 Strom Vertrages.
4.8 Das Vertragsverhältnis kann erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erst- laufzeit des Vertrages gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Ver- trag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
4.9 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
4.10 badenova wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beach- tung der gesetzlichen Regelungen und vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
4.11 badenova hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt.
4.12 Wird ein Kunde, der nicht über einen Standard-Lastprofilzähler verfügt, entgegen den Regelungen der Ziff. 3.2 und 4.3 diesem Tarif zugeordnet, ist kein Liefervertrag zu diesem Tarif zustande gekommen. In diesem Fall wird der Kunde vom örtlichen Grundversorger beliefert und er erhält eine dahingehende Information von xxxxxxxxbadenova. Sollte trotz fehlen- dem Vertragsschluss eine vorübergehende Lieferung durch badenova erfolgen, wird diese auf Basis des aktuell gültigen Ersatzversorgungstarifs der badenova für Geschäftskunden abgerechnet.
4.13 Hat der Kunde einen Stromliefervertrag mit einem Produkt der TOP-Option geschlossen und hat er dieses erhalten, bevor die Belieferung mit Strom begonnen hat, hat badenova das Recht, den Stromliefervertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit der Raten- zahlung für das Produkt der TOP-Option in Verzug gerät und trotz wiederholter Mahnung nicht zahlt.
4.14 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen