Common use of Vertretung in internationalen Funkgremien Clause in Contracts

Vertretung in internationalen Funkgremien. Nach Absprache mit dem AK vertritt und unterstützt das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien, die der Funkpla- nung dienen (Art. 6 der Vereinbarung). Dies sind insbesondere Gruppen der ITU (Sektor Radiocom), frequenzspezifische Subcommittees der CEPT (Electronic Communications Committee - ECC) sowie das unab- hängige Büro der CEPT in Kopenhagen (ECO). Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwischen den Verwaltungen in einer gesonderten Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in welchen das BAKOM das Fürstentum Liech- tenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese durch das AK besorgt bzw. ausgestellt. Protokoll III3

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Vertretung in internationalen Funkgremien. Nach Absprache mit dem AK vertritt und unterstützt das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien, die der Funkpla- nung Funkplanung dienen (Art. Artikel 6 der Vereinbarung). Dies sind insbesondere Gruppen der ITU (Sektor Radiocom), frequenzspezifische fre- quenzspezifische Subcommittees der CEPT (Electronic Communications Committee - ECC) sowie das unab- hängige unabhängige Büro der CEPT in Kopenhagen (ECO). Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwischen zwi- schen den Verwaltungen in einer gesonderten Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in welchen wel- chen das BAKOM das Fürstentum Liech- tenstein Liechtenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese durch das AK besorgt bzw. ausgestelltausge- stellt. Protokoll III3III4

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Vertretung in internationalen Funkgremien. Nach Absprache mit dem AK vertritt und unterstützt das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien, die der Funkpla- nung Funkplanung dienen (Art. Artikel 6 der Vereinbarung). Dies sind insbesondere Gruppen der ITU (Sektor Radiocom), frequenzspezifische fre- quenzspezifische Subcommittees der CEPT (Electronic Communications Committee - ECC) sowie das unab- hängige unabhängige Büro der CEPT in Kopenhagen (ECO). Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwischen zwi- schen den Verwaltungen in einer gesonderten Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in welchen wel- chen das BAKOM das Fürstentum Liech- tenstein Liechtenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese durch das AK besorgt bzw. ausgestellt. Protokoll III3ausge- stellt.

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Vertretung in internationalen Funkgremien. Nach Absprache mit dem AK vertritt und unterstützt das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien, die der Funkpla- nung Funkplanung dienen (Art. 6 der Vereinbarung). Dies sind insbesondere insbeson- dere Gruppen der ITU (Sektor Radiocom), frequenzspezifische Subcommittees Sub- committees der CEPT (Electronic Communications Committee - ECC) sowie das unab- hängige unabhängige Büro der CEPT in Kopenhagen (ECO). Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwischen den Verwaltungen in einer gesonderten Vereinbarung Vereinba- rung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere insbe- sondere eine Liste der Gremien, in welchen das BAKOM das Fürstentum Liech- tenstein Fürs- tentum Liechtenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese durch das AK besorgt bzw. ausgestellt. Protokoll III3.

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