Vertretung in internationalen Funkgremien. Nach Absprache mit dem AK vertritt und unterstützt das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien, die der Funkplanung dienen (Artikel 6 der Vereinbarung). Dies sind insbesondere Gruppen der ITU (Sektor Radiocom), fre- quenzspezifische Subcommittees der CEPT (Electronic Communications Committee – ECC) sowie das unabhängige Büro der CEPT in Kopenhagen (ECO). Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwi- schen den Verwaltungen in einer gesonderten Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in wel- chen das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese durch das AK besorgt bzw. ausge- stellt. Protokoll III4
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches, Vereinbarung
Vertretung in internationalen Funkgremien. Nach Absprache mit dem AK vertritt und unterstützt das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien, die der Funkplanung Funkpla- nung dienen (Artikel Art. 6 der Vereinbarung). Dies sind insbesondere Gruppen der ITU (Sektor Radiocom), fre- quenzspezifische frequenzspezifische Subcommittees der CEPT (Electronic Communications Committee – - ECC) sowie das unabhängige unab- hängige Büro der CEPT in Kopenhagen (ECO). Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwi- schen zwischen den Verwaltungen in einer gesonderten Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in wel- chen welchen das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein Liech- tenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese durch das AK besorgt bzw. ausge- stelltausgestellt. Protokoll III4III3
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches, Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Vertretung in internationalen Funkgremien. Nach Absprache mit dem AK vertritt und unterstützt das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien, die der Funkplanung dienen (Artikel Art. 6 der Vereinbarung). Dies sind insbesondere insbeson- dere Gruppen der ITU (Sektor Radiocom), fre- quenzspezifische Subcommittees frequenzspezifische Sub- committees der CEPT (Electronic Communications Committee – - ECC) sowie das unabhängige Büro der CEPT in Kopenhagen (ECO). Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwi- schen zwischen den Verwaltungen in einer gesonderten Vereinbarung Vereinba- rung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere insbe- sondere eine Liste der Gremien, in wel- chen welchen das BAKOM das Fürstentum Fürs- tentum Liechtenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese durch das AK besorgt bzw. ausge- stellt. Protokoll III4ausgestellt.
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Vertretung in internationalen Funkgremien. Nach Absprache mit dem AK vertritt und unterstützt das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien, die der Funkplanung dienen (Artikel 6 der Vereinbarung). Dies sind insbesondere Gruppen der ITU (Sektor Radiocom), fre- quenzspezifische Subcommittees der CEPT (Electronic Communications Committee – ECC) sowie das unabhängige Büro der CEPT in Kopenhagen (ECO). Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwi- schen den Verwaltungen in einer gesonderten Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in wel- chen das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese durch das AK besorgt bzw. ausge- stellt. Protokoll III4.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches