Vertragslaufzeit und Verlängerung Musterklauseln

Vertragslaufzeit und Verlängerung. 9.3.1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Leistungsabruf (Formular oder Kundenportal). 9.3.2. Bei nachträglich beauftragten Upgrades etc. zu Grundleistungen richtet sich die Vertragslauf- zeit nach den jeweiligen Grundleistungen. 9.3.3. Bei einmaligen Leistungen endet die Vertragslaufzeit in dem Zeitpunkt der Leistungserbrin- gung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. 9.3.4. Sofern im Leistungsabruf (Formular oder Kundenportal) eine Mindestvertragslaufzeit verein- bart ist, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslauf- zeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen zum jeweiligen Lauf- zeitende schriftlich oder in Textform gekündigt wird. Sofern im Leistungsabruf (durch Formular oder Kundenportal) nichts anderes geregelt ist, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils maximal ein Jahr, wenn die Mindestvertragslaufzeit länger als ein Jahr beträgt.
Vertragslaufzeit und Verlängerung. 6.1 Der Vertrag hat eine Laufzeit wie im Bestellformular angegeben, beginnend mit dem Datum seiner Annahme durch Namecase gemäß dem vorstehenden Art. 4. 6.2 Vor Vertragsende kann der Kunde den Vertrag auf der Grundlage der Preisliste und der anderen zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Vertragsbedingungen verlängern. 6.3 Die Verlängerung des Dienstes sollte durch den Kunden vorzugsweise mindestens 5 (fünf) Tage vor Beendigung des Dienstes erfolgen, durch Übermittlung des entsprechenden Antrags und Zahlung des zum Zeitpunkt der Erneuerung geltenden Betrags gemäß den in Art. 7 genannten 6.4 Mit dem für den gewählten Dienst festgelegten Ende und in jedem Fall mit Beendigung des Vertragsverhältnisses aus beliebigem Grund erlischt der Vertrag, der Dienst wird deaktiviert und die Parteien sind von den gegenseitigen Verpflichtungen befreit. 6.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nach Beendigung des Vertrages nicht mehr möglich sein wird, von ihm über den Dienst eingegebene und/oder verarbeitete Daten und/oder Informationen und/oder Inhalte abzurufen, und verpflichtet sich bereits jetzt, rechtzeitig vor der endgültigen Beendigung des Vertrages eine Kopie dieser Daten und/oder Informationen und/oder Inhalte zu beschaffen. In jedem Fall stellt der Kunde Namecase für jeden Fall der Beendigung des Vertrages bereits jetzt von jeglicher Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und/oder Informationen und/oder Inhalten frei, die vom Kunden über den Dienst eingegeben und/oder verarbeitet werden. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die von ihm eingegebenen und/oder verarbeiteten Daten und/oder Informationen und/oder Inhalte nach Reaktivierung des Dienstes bei Abschluss eines neuen Vertrags gegebenenfalls wiederherzustellen. 6.6 Wird der Domainname, der bei der zuständigen Registrierungsstelle über die von Namecase bereitgestellten Dienste registriert und/oder gepflegt wurde, vor Beendigung des Dienstes an einen anderen Anbieter übertragen, so gilt der Vertrag automatisch als nach Abschluss des 6.7 Wenn zum Vertragsende keine Verlängerung des Dienstes beantragt wurde, behält sich Namecase das Recht vor, anstelle der Homepage der Domain eine Webseite mit Werbebotschaften einzufügen, wobei die Registrierungsdaten im WHOIS-Register der zuständigen Behörde unverändert bleiben. Die so sichtbar gemachten Inhalte können bis zum Datum der tatsächlichen Löschung des Domainnamens aus dem Register der zuständigen Behörde online bleiben. 6.8 Es bes...
Vertragslaufzeit und Verlängerung. 6.1 Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit ab dem Datum der Aktivierung des Dienstes. 6.2 Unbeschadet der anderen im Vertrag geregelten Kündigungsfälle kann jede Partei den Vertrag schriftlich 6.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nach Beendigung des Vertrages nicht mehr möglich sein wird, von ihm über den Dienst eingegebene und/oder verarbeitete Daten und/oder Informationen und/oder Inhalte abzurufen, und verpflichtet sich bereits jetzt, rechtzeitig vor der endgültigen Beendigung des Vertrages eine Kopie dieser Daten und/oder Informationen und/oder Inhalte zu beschaffen. In jedem Fall stellt der Kunde Namecase für jeden Fall der Beendigung des Vertrages bereits jetzt von jeglicher Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und/oder Informationen und/oder Inhalten frei, die vom Kunden über den Dienst eingegeben und/oder verarbeitet werden. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die von ihm eingegebenen und/oder verarbeiteten Daten und/oder Informationen und/oder Inhalte nach Reaktivierung des Dienstes bei Abschluss eines neuen Vertrags gegebenenfalls wiederherzustellen.
Vertragslaufzeit und Verlängerung. Die Laufzeit des Vertrags wird bei dessen Abschluss bestimmt. Eine Kündigung ist schriftlich einzureichen und es gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat.

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  • Vertragsverlängerung Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein bestimmte Dauer abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Vertragsänderungen 14.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. SWD kann die Regelungen des Stromliefervertrags und dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung des Vertrages für SWD unzumutbar werden. 14.2. SWD wird dem Kunden die Anpassung nach Ziffer 13.1 mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Mitteilung erfolgt in einfacher und verständlicher Weise unter Hinweis auf Anlass, Umfang und Voraussetzung der Vertragsänderung. 14.3. Der Kunde kann im Falle einer Vertragsänderung nach Ziffer 13.1 den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, wenn SWD die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Hierauf wird SWD den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 3.2 ff. bleibt unberührt.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.