Kündigung und Beendigung Musterklauseln

Kündigung und Beendigung. 10.1. Jede Kündigung bedarf der Textform. 10.2. Jede Partei kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende die Geschäftsbeziehung kündigen. Die Kün- digung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für uns sind insbesondere:
Kündigung und Beendigung. 4.1. Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestimmen sich nach den Regelungen im jeweiligen Auftrag. 4.2. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax oder eine bestätigte E-Mail als gewahrt gilt. 4.3. Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung, schuldet der Kunde Engels Informatik GmbH sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten, insbesondere für bereits erfolgte Softwareinstallationen. 4.4. Der Vertrag kann, falls nichts anderes vereinbart ist, immer zum Monatsende gekündigt werden. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit Dipl.-Ing. Xxxxxx Xxxxxx USt-ID-Nr. DE 200915055 BLZ 310 500 00 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIc-code (Swift) XXXXXX00 Telefon +00 0000 00000 - 0 Telefax +00 0000 00000 - 22 E-Mail xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx Web xxx.xxxxxxxxxx.xx oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Engels Informatik GmbH ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung der Leistungen aus den Bereichen Exchange Hosting und BlackBerry® Hosting, wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR pro Benutzer erhoben. 4.5. Bei Kündigung von im Auftrag des Kunden durch Engels Informatik GmbH registrierten Domains ist Engels Informatik GmbH dazu berechtigt, diese ab 14 Tage vor Beendigung des Vertragsverhältnisses selbst zu löschen oder zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat zuvor fristgerecht einen KK-Antrag zur eigenen Übernahme der Domain gestellt.
Kündigung und Beendigung. 9.1 Jede der Parteien kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Die Parteien haben eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einzuhalten. 9.2 Rebastion behält in allen Fällen einer (vorzeitigen) Kündigung ihren (rechtlichen) Anspruch auf Zahlung der Rechnungen für die bis dahin von ihr ausgeführten Tätigkeiten, wobei die vorläufigen Ergebnisse der bis dahin ausgeführten Tätigkeiten dem Auftragge-ber unter Vorbehalt zur Verfügung gestellt werden. 9.3 Bei einer (vorzeitigen) Kündigung durch den Auftraggeber hat Rebastion Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Kapazitätsauslastungsverluste sowie der zusätzlichen Kosten, die Rebastion infolge der vorzeitigen Vertragsbeendigung nach billigem Ermessen aufzuwenden hatte oder aufzuwenden hat (wie beispielsweise Kosten im Zusammenhang mit der Vergabe von Unteraufträgen), es sei denn, die Kündigung beruht auf Tatsachen und Umständen, die Rebastion zuzurechnen sind. 9.4 Bei einer (vorzeitigen) Kündigung durch Rebastion hat der Auftraggeber Anspruch auf Mitwirkung von Rebastion bei der Übertragung von Tätigkeiten auf Dritte, es sei denn, die Kündigung beruht auf Tatsachen und Umständen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind. 9.5 Der Vertrag darf – ausdrücklich unter Berücksichtigung der in Artikel 15.4 genannten Einschränkung hinsichtlich des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt aufseiten von Rebastion während der ersten zwei Monate – sowohl von Rebastion als auch vom Auf-traggeber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (vorzeitig) schriftlich beendet werden, falls die andere Partei nicht dazu in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen, oder falls ein Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Liquidator bestellt wurde, falls auf die andere Partei die gesetzliche Regelung zur Schuldenbereinigung für anwendbar erklärt wird oder sie ihre Tätigkeit aus einem anderen Grund einstellt oder falls die andere Partei den Ein-tritt eines der vorgenannten Umstände bei der einen Partei für hinreichend wahrscheinlich hält oder falls eine Situation eingetreten ist, die eine sofortige Kündigung im Interesse der kündigenden Partei rechtfertigt. 9.6 Sofern die Übertragung der Tätigkeiten für Rebastion mit zusätzlichen Kosten einher-geht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 9.7 Bei Vertragsbeendigung hat jede der Parteien alle in ihrem Besitz befindlichen Güter, Sachen und Dokumente, die der anderen Partei gehören, unverzüglich der anderen Partei auszuhändigen.
Kündigung und Beendigung. 13.1 Zitron ist berechtigt, in den nachstehend genannten Fällen nach ihrer Xxxx die Durchführung aller Verträge zwischen den Parteien, darunter auch des Vertrages, ganz oder teilweise auszusetzen oder diese Verträge, darunter auch den Vertrag, ganz oder teilweise durch schriftliche Erklärung ohne vorherige Anrufung eines Gerichts (und mit sofortiger Wirkung) zu beenden oder zu kündigen, ohne dass Zitron sich deswegen schadenersatzpflichtig macht und wobei alle ihr zustehenden Ansprüche auf den Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen aufrechterhalten bleiben: (a) bei einer Vertragsverletzung des Lieferanten bei der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Pflichten aus dem Vertrag oder aus damit zusammenhängenden Verträgen (b) bei der Gewährung gerichtlichen Gläubigerschutzes für den Lieferanten oder wenn dieser für insolvent erklärt wird (oder wenn ein dahingehender Antrag gestellt wird) (c) bei der Anordnung einer Betreuung oder Verwaltung über den Lieferanten (d) beim Verkauf oder bei der Einstellung des Unternehmens des Lieferanten (e) beim Widerruf von Genehmigungen des Lieferanten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind (f) bei der Beschlagnahme eines wesentlichen Teils der Betriebsmittel des Lieferanten (g) wenn bei Zitron als Drittschuldner eine Beschlagnahme zulasten des Lieferanten durchgeführt wird. 13.2 Alle Forderungen, die Zitron in den vorstehend in Artikel 14.1 genannten Fällen gegen den Lieferanten zustehen oder die sie gegen ihn noch erwirbt, werden sofort und in voller Höhe zur Zahlung fällig. 13.3 Zitron behält sich das Recht vor, den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit zu beenden, wenn dabei eine angemessene Kündigungsfrist von maximal vier (4) Monaten eingehalten wird.
Kündigung und Beendigung. Sie können Ihren Versicherungsvertrag jederzeit in Textform kündigen. Ihre Kündigung wird zehn Bankarbeitstage nach Zugang bei der Liechtenstein Life Assurance AG wirksam. Durch die Kündigung beenden Sie den Versicherungsvertrag und den Versicherungsschutz. Der Versicherungsvertrag endet darüber hinaus mit dem Tod der versicherten Person oder mit Auszahlung der Erlebensfallleistung.
Kündigung und Beendigung 

