Vertragsdauer und Kündigungsfristen Musterklauseln

Vertragsdauer und Kündigungsfristen. 14.1 Die Vertragslaufzeit ist im jeweiligen Angebot festgelegt. Einen auf unbestimmte Dauer geschlossenen Einzelvertrag kann jede Partei mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Kalenderjahres ordentlich kündigen, nachdem eine etwaig im Angebot vorgesehene Mindestvertragsdauer abgelaufen ist. Die Mindestvertragsdauer beginnt mit erstmaliger Rechnungslegung durch A-Trust. Bei Zielschuldverhältnissen besteht kein ordentliches Kündigungsrecht. Bei einem auf bestimmte Dauer geschlossenen Einzelvertrag, verlängert sich der Einzelvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der Parteien mit eingeschriebenem Brief gekündigt wird. 14.2 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die jeweils andere Partei trotz schriftlicher Mahnung und unter angemessener Nachfristsetzung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Einzelvertrag verletzt. 14.3 Bei Kündigung aus einem in der Kundensphäre gelegenem wichtigen Grund und bei unberechtigter Kündigung durch den Kunden hat A-Trust Anspruch auf das Entgelt, dass bis zum nächstfolgenden ordentlichen Kündigungstermin angefallen wäre, bzw. (im Falle eines Zielschuldverhältnisses) auf den vereinbarten Gesamtbetrag.
Vertragsdauer und Kündigungsfristen. 2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt jeweils mit Überlassung der Zugangsschlüssel an den Kunden. Der Kunde hat bei Vertragsschluss die Xxxx zwischen einer einmaligen zeitlich begrenzten Nutzung und einer sich automa- tisch verlängernden Vertragslaufzeit. 2.2 Bei Vertragsschluss entscheidet der Kunde sich verbindlich für eine der folgenden Vertragsvarianten: a) Das Vertragsverhältnis wird befristet auf die Dauer von 12 Monaten nach Überlassung der Zugangsdaten. Das Vertragsverhältnis wird nicht automatisch verlängert. b) Das Vertragsverhältnis wird befristet auf die Dauer von 12 Monaten nach Überlassung der Zugangsdaten. Der Vertrag verlängert sich jedoch automatisch um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine nachträgliche Änderung der Xxxx der Vertragsvariante ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung beider Par- teien oder unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen der gewählten Vertragsvariante möglich. 2.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
Vertragsdauer und Kündigungsfristen. 15.1. Dieser RAHMENVERTRAG tritt mit Unterzeichnung durch beide PARTEIEN in Kraft und gilt unbefristet. Er kann zum Ende eines jeden Monats mit einer Frist von sechs (6) Monaten schriftlich gekündigt werden, erstmalig jedoch zum 31.12.20xx. 15.2. Das Recht beider PARTEIEN zur außerordentlichen Kündigung (§314 BGB) bleibt unberührt. EMCO kann diesen Rahmenvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Lieferant insolvent wird oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder wenn der Lieferant wiederholt eine wesentliche Pflicht aus diesem Vertrag verletzt. 15.3. Auch nach Beendigung dieses RAHMENVERTRAGES bleiben die folgenden Regelungen bzw. Verpflichtungen der PARTEIEN bestehen: • die Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß Anlage des RAHMENVERTRAGES, • Verpflichtungen, die während der Laufzeit des RAHMENVERTRAGES entstanden sind, so lange bis sie vollständig erfüllt sind (z. B. Zahlungsansprüche, Gewährleistungs- und sonstige Mängelansprüche, Schutzrechtsverletzungen, Ersatzteilvereinbarungen) • Verpflichtungen aus mitgeltenden Anlagen. • Aktuelle Bestellungen, Projekt- und Liefervereinbarungen
Vertragsdauer und Kündigungsfristen. Der Vertrag wird für die in den Vertragsdokumenten genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist er auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann er von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Vertragsdauer und Kündigungsfristen. 10.1. Die Mindestvertragslaufzeit für Internetdienste (u.a. Hosting, Email, Domain) beträgt 12 Monate. 10.2. Verträge die nicht gekündigt werden, verlängern sich automatisch. Eine Kündigung ist ausschließlich per Einwurf-Einschreiben möglich. Die Kündigung hat 30 Tage vor Vertragsende zu erfolgen. 10.3. Bei Auflösung oder Stilllegung des Kunden bzw. im Falle der Beantragung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und/oder das Vermögen seiner Gesellschafter endet das Vertragsverhältnis automatisch ohne Kündigung mit Eintritt eines derartigen Umstandes.
Vertragsdauer und Kündigungsfristen. (1) Der Vertrag tritt mit schriftlicher Abgabe der korrespondierenden Willenserklärungen, d.h. Unterzeichnung des Angebotes oder Auftragsbestätigung via E-Mail in Kraft. Er wird für die im Angebot genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, wenn nicht anders vereinbart. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Vertragsdauer und Kündigungsfristen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Vertragsdauer und Kündigungsfristen. 14.1 Die Vertragslaufzeit ist im jeweiligen Angebot festgelegt. Einen auf unbestimmte Dauer geschlossenen Einzelvertrag kann jede Partei mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Kalenderjahres ordentlich kündigen, nachdem eine etwaig im Angebot vorgesehene Mindestvertragsdauer abgelaufen ist. Bei Zielschuldverhältnissen besteht kein ordentliches Kündigungsrecht. Bei einem auf unbestimmte Dauer geschlossenen Einzelvertrag, verlängert sich der Einzelvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der Parteien mit eingeschriebenem Brief gekündigt wird. 14.2 Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die jeweils andere Partei trotz schriftlicher Mahnung und unter angemessener Nachfristsetzung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Einzelvertrag verletzt. 14.3 Bei Kündigung aus einem in der Kundensphäre gelegenem wichtigen Grund und bei unberechtigter Kündigung durch Kund:innen, hat A-Trust Anspruch auf das Entgelt, das bis zum nächstfolgenden ordentlichen Kündigungstermin angefallen wäre, bzw. (im Falle eines Zielschuldverhältnisses) auf den vereinbarten Gesamtbetrag.
Vertragsdauer und Kündigungsfristen. Der Vertrag tritt mit schriftlicher Abgabe der korrespondierenden Willenserklärungen, d.h. Unterzeichnung des Angebotes in Kraft. Er wird für die im Angebot genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

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  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Vertragsdauer, Kündigung 5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. 5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab- weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. 5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Kündigungsfristen 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den. 2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab. 3. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen. 4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung ist nicht massgebend). 5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt. 6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen. 7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- den. In diesem Fall sind Lohn, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer nachzusenden.

  • Kündigung des Vertrags G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.