Vertragsgegenstand, anwendbare Rechtsvorschriften, Vertragsparteien Musterklauseln

Vertragsgegenstand, anwendbare Rechtsvorschriften, Vertragsparteien. 1.1. Die M-net Telekommunikations GmbH (im Folgenden: M-net) erbringt die Leistun- gen von Surf&Fon-Flat, Surf-Flat und Telefon-Flat zu den folgenden Bedingungen: Alle Leistungen erfolgen nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Ver- einbarungen, insbesondere der vertraglichen Leistungsbeschreibung, der Preisliste, den Datenschutzhinweisen sowie ergänzend den nachfolgenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen. M-net ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Für Zusatzdienste und sonstige Lieferungen und Leistungen von M-net gelten die hierfür gesondert getroffenen Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen. 1.2. Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Telekommunikationsdienstleis- tungen für die Öffentlichkeit ist, gilt das Telekommunikationsgesetz (TKG), auch wenn in den nachstehenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich auf dieses verwie- sen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 1.3. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von M-net auf einen Dritten übertragen. Ist der Kunde weder ein Unternehmer noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffent- lich-rechtliches Sondervermögen wird M-net die Zustimmung auf Anfrage des Kun- den im Regelfall erteilen, soweit die Abtretung einen auf Geld gerichteten Anspruch betrifft oder soweit die Abtretung ein anderes Recht des Kunden betrifft und ein schützenswertes Interesse von M-net nicht besteht oder berechtigte Belange des Kunden das schützenswerte Interesse von M-net überwiegen.
Vertragsgegenstand, anwendbare Rechtsvorschriften, Vertragsparteien. 1.1. Die M-net Telekommunikations GmbH (im Folgenden: M-net) erbringt die Leistungen von M-net Internet zu den folgenden Bedingungen: Alle Leistungen erfolgen nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen, insbesondere der vertraglichen Leistungsbeschreibung, der Preisliste, den Datenschutzhinweisen sowie ergänzend den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. M-net ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung Dritter zu bedienen. 1.2. Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit ist, gilt das Telekommunikationsgesetz (TKG), auch wenn in den nachstehenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich auf dieses verwiesen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 1.3. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von M-net auf einen Dritten übertragen. Ist der Kunde weder Unternehmer noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird M-net die Zustimmung auf Anfrage des Kunden im Regelfall erteilen, soweit die Abtretung einen auf Geld gerichteten Anspruch betrifft oder soweit die Abtretung ein anderes Recht des Kunden betrifft und ein schützenswertes Interesse von M-net nicht besteht oder berechtigte Belange des Kunden das schützenswerte Interesse von M-net überwiegen.
Vertragsgegenstand, anwendbare Rechtsvorschriften, Vertragsparteien. 1.1 Die Herzo Media GmbH & Co. KG (im Folgenden: Herzo Media) erbringt die Leistungen von HERZOquattroPLUS zu den folgenden Bedingungen: Alle Leistungen erfolgen nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen, insbesondere der vertraglichen Leistungsbeschreibung, der Preisliste, den Datenschutzhinweisen sowie ergänzend den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für sonstige Lieferungen und Leistungen von Herzo Media gelten die hierfür gesondert getroffenen Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen. 1.2 Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit ist, gilt das Telekommunikationsgesetz (TKG), auch wenn in den nachstehenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich auf dieses verwiesen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 1.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Herzo Media auf einen Dritten übertragen.
Vertragsgegenstand, anwendbare Rechtsvorschriften, Vertragsparteien. 1.1 Die M-net Telekommunikations GmbH (im Folgenden M-net genannt) erbringt die Leistungen für Mobilfunkprodukte zu den folgenden Bedingungen: Alle Leistungen erfolgen nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen, insbesondere der vertraglichen Leistungsbeschreibung, der Preisliste, den Datenschutzhinweisen sowie ergänzend den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für sonstige Lieferungen und Leistungen von M-net gelten die hierfür gesondert getroffenen Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen. 1.2 Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit ist, gilt das Telekommunikationsgesetz (TKG), auch wenn in den nachstehenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich auf dieses verwiesen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 1.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von M-net auf einen Dritten übertragen.
Vertragsgegenstand, anwendbare Rechtsvorschriften, Vertragsparteien. 1.1 Die RIKOM GmbH erbringt Leistungen im Rahmen der Produktgruppen IP und Telefon sowie der Telefon-Flat für Verbraucher und Unternehmer zu den folgenden Bedingungen. Alle Leistungen erfolgen nach den zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen, insbesondere der vertraglichen Leistungsbeschreibung, der Preis- liste, den Datenschutzhinweisen und diesen AGB. Für Zusatzdienste und sonstige Lieferungen und Leistungen von der RIKOM GmbH gelten die hierfür gesondert getroffenen Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen. Soweit einzelne Regelungen dieser AGB nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten, wird darauf ausdrücklich hingewie- sen. 1.2 Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlich- keit ist, gilt das Telekommunikationsgesetz(TKG), auch wenn in den nachstehenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich auf dieses verwiesen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die RIKOM GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 1.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der RIKOM GmbH auf einen Dritten übertragen.
Vertragsgegenstand, anwendbare Rechtsvorschriften, Vertragsparteien. 1.1. Die M-net Telekommunikations GmbH (im Folgenden: M-net) erbringt die Leistun- gen von Surf&Fon-Flat, Surf-Flat und Telefon-Flat zu den folgenden Bedingungen: Alle Leistungen erfolgen nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Ver- einbarungen, insbesondere der vertraglichen Leistungsbeschreibung, der Preisliste, den Datenschutzhinweisen sowie ergänzend den nachfolgenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen. Für Zusatzdienste und sonstige Lieferungen und Leistungen von M-net gelten die hierfür gesondert getroffenen Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen. 1.2. Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Telekommunikationsdienstleis- tungen für die Öffentlichkeit ist, gilt das Telekommunikationsgesetz (TKG), auch wenn in den nachstehenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich auf dieses verwie- sen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 1.3. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von M-net auf einen Dritten übertragen.

