Verwahrung der Verwahrten Vermögenswerte Musterklauseln

Verwahrung der Verwahrten Vermögenswerte. Der Treuhänder akzeptiert und verwahrt die in Teil II des Anhangs B des vor- liegenden Vertrags aufgeführten Vermögenswerte. Er hält diese Vermögens- werte nur in den im Anhang B, Teil I (A) und (B) aufgelisteten Ländern. Der Prozess für das Hinzufügen von Ländern zu, oder Streichen von Ländern von dieser Liste ist unter Teil I des Anhangs B des vorliegenden Vertrags geregelt. Die Verwahrten Vermögenswerte werden entweder unter dem Namen des Treuhänders oder jeglicher seiner Unterverwahrer oder Vertreter gehalten. Die Bestände werden in den Büchern und Aufzeichnungen des Treuhän- ders in für jeden Teilfonds getrennten Konten aufgezeichnet. Der Treuhänder stimmt seine Aufzeichnungen mit den Aufstellungen seiner Unterverwahrer ab oder, wenn Verwahrte Vermögenswerte nicht durch Unterverwahrstellen gehalten werden, mit den Aufstellungen der Wertpapiersysteme oder Über- tragungsstelle der kollektiven Kapitalanlage, in die ein Teilfonds investiert hat. Wenn der Treuhänder die Verwahrung von Finanzinstrumenten an einen Un- terverwahrer delegiert hat, überwacht der Treuhänder beide über ein externes Besuchsprogramm und über die kontinuierliche Due Diligence Prüfungen stellt er sicher, ob der Unterverwahrer über angemessene und verhältnismä- ßige Strukturen für die Natur, das Ausmaß und Komplexität der Finanzinstru- mente verfügt, die ihm anvertraut wurden und ob er die in den Unter-Klauseln 25.19 bis 25.33 des vorliegenden Vertrags angeführten Kriterien zum Han- deln als Unterverwahrer erfüllt. Der Treuhänder geht rechtliche Vereinbarungen mit jedem Unterverwahrer ein und fordert, dass alle Verwahrten Vermögenswerte in getrennten Konten gehalten werden müssen, die in den Büchern der Unterverwahrer eröffnet wurden, wie dies Unter-Klausel 25.20 des vorliegenden Vertrags vorschreibt. Die oben beschriebenen Prozesse gelten für alle Verwahrten Vermögenswer- te, die in jeglicher Zulässigen Jurisdiktion gehalten werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.