Common use of Verwahrrisiko Clause in Contracts

Verwahrrisiko. Mit Transaktionen mit Depotbanken oder Brokern, die Geschäfte eines Teilfonds halten oder regulieren, sind Risiken verbunden. Im Falle einer Insolvenz oder eines Konkurses einer Depotbank oder eines Brokers kann ein Teilfonds seine Vermögenswerte möglicherweise erst verspätet oder gar nicht von einer Depotbank oder einem Broker oder aus dessen Vermögensmasse erhalten und möglicherweise hat er einen allgemeinen, unbesicherten Anspruch auf diese Vermögenswerte gegen die Depotbank oder diesen Broker. Die Verwahrstelle wird die Vermögenswerte im Einklang mit den geltenden Gesetzen und den im Verwahrstellenvertrag vereinbarten spezifischen Vorschriften halten. Diese Anforderungen dienen dem Schutz der Vermögenswerte vor Insolvenz im Konkursfalle der Verwahrstelle. Es gibt jedoch keine Garantie, dass dies vollständig erreicht wird. Da der Fonds an Märkten investiert kann, an denen die Depot- und/oder Regulierungssysteme nicht vollständig entwickelt sind (darunter auch Emerging Markets), können die an solchen Märkten gehandelten Vermögenswerte des Teilfonds, die Unter-Depotstellen anvertraut wurden (soweit der Einsatz von Unter-Depotbanken erforderlich ist), insofern einem Risiko ausgesetzt sein, wobei die Verwahrstelle insoweit nicht haftet.

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