Vertragsgegenstand Und Vergütung Musterklauseln

Vertragsgegenstand Und Vergütung. 1.1 Kauf von Hardware* 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Der Gesamtpreis (netto) gemäß Nummer 3.4 dieses Vertrages beträgt zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.
Vertragsgegenstand Und Vergütung. 1.1 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* gemäß Nummer 3 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden
Vertragsgegenstand Und Vergütung. Dieser Rahmenvertrag legt inhaltlich die wesentlichen Bedingungen für die später zu erteilenden Einzelaufträge fest. Die einzelnen geplanten Einzelaufträge werden während der Vertragsdauer an den Auftragnehmer vergeben. Der Auftragnehmer erwirbt mit dem Abschluss dieses Rahmenvertrages noch keinen Anspruch auf Leistung gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist jedoch seinerseits verpflichtet, die vertraglich festgelegten Leistungen wie angeboten auf Abruf des Auftraggebers gemäß den im Preisblatt festgelegten Preisen zu erbringen. Vor Erteilung eines Abrufauftrages wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Probeabzug des Druckwerkes zur Verfügung stellen, der dann Grundlage des Abrufauftrages wird.
Vertragsgegenstand Und Vergütung 

Related to Vertragsgegenstand Und Vergütung

  • Vertragsgegenstand Mit Abschluss dieser Zusatzvereinbarung erhält der Kunde die Abrechnung der Energie- und Was- serlieferungen für das ausgewählte Vertragskonto als elektronische Rechnung (PDF-Datei im Kun- denportal der Stadtwerke Augsburg). Die elektronische Rechnung oder die Information zum Abrufen der Rechnung im Kundenportal erhält der Kunde als E-Mail. Gleichzeitig entfällt damit eine ge- druckte Rechnung. Wird gemäß § 40 b Abs. 1. Nr. 3 EnWG dennoch eine jährliche Papierrechnung (unentgeltlich) gewünscht, bitten wir um Kontaktaufnahme an: Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Kundencenter, Xxxxx Xxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Tel. 0000 0000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxx.xx. Sofern der Kunde eine unterjährige Rechnung wählt, ist er ver- pflichtet, bei monatlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des Abrechnungsmonats, bei vierteljährlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des dritten Abrechnungsmonats, bei halbjährlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des sechsten Abrechnungsmo- nats bis zum dritten Werktag des Folgemonats – nach Aufforderung durch die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH – mitzuteilen. Soweit der Kunde für einen bestimmten Abrechnungszeitraum trotz entsprechender Verpflichtung keine Ablesedaten übermittelt hat oder der Lieferant aus anderen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den tatsächlichen Verbrauch nicht ermitteln kann (etwa, weil keine Messwerte bzw. vom Messstellenbetreiber rechtmäßig ermittelten Ersatzwerte verfügbar sind), kann der Lieferant den Verbrauch nach §40 a Abs. 2 EnWG auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter an- gemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Nach zwei Schätzungen ist die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH berechtigt, die Ablesung durch einen Beauftragten durch- führen zu lassen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Monats (monatliche Abrechnung, d. h. jeweils zum 1. eines Monats), eines Kalendervierteljahres (vierteljährliche Ab- rechnung, d. h. zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober) oder eines Kalenderhalbjahres (halb- jährliche Abrechnung, d. h. zum 1. Januar und 1. Juli) aufgenommen werden.

  • Vertragslaufzeit Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.