Verzugszins Musterklauseln

Verzugszins. Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen wird ein Verzugszins von 9% auf die zur Zahlung fälligen Summe verrechnet.
Verzugszins. Für nicht vertragsgemäss geleisteten Zahlungen wird ein Verzugszins von 5% auf die zur Zahlung fällige Summe verrechnet. Terminplan. Für die Terminplanung ist die Bauherrschaft zuständig. Ausführungstermine. Die Pflicht des Unternehmers zur Einhaltung der vereinbarten Ausführungstermine setzt einen rechtzeitigen Eingang der technischen Detailangaben beim Unternehmer voraus. Dieser Termin ist im Werkvertrag genau zu bestimmen. Ist der Besteller in Verzug, so hat der Unternehmer Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der betreffenden Frist.
Verzugszins. Als Verzugszins bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Zah- lungspflicht des Kunden schuldet der Kunde UPGREAT ab Da- tum der Fälligkeit der Forderung ein Zins von 5%.
Verzugszins. Für nicht vertragsgemässe geleistete Zahlungen wird ein Verzugszins von 5% auf die zur Zahlung fälligen Summe verrechnet. - Bestätigen der Materialausführungen mit Wahlmöglichkeit Die definitive Bestimmung und die Bestellung wird durch den Unternehmer in zweckmässiger Weise unterstützt z.B. durch Kundenzeichnungen (Visualisierungen), in Ausstellung vorhandene Muster und Modelle, Katalogabbildungen, Tabellen, Pläne, Referenzbilder u.ä. - Produktionsplanung nach Bestellung. Die Produktionsplanung wird durch den Unternehmer gewährleistet. Voraussetzung dazu bildet der Werkvertrag sowie die bestätigten Ausführungen der Wahlmöglichkeiten. - die direkte Lieferung zum Bauobjekt, sofern nichts anderes vereinbart - Grundbeschichtung oder Imprägnierung, Grundierung für Bauteile mit Anschluss an Aussenklima - die endgültige Verteilungen innerhalb Baustelle, sofern nichts anderes vereinbart - die Baumontage, sofern nichts anderes vereinbart - Einmaliger Einbau. Zusätzliche Arbeitsgänge z.B. aus- und einhängen oder einregulieren wegen nachfolgenden Bearbeitungen z.B. Malerarbeiