Vertragsauflösung durch den Lieferanten Musterklauseln

Vertragsauflösung durch den Lieferanten. Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferungen oder Leistungen er- heblich verändern oder auf die Arbeiten des Lieferanten erheblich einwirken, sowie im Fall nachträglicher Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Liefe- ranten das Recht zur Auflösung des Vertrags oder der betroffenen Vertragsteile zu. Will der Lieferant von der Vertragsauflösung Gebrauch machen, hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart worden ist. Im Fall der Vertragsauflösung hat der Lieferant Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen einer solchen Vertragsauflösung sind ausgeschlossen.
Vertragsauflösung durch den Lieferanten. 16.1 Treten unvorhergesehene Ereignisse ein, welche die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferungen erheblich verändern oder auf die Vertragserfüllung durch den Lieferanten erheblich einwirken, oder erweist sich die Ausführung der Lieferungen nachträglich als ganz oder teilweise unmöglich, so wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferanten das Recht zur Auflösung des Vertrages oder der betroffenen Vertragsteile zu.
Vertragsauflösung durch den Lieferanten. 17.1. Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lie- ferungen oder Dienstleistungen erheblich verän- dern oder auf die Arbeiten des Lieferanten erheb- lich einwirken, sowie im Fall nachträglicher Unmög- lichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemes- sen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht ver- tretbar ist, steht dem Lieferanten das Recht zur Auflösung des Vertrags oder der betroffenen Ver- tragsteile zu.
Vertragsauflösung durch den Lieferanten. 16.1 Sofern unvorhergesehene Ereignisse und vom Lieferanten bzw. vom Besteller nicht zu vertretenden Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferungen oder Leistungen erheblich verändern oder auf die Arbeiten des Lieferanten erheblich einwirken, sowie im Fall nach- träglicher Unmöglichkeit der Ausführung, kann der Vertrag von den Vertragsparteien gemeinsam unter Berücksichti- gung von Treu und Glauben angemessen angepasst wer- den. Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Vertragspartner nicht zumutbar, so kann der be- nachteiligte Vertragspartner vom Vertrag oder soweit eine teilweise Vertragserfüllung ohne den betroffenen Vertrags- teil für den anderen Vertragspartner zumutbar ist, von dem betroffenen Vertragsteil zurücktreten.