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  • Beendigung (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen. (2) Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugenscheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle soll mit angemessener Frist durch den Auftraggeber angekündigt werden.

  • Kündigung Xxxxxx wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Laufzeit und Beendigung 9.1 Die Services werden für den in Ihrem Auftrag festgelegten Leistungszeitraum erbracht. 9.2 Wir sind berechtigt, den Zugriff oder die Nutzung der Services für Sie oder Ihre Nutzer auszusetzen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass (a) eine erhebliche Bedrohung für die Funktionalität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Services oder von Inhalten, Daten oder Applikationen in den Services besteht; (b) Sie oder Ihre Nutzer zum Begehen rechtswidriger Handlungen auf die Services zugreifen oder diese nutzen, oder (c) gegen die Acceptable Use Policy verstoßen wird. Sofern angemessen durchführbar und rechtlich zulässig, kündigen wir Ihnen eine solche Aussetzung im Voraus an. Wir werden uns angemessen anstrengen, die Services unverzüglich wiederherzustellen, sobald wir festgestellt haben, dass das für die Aussetzung ursächliche Problem behoben wurde. Während des Aussetzungszeitraums stellen wir Ihnen Ihre Inhalte (wie zum Datum der Aussetzung vorhanden) zur Verfügung. Eine Aussetzung im Rahmen dieses Abschnitts entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, Zahlungen im Rahmen des Rahmenvertrags zu leisten. 9.3 Sollte einer von uns gegen wesentliche Bestimmungen des Rahmenvertrags oder eines Auftrags verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Eingang der schriftlichen Abmahnung beheben, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, (a) im Fall eines Verstoßes gegen einen Auftrag, den betreffenden Auftrag zu kündigen, oder (b) im Fall eines Verstoßes gegen den Rahmenvertrag, den Rahmenvertrag und etwaige auf Grundlage des Vertrags erteilten Aufträge zu kündigen. Wenn Oracle Aufträge wie in dem vorstehenden Satz vorgesehen kündigt, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen alle Beträge zu bezahlen, die bis zu einer solchen Kündigung angefallen sind, sowie alle noch nicht bezahlten Beträge für die gemäß den betreffenden Aufträgen bestellten Services zuzüglich Steuern und Spesen. Außer bei der Nichtzahlung von Gebühren kann die nicht vertragsbrüchige Partei im eigenen Ermessen zustimmen, den Zeitraum von 30 Tagen so lange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige Partei weiterhin angemessene Anstrengungen zur Abhilfe des Verstoßes unternimmt. Sie stimmen zu, dass Sie keine bestellten Services nutzen dürfen, wenn Sie vertragsbrüchig sind.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Fristlose Kündigung Die USB kann die Vereinbarung über die Möglichkeit zur Abwicklung von Aufträgen per Telefax ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, welcher der USB, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Anlegers, die Fortsetzung dieses Teils der Geschäftsbeziehung unzumutbar werden lässt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Anlegers, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach er- folgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, diese ist wegen der Besonderheiten des Einzel- falles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.

  • Kündigungsfrist Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Abweichend davon gilt im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats zugehen • nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben, • nachdem wir zu Unrecht abgelehnt haben oder • nachdem wir Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie und wir den Vertrag innerhalb eines Monats seit Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Folgen der Kündigung 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendun- gen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(n) gemäß den Ziffern 13.4 und 13.6 – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden. 17.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung des zu- sätzlichen Vertrags über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) ist letztere verpflichtet, etwaiges Gutha- ben samt aufgelaufenen Zinsen auf das zu diesem Zeitpunkt gültige Abrechnungskonto der Karte zu überweisen. Im Falle einer Kreditgewährung ist der gewährte Kredit samt ausstehender Kreditzinsen mit Wirksamwerden der Kündigung des Kreditver- trags fällig gestellt und wird dem zu diesem Zeit- punkt gültigen Abrechnungskonto der Karte belas- tet.

  • Vertragsdauer, Kündigung 5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. 5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab- weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. 5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.