Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Die Angebote des Verkäufers verstehen sich freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in dem Angebot zugesagt ist. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 6 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers ist die maßgebliche Grundlage des Vertrages. Alle Vereinbarungen, mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1: Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. 2: Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Ver- käufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeu- gen, die beim vermittelnden Partner (Agent) vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich oder auf elektronischen Wege bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Das Bestellangebot ist für den Käufer verbindlich. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung (Angebot des Käufers), sofern der Kaufgegenstand nicht am Lager des Verkäufers vorrätig ist, binnen 20 Tagen ab Abgabe, bei vorrätigen Lagerfahrzeugen binnen 10 Tagen ab Abgabe abzulehnen. Andernfalls gilt die Bestellung als angenommen, ebenso falls die Lieferung vorweg erfolgt ist.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Der Käufer ist zehn Tage an die Bestellung gebunden, soweit nicht abweichend angegeben. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher be- zeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen bestätigt oder die Lieferung ausführt.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1.Die Bestellung ist für den Käufer bis 10 Werktage bindend. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestel- lung nicht annimmt. 2.Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Sämtliche Angebote des Verkäufers im Internet sind unverbindlich und freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1.1 Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Käufer die Annahme des Kaufvertragsangebotes des Verkäufers über den im Kaufan- gebot näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der ge- nannten Frist schriftlich bestätigt.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers. 1. Der Käufer ist an die Bestellung gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen in Textform ablehnt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.