Vollständige Vereinbarung. 9.1 Sie stimmen zu, dass dieser Rahmenvertrag und die durch einen schriftlichen Verweis in Bezug genommenen Informationen (darunter auch Hinweise auf Informationen, die in einer Internet-Adresse URL oder in einschlägigen Oracle Policies enthalten sind) zusammen mit dem jeweiligen Auftrag die gesamte vertragliche Vereinbarung für Produkte und/oder Bestellbare Services, die von Ihnen im jeweiligen Auftrag bestellt wurden, darstellen und alle zuvor oder gleichzeitig, mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen oder Zusagen in Bezug auf diese bestellten Produkte und/oder Bestellbaren Services ersetzen.
Vollständige Vereinbarung. Alle Vertragsbedingungen zwischen UPS und dem Versender sind in diesem Dokument und in der jeweils gültigen Tariftabelle enthalten. Abweichungen zu diesen Vertragsbedingungen sind im geschäftlichen Verkehr mit Kaufleuten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung wirksam. Die Nichtberufung auf Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen stellt keinen Verzicht seitens UPS auf die zukünftige Berufung auf diese oder andere Bestimmungen dar. Erfüllungsgehilfen von UPS haben keine Befugnis, auf Klauseln der vorliegenden Beförderungsbedingungen zu verzichten oder diese zu ändern. Sollte ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Vollständige Vereinbarung. Dieser Vertrag stellt zusammen mit allen Anhängen, Bestellformularen, der Nutzungsrichtlinien, RingCentrals Datenverarbeitungs-Addendum und Anlagen, die jeweils ausdrücklich in diesen Vertrag aufgenommen wurden, die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Absprachen, Vorschläge, Darstellungen, Marketingmaterialien, Erklärungen oder Vereinbarungen, gleich ob mündlich, schriftlich oder anderweitig, bezüglich des Regelungsgegenstandes.
Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und abschließende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Kommunikationen im Zusammenhang mit diesem Vertragsgegenstand. Die Bezugnahme auf ein Dokument, das auf ein anderes Dokument verweist, gilt auch als Bezugnahme auf dieses andere Dokument, sofern darin nicht anders angegeben. Diese Vereinbarung kann nicht geändert werden, außer durch Ergänzende Bedingungen oder anderweitig (i) in schriftlicher Form durch handschriftliche Unterschriften oder elektronische Unterschriften von autorisierten Vertretern beider Parteien oder (ii) über einen Online-Mechanismus , der von Siemens ausdrücklich zu diesem Zweck eingerichtet wurde. Es gelten keine sonstigen Bedingungen. Die Bedingungen einer Bestellung oder eines ähnlichen Dokuments des Kunden sind ausgeschlossen und solche Bedingungen gelten nicht für einen Einzelvertrag und ergänzen oder ändern diese Vereinbarung nicht, ungeachtet eines gegenteiligen Wortlauts in einem solchen Dokument.
Vollständige Vereinbarung. Der vorliegende Vertrag bildet die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand des Vertrags und ersetzt alle vorherigen sowohl mündlichen als auch schriftlichen Verkaufsangebote, Verhandlungen, Vereinbarungen sowie sonstigen Erklärungen, Besprechungen oder Mitteilungen, einschließlich Absichtserklärungen, die zwischen den Parteien im Vorfeld dieses Vertrages bestanden.
Vollständige Vereinbarung. Diese Nutzungsbedingungen und der Vertrag stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen dem Kunden und IBM. Falls sich die Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen und des Vertrags widersprechen, haben diese Nutzungsbedingungen Vorrang vor dem Vertrag. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen in einer schriftlichen Mitteilung des Kunden (z. B. in einer Bestellung, Bestätigung oder E-Mail) sind unwirksam. Diese Nutzungsbedingungen können nur in der hier beschriebenen Weise geändert bzw. ergänzt werden.
Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich der Service-Level-Vereinbarung, des Anhangs für Supportleistungen und der Vereinbarung für die Datenverarbeitung (falls zutreffend), stellt die vollständige und abschließende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Absprachen oder Kommunikationen im Zusammenhang mit diesem Vertragsgegenstand. Diese Vereinbarung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung, die von den ordnungsgemäßen Bevollmächtigten beider Vertragsparteien unterzeichnet ist, geändert werden.
Vollständige Vereinbarung. Der Vertrag stellt die ausschließliche und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien im Zusammenhang mit seinem Gegenstand dar. Ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung ersetzt der Vertrag sämtliche vorangegangenen oder gleichzeitig bestehenden Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen und Angebote in Bezug auf diesen Gegenstand, unabhängig davon, ob schriftlicher, mündlicher, ausdrücklicher oder impliziter Art.
Vollständige Vereinbarung. Der Vertrag ersetzt alle früheren Verhandlungen, Marketingmaterialien und Vorschläge zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung soll jedoch keine bereits bestellten gültigen Softwarelizenzen oder eine gültige SSA oder schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Lizenznehmer und Solibri beenden.
Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und ausschließliche Aussage zur Übereinkunft zwischen SAP und dem Auftraggeber bezüglich der Geschäftsbeziehung der Parteien hinsichtlich des Vereinbarungsgegenstands dar. Sämtliche früheren Erklärungen, Gespräche und Schriftstücke (einschließlich Vertraulichkeitsvereinbarungen) fließen in sie ein und werden durch sie ersetzt. Die Parteien schließen ferner jeglichen Rückgriff auf diese aus. Die Vereinbarung darf nur geändert werden, wenn die Änderung schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet wird, es sei denn, die Änderung ist gemäß Abschnitt 3.4 gestattet. Die Vereinbarung hat Vorrang vor den Geschäftsbedingungen jeglicher vom Auftraggeber ausgestellten Bestellungen, welche unwirksam sind, selbst wenn SAP die Bestellung akzeptiert oder nicht anderweitig zurückweist.