Verwendung. 19.5 Der gemäß 19.4 fällige Betrag wird bei Xxxx der Kapitalleistung oder bei Tod bzw. Rückkauf ausgezahlt. Bei aufgeschobenen Rentenversiche- rungen, die in den Rentenbezug übergehen, wird dieser Betrag zur Erhöhung der Rente verwendet.
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Verwendung. 19.5 Der gemäß 19.4 fällige Betrag wird bei Xxxx der Kapitalleistung oder bei Tod bzw. Rückkauf ausgezahlt. Bei aufgeschobenen Rentenversiche- rungen, die in den Rentenbezug übergehen, wird dieser Betrag zur Erhöhung der Rente des Vertragsgutha- bens verwendet.
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