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  • Vertraulichkeit Während der Laufzeit dieses Vertrags sowie für zwei (2) Jakre darüber hinaus behandelt die Empfangende Partei die vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei vertraulich, verwendet diese nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag und wendet beim Schutz der vertraulichen Informationen eine mindestens ebenso große Sorgfalt an wie beim Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen. Jede Partei darf vertrauliche Informationen nur an diejenigen ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer weitergeben, die diese benötigen, um die Rechte oder Pflichten dieser Partei im Rahmen dieses Vertrages zu erfüllen oder auszuüben, und die verpflichtet sind, diese Informationen vor einer unbefugten Offenlegung in einer Weise zu schützen, die nicht weniger streng ist als die in diesem Vertrag vorgeschriebene. Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei in einem Gerichtsverfahren oder gegenüber einer Behörde offenlegen, sofern und soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Einschränkungen für die Nutzung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen gelten nicht hinsichtlich Informationen, (i) die von der Empfangenden Partei unabhängig entwickelt oder die diese uneingeschränkt und rechtmäßig von einer anderen Quelle, die das Recht hat, solche Informationen zu liefern, erhalten hat;(ii) nachdem diese Informationen der Öffentlichkeit allgemein bekannt geworden sind, ohne dass die Empfangende Partei gegen diesen Vertrag verstoßen hat; (iii) die der Empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits uneingeschränkt bekannt waren, was diese durch Unterlagen in ihrem Besitz belegen kann; oder (iv) hinsichtlich derer die Offenlegende Partei schriftlich bestätigt, dass sie frei von Einschränkungen sind. Nach Beendigung dieses Vertrags wird die Empfangende Partei alle in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei unverzüglich löschen, zerstören oder auf Antrag der Offenlegenden Partei an diese zurückgeben. Dies schließt die Löschung oder Unbrauchbarmachung aller elektronischen Dateien und Daten, die vertrauliche Informationen enthalten, ein. Auf Antrag der Offenlegenden Partei wird die Empfangende Partei dieser eine Bescheinigung über die Einhaltung der Bestimmungen dieses Unterabschnitts zukommen lassen.

  • Vertragslaufzeit Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.