Verwahrrisiko. Verwahrstellen sind möglicherweise nicht in der Lage, Dienstleistungen, Verwahrung sowie die Abrechnung und Verwaltung von Wertpapieren auf dem für höher entwickelte Märkte üblichen Niveau anzubieten, und es besteht das Risiko, dass der Fonds nicht als Eigentümer von Wertpapieren anerkannt wird, die in seinem Namen von einer Unterverwahrstelle gehalten werden. Da einige der Fonds möglicherweise in Märkte investieren, in denen Handels-, Abwicklungs- und Verwahrstellensysteme nicht voll entwickelt sind, können die Vermögenswerte eines Fonds, die an solchen Märkten gehandelt und bei Unterverwahrstellen verwahrt werden, Risiken ausgesetzt sein, für welche die Verwahrstelle nicht haftet. Das würde für Schwellen- oder Grenzmärkte und Länder wie Russland oder China gelten. Vorschriften zur Unternehmensführung (Corporate Governance) sind nicht hoch entwickelt und können einem Anleger daher gegebenenfalls wenig Schutz bieten. Angaben: Es könnten den Anlegern unvollständige und weniger verlässliche fiskalische und andere Informationen zur Verfügung stehen. Rechtliche Risiken: Die rechtliche Infrastruktur und die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und Berichtsstandards in bestimmten Ländern, in die investiert wird, bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie an großen Wertpapiermärkten im Allgemeinen üblich. Die mit vielen Rechtssystemen von Schwellenländern (zum Beispiel dem russischen Rechtssystem) verbundenen Risiken umfassen (i) die ungeprüfte Art der Unabhängigkeit der Justiz und ihre Immunität gegen wirtschaftliche, politische oder nationalistische Einflüsse; (ii) Widersprüche zwischen Gesetzen, Präsidentenerlassen und Regierungs- und ministeriellen Erlassen und Beschlüssen;
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