Vertragsschluss, Inhalt und Schriftformerfordernis Musterklauseln

Vertragsschluss, Inhalt und Schriftformerfordernis. (1) Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Antrages bzw. vor oder bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle Än- derungen und Ergänzungen des schriftlich geschlossenen Vertrages, insbeson- dere in Projektbesprechungen festgelegte Änderungen und Beschlüsse, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die schriftliche Bestätigung der Änderungen oder Ergänzungen darf nur durch autorisierte Vertreter der SAD Stiller Alarm GmbH erfolgen. Der schriftlich geschlossene Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung über die Leistungspflichten der SAD Stiller Alarm GmbH dar. (2) Angaben in einem Vertrag über Finanzierung (z.B. Leasing) sind lediglich Zah- lungsbedingungen und berühren die Gültigkeit des Vertrages i. Ü. nicht.
Vertragsschluss, Inhalt und Schriftformerfordernis. (1) Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Antrages bzw. vor oder bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle Änderungen und Ergänzungen des schriftlich geschlossenen Vertrages, insbesondere in Projektbesprechungen festgelegte Änderungen und Beschlüsse, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die schriftliche Bestätigung der Änderungen oder Ergänzungen darf nur durch autorisierte Vertreter von der RuWa erfolgen. Der schriftlich geschlossene Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung über die Leistungspflichten von der RuWa dar. (2) Angaben in einem Vertrag über Finanzierung (z.B. Leasing) sind lediglich Zahlungsbedingungen und berühren die Gültigkeit des Vertrages i. Ü. nicht.
Vertragsschluss, Inhalt und Schriftformerfordernis. Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige mündliche Vereinbarungen oder Zu- sagen der Verwenderin vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fort- gelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen ein- schließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitar- beiter der Verwenderin nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Der schriftlich geschlossene Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung über die Leistungspflichten von TELEKIM dar.

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  • Angebot und Vertragsschluss 2.1 Die Kostenvoranschlage und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden. 2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen. 2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung. 2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen. 2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.

  • Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Verkaufs- und sonstigen Unterlagen, sowie im Internet dargestellten Inhalte - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - sind stets freibleibend; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Kaufvertrag kommt zustande durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Bestellung und unsere schriftliche Bestellungsannahme, durch eine von beiden Seiten gemeinsam unterzeichnete Vertragsurkunde oder durch unverzügliche Ausführung nach Bestelleingang. Im letzteren Fall gilt der Lieferschein, bzw. die Rechnung als Bestellungsannahme. Hiervon unberührt bleibt das Recht, technische Änderungen an der Ware vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirk- samen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen berücksichtigt werden. In jedem Falle sind wir berechtigt, für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurück- geschickte Ware einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Anrechnung zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. Bei einem Kaufvertrag, zu dem es mehrere Dokumente gibt, gilt bei Widerspruch der einzelnen Dokumente die folgende Priorität: (1) unsere Bestellungsannahme mit allen Ergänzungen und Änderungen (2) Zeichnungen in der Reihenfolge Detailzeichnung, Übersichtszeichnungen, Normblätter (3) Spezifikationen sowie schlussendlich diese ALB Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Formen, usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Kosten ganz oder teilweise übernommen hat; solange diese Gegenstände für Nachfolgeaufträge Verwendung finden können, werden diese nicht erneut berechnet. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen - insbesondere ein Zahlungsverzug hin- sichtlich früherer Lieferungen - bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen werden sofort fällig gestellt. Wir sind berechtigt, die Waren zurückzufordern; diese Rückforderung ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir setzen die Erfüllung sofort fort, wenn der Käufer für die Erfüllung seiner Pflichten ausreichend Gewähr gibt. Der Mindestauftragswert für Kleinaufträge beträgt 200 Euro.

  • Geltung, Vertragsabschluss 1.1 digidipity e. K. (im Folgenden DGDPT genannt) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen DGDPT und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B. 1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von DGDPT schriftlich bestätigt werden. 1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht DGDPT ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch DGDPT bedarf es nicht. 1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. 1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.6 Die Angebote von DGDPT sind freibleibend und unverbindlich.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Angebot, Vertragsschluss 2.1 Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als ver- bindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusa- gen enthalten oder in anderer Form die Verbindlichkeit vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen und basieren auf den bei der Anfrage des AG eingereichten Unterlagen und/oder an- deren Angaben, insbesondere Plänen und behördlichen Genehmi- gungen sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wird. Der AG ist an seinen Auftrag als Vertragsantrag zwei Wochen ab Zugang beim AN gebunden, soweit der AG nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch den AN rechnen muss (§ 147 BGB). 2.2 Ein verbindlicher Vertragsschluss, auch im laufenden Geschäfts- verkehr, kommt zu Stande, wenn der AN den Auftrag des AG schriftlich oder in Textform durch Auftragsbestätigung annimmt. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des AG beglichen werden und dass eine vom AN unverzüglich vorgenommene Kreditprüfung des AG ohne negatives Ergebnis bleibt. Durch den AN ausgestellte Rech- nungen ersetzen die Auftragsbestätigung. 2.3 Bei Leistung innerhalb der Angebotsbindefrist des AG kann die Auftragsbestätigung des AN durch seine Leistung ersetzt werden. 2.4 Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag sowie vertragliche Nebenabreden gelten erst dann als verbindlich vereinbart, wenn der AN diese schriftlich oder in Textform bestätigt hat. Gleiches gilt für die Übernahme von Garantien. 2.5 Berechnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Spezifikationen oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Leistungsübersich- ten, Preislisten, Rundschreiben oder sonstigen Veröffentlichungen sind unverbindlich.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Vertragsschluss / Lieferbeginn Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.