Auflösung des Vertrags. Wenn eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt und dabei von einer wesentlichen Schlechtleistung oder einer zurechenbaren Nichterfüllung die Rede ist, hat die andere Vertragspartei das Recht, den Mietvertrag ohne vorherige Einschaltung eines Gerichts mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Das Recht dieser Vertragspartei auf weitere Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bleibt davon unberührt. Bei der Auflösung des Mietvertrags aus Gründen einer wesentlichen Schlechtleistung oder einer zurechenbaren Nichterfüllung besteht Anspruch auf Ersatz eines eventuellen Schadens und auf Zahlung aller Forder- ungen, einschließlich der nicht sofort fälligen Forderungen.
Auflösung des Vertrags. Freiwilliger Austritt
Auflösung des Vertrags. 17.1 Fenner Dunlop B.V. hat in jedem der folgenden Fälle das Recht, den Vertrag aufzulösen: wenn der Kunde die Rechtsform seines Unternehmens ändert; wenn ein Wechsel in der Kontrolle über das Unternehmens des Kunden stattfindet; wenn Vermögenswerte des Kunden gepfändet werden, wenn der Kunde die Aussetzung seiner Zahlungspflichten beantragt; wenn über den Kunden der Konkurs verhängt wird oder wenn er die Verfügungsgewalt über sein Vermögen verliert; wenn das Unternehmen des Kunden liquidiert wird; oder, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, wenn er/sie stirbt; oder, wenn der Kunde ein Unternehmen ist, wenn es aufgelöst wird. Alle Rechte des Kunden auf die Aussetzung der Leistungen werden hiermit ausgeschlossen; ausgenommen diejenigen gemäß Artikel 17.2.
Auflösung des Vertrags. 11.1 Jede Partei kann den VERTRAG i.S. des Art. 1454 ZGB im Falle einer schweren Nichterfüllung der anderen Partei aufheben. Der Aufhebung muss eine Aufforderung zur Leistungserbringung mit einer Frist von mindestens 15 (fünfzehn) Tagen vorausgehen. Davon unbeschadet bleibt der Ersatz jedes eventuellen Schadens vorbehaltlich der Anwendung der Verzugszinsen in der vereinbarten Höhe. Insbesondere kann der LIEFERANT den VERTRAG in folgenden Fällen aufheben: - Verlegung der Ladestation an einen anderen Ort als den im VERTRAG angegebenen Installationsort; - Nichtbeachtung der vom LIEFERANTEN gelieferten Handbücher und Betriebsanweisungen; - Entfernung von Logos, Marken usw., die vom LIEFERANTEN oder vom Hersteller auf der Ladestation angebracht wurden, und/oder nicht zuvor vereinbarte Anbringung von Logos und/oder Marken.
Auflösung des Vertrags. § 15. (1) Der Verbraucher kann sein Recht auf Vertragsauflösung durch Erklärung ausüben, die an keine bestimmte Form gebunden ist.
Auflösung des Vertrags. 11.1 Wenn der Käufer seinen sich aus einem Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht nachkommt oder es verabsäumt, seinen Verpflichtungen innerhalb einer festgesetzten Frist oder auf andere Weise rechtzeitig nachzukommen, ist der Käufer von Rechts wegen in Verzug und hat der Verkäufer das Recht, ohne gerichtliche Intervention wie folgt vorzugehen: - die Erfüllung des betreffenden und aller anderen direkt damit zusammenhängenden Verträge auszusetzen, bis die Zahlung der ausstehenden Beträge ausreichend gewährleistet ist; und/oder - den betreffenden und alle anderen direkt damit zusammenhängenden Verträge ganz oder teilweise zu kündigen, wobei alle anderen mit dem Käufer vertraglich vereinbarten Rechte des Verkäufers hiervon unberührt bleiben und der Verkäufer dem Käufer gegenüber zu keinerlei Schadensersatzleistungen verpflichtet ist.
Auflösung des Vertrags. 1. Die Gesellschaft oder der Kunde können den Vertrag nach der vorherigen wirkungslosen Aufforderung der anderen Partei zur Beseitigung des Mangels auflösen. Die Aufforderung bedarf der Schriftform und muss die Beschreibung der festgestellten Mängel und eine angemessene Frist zu deren Beseitigung beinhalten.
Auflösung des Vertrags. Der Vertrag kann bei einem wichtigen Grund oder bei Aufgabe bzw. Änderung des Studienziels nach vorheriger Anhörung der Hochschule vorzeitig aufgelöst werden. Für BASA Praxis+ gilt das allgemeine Arbeitsrecht.
Auflösung des Vertrags. 11.1. Der Vermieter ist berechtigt den Vertrag schriftlich oder per E-Mail sofort aufzulösen und die unverzügliche Rückgabe der Ferienhäuser zu fordern, wenn der Mieter seine Sorgfaltspflicht für das Ferienhaus ernsthaft verletzt, wenn er mehr oder andere Personen und/oder Tiere im Ferienhaus unterbringt als vertraglich gestattet oder wenn er das Ferienhaus beschädigt, Belästigung verursacht oder anders seinen Pflichten als ordentlicher Mieter nicht nachkommt. In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung (eines Teils) der Mietsumme und der Mieter ist angehalten den dem Vermieter entstandenen Schaden infolge der Handlungen oder Unterlassungen des Mieters zu erstatten.
Auflösung des Vertrags. 11.1. Der Vermieter ist berechtigt den Vertrag schriftlich oder per E-Mail sofort aufzulösen und die unverzügliche Rückgabe des Chalets zu fordern, wenn der Mieter seine Sorgfaltspflicht für das Chalet ernsthaft verletzt, wenn er mehr oder andere Personen und/oder Tiere im Chalet unterbringt als vertraglich gestattet oder wenn er das Chalet beschädigt, Belästigung verursacht oder anders seinen Pflichten als ordentlicher Mieter nicht nachkommt. In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung (eines Teils) der Mietsumme und der Mieter ist angehalten den dem Vermieter entstandenen Schaden infolge der Handlungen oder Unterlassungen des Mieters zu erstatten.