Vertragsdauer und Vertragsauflösung Musterklauseln

Vertragsdauer und Vertragsauflösung. Der die Wartung betreffende Vertragsteil wird im ersten Jahr befristet bis zum 31. Dezember. Ohne Kündigung erfolgt jeweils stillschweigend eine Verlängerung um ein weiteres Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Wartungsleistungen können von beiden Parteien schriftlich – unter Beachtung einer Mitteilungsfrist von 3 Monaten – per 31.12 gekündigt werden.
Vertragsdauer und Vertragsauflösung. 7.1. Unbeschadet Absatz 7.3 gilt der Servicevertrag ab dem Datum der Aktivierungsbestätigung für einen festgelegten Mindestzeitraum von 12 Monaten und wird danach stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate verlängert, sofern er nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf eines solchen Zeitraums von 12 Monaten von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. 7.2. Der Servicevertrag ist nicht abtretbar oder anderweitig übertragbar. Unbeschadet der vorstehend aufgeführten Bestimmungen ereilt der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis, dass der Servicevertrag seitens des Serviceanbieters an Niederlassungen oder autorisierte Vertriebspartner der Servicevertrag abgetreten werden kann. 7.3. Der Servicevertrag endet unbeschadet einer Kündigung zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde das Fahrzeug verkauft oder anderweitig veräußert. In diesem Fall hat der Kunde kein Recht auf Rückerstattung der Servicegebühr. 7.4. Jede der Vertragsparteien kann den Servicevertrag durch schriftliche Benachrichtigung der Gegenpartei beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch den Serviceanbieter liegt insbesondere vor, wenn: 7.4.1. eine behördliche oder andere von Gesetzes wegen erteilte Genehmigung der Bereitstellung des Service zu einem beliebigen Zeitpunkt zurückgezogen, ausgesetzt oder geändert wird; 7.4.2. der Kunde oder ein beliebiger berechtigter Benutzer ständig Fehlalarme auslöst, und zwar unter Umständen, in denen er keinen berechtigten Anlass zu der Annahme hatte, dass das Fahrzeug tatsächlich gestohlen wurde oder ein echter Notfall bzw. eine echte Fehlerbedingung vorliegt. 7.5. Die Auflösung des Servicevertrags wirkt sich nicht auf die zum Zeitpunkt der Auflösung bestehenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus.
Vertragsdauer und Vertragsauflösung. Der Vertrag wird für die in ihm vereinbarte Laufzeit abgeschlossen und verlängert sich danach mangels Kündigung jeweils für die Dauer von einem Jahr. Er kann von jeder Partei schriftlich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, jeweils auf das Ende der Vertragsdauer bzw. auf das Ende einer Verlängerungsperiode, gekündigt werden. Bei der Auflösung des vorliegenden Vertrages ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich sämtliche Dokumentationen zu vernichten und die VAPOS by Saferpay - Zugangskomponenten in seinen Computern, Bibliotheken und Datenspeichervorrichtungen zu löschen.
Vertragsdauer und Vertragsauflösung 

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  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragsdauer Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Vertragsende Der Vertrag endet mit dem Ablaufdatum, sofern fristgerecht gekündigt wurde. Bei Neuregelungen des Vertrages und fristgerechter Kündigung durch den Versicherungsnehmer gemäss Art. 10, Abs. 3 endet der Vertrag per Ende des Versicherungsjahres. Bei Gefahrsveränderung und nachfolgender Kündigung durch xxxxx.xxxxxx innert 14 Tagen endet der Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen der Rücktrittserklärung beim Versicherungsnehmer (oder beim neuen Halter). Bei Kündigung durch xxxxx.xxxxxx infolge verletzter Anzeigepflicht gemäss Art. 4 und 5 dieser Bestimmungen endet der Vertrag mit Eintreffen der Kündigung beim Versicherungsnehmer. Bei Kündigung im ersatzpflichtigen Schadenfall durch xxxxx.xxxxxx endet der Vertrag 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmer. Die Kündigung hat spätestens mit Auszahlung der Versiche- rungsleistungen zu erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer im gedeckten Schadenfall spätestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung, so erlischt der Vertrag 14 Tage nachdem die Kündigung xxxxx.xxxxxx mitgeteilt wurde. Wechselt für das versicherte Motorrad der Halter (Halterwechsel) und wird ein neuer Versicherungsnachweis einer anderen Versicherungs- gesellschaft aktiviert, so erlischt der Vertrag per Änderungsdatum des Strassenverkehrsamtes. Bei Aktivierung eines neuen Versicherungsnachweises einer anderen Versicherungsgesellschaft bei Motorradwechsel, Wiederinkraftsetzung nach Kontrollschildabgabe von mindestens 14 Tagen, Wechselschild- eröffnung oder Kantonswechsel erlischt der Vertrag per Änderungsda- tum des Strassenverkehrsamtes. Verlegt der Halter seinen Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das Fürsten- tum Liechtenstein), erlischt der Vertrag per Hinterlegung des schweize- rischen Kontrollschildes, spätestens jedoch mit dem Ablauf des Versi- cherungsjahres.