Vertragsdauer von weniger als einem Jahr. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Hat ein Hypothekengläubiger seine Hypothek angemeldet, ist eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherungs- nehmer im Hinblick auf die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag, Explo- sion, Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeuges nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Ablauf des Versi- cherungsvertrags nachgewiesen hat, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mit der Hypothek belastet war oder dass der Hypothekengläubiger der Kündi- gung zugestimmt hat. Diese gilt nicht für eine Kündigung nach Veräu- ßerung oder im Versicherungsfall.
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Vertragsdauer von weniger als einem Jahr. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Hat ein Hypothekengläubiger seine Hypothek Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet, ist eine Kündigung Kündi- gung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer im Hinblick auf die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag, Explo- sionÜberspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeuges nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Ablauf des Versi- cherungsvertrags Versicherungsvertrages nachgewiesen hat, dass zu dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mit der Hypothek dem Grundpfandrecht belastet war oder dass der Hypothekengläubiger Realgläubiger der Kündi- gung Kündigung zugestimmt hat. Diese Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräu- ßerung Veräußerung oder im Versicherungsfall.
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Vertragsdauer von weniger als einem Jahr. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Hat ein Hypothekengläubiger seine Hypothek Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet, ist eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer im Hinblick auf die Gefahrengruppe Gefahren gruppe Brand, Blitzschlag, Explo- sionExplosion, Implosion, Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeuges nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Ablauf des Versi- cherungsvertrags Versicherungsvertrags nachgewiesen hat, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens späteste zulässig war, das Grundstück nicht mit der Hypothek dem Grundpfandrecht belastet war oder dass der Hypothekengläubiger Realgläubiger der Kündi- gung zugestimmt Kündigung zuge stimmt hat. Diese gilt nicht für eine Kündigung nach Veräu- ßerung Veräußerung oder im Versicherungsfall.
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