Vertretung des AN Musterklauseln

Vertretung des AN. Der AN ist verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu bestellen, der berechtigt ist, ihn vollumfänglich zu vertreten, im speziellen in allen Belangen und zwar auch in Fragen einer allfälligen Vertragsanpassung gegenüber dem AG. Allfällige Grenzen der Vertretungsvollmacht sind dem AG gegenüber unwirksam. Der AG ist berechtigt, den bevollmächtigten Vertreter des AN sogleich, aber auch später aus wichtigen Gründen abzulehnen; in diesem Fall hat der AN unverzüglich einen anderen geeigneten Vertreter zu bestellen. Der AN darf anstelle der von ihm namhaft gemachten Person eine andere Person nur aus wichtigen Gründen und nur nach vorheriger Bekanntgabe als bevollmächtigten Vertreter bestellen. Die beiden vorstehenden Absätze gelten sinngemäß. Der bevollmächtigte Vertreter des AN muss während der Arbeitszeit stets erreichbar sein und ist verpflichtet, über Verlangen des AG unverzüglich auf der Baustelle persönlich zu erscheinen. Der bevollmächtigte Vertreter des AN hat für die fortwährende Überwachung der vom AN sowie von den durch diesen beauftragten Subunternehmer und Zulieferanten beschäftigten Arbeitskräfte sowie die Einhaltung der gebotenen Disziplin durch die im Lager oder an der Baustelle tätigen Arbeitskräfte Sorge zu tragen und mit der Bauaufsicht stets engsten Kontakt zu halten. Diese Vorschriften hat der AN seinen Dienstnehmern sowie den von ihm beauftragten Subunternehmern und Zulieferanten nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Der AN ist berechtigt, Teile der Leistungen an jene Subunternehmer weiterzugeben, die er im Rahmen des Vergabeverfahrens benannt hat und die vom AG genehmigt wurden bzw. die vom AG im Rahmen der Vertragserfüllung auf Vorschlag des AN genehmigt wurden. Ein Wechsel eines derart benannten und genehmigten Subunternehmers oder die Hinzuziehung eines neuen Subunternehmers ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der AG wird einem Wechsel des Subunternehmers oder einer Hinzuziehung eines neuen Subunternehmers im Wesentlichen dann zustimmen, wenn eine sachliche Notwendigkeit für den Wechsel oder die Erweiterung besteht und der AN die Eignung (Befugnis, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) des neuen Subunternehmers nachweist. Der AG behält sich vor, für den neuen Subunternehmer alle Nachweise zu fordern, die vom AN im Laufe des Vergabeverfahrens zu erbringen waren. Ein nicht genehmigter Wechsel eines Subunternehmers stellt einen Grund zum sofortigen Vertragsrücktritt dar und ermächtigt...
Vertretung des AN. 3.1 Der AN trägt dafür Sorge, dass während der gesamten Ausführungszeit qualifiziertes deutschsprechendes Führungspersonal in ausreichender Anzahl zur Betreuung der beauftragten Leistungen zur Verfügung steht.
Vertretung des AN. 2.2.1 Der AN wird durch seinen Bauleiter oder dessen Stellvertreter vertreten, die ihn (jeder allein) in allen Belangen der Auftragsabwicklung rechtsverbindlich vertreten. Der Bauleiter darf mit dem Montageleiter nur dann identisch sein, wenn dies mit dem AG gesondert vereinbart wurde. Der AN verpflichtet sich, einen Austausch dieser Personen nur im Einvernehmen mit dem AG vorzunehmen. Ein vom AG gewünschter und begründeter Austausch des Bauleiters bzw. seines Stellvertreters ist vom AN unverzüglich durchzuführen. Wird diese Forderung nicht rechtzeitig erfüllt, ist der AG nach seinem Ermessen berechtigt, die Arbeiten auf Kosten des AN anderwärtig ausführen zu lassen. Über Änderungen innerhalb seiner eigenen Organisation wird der AG den AN zeitnah informieren.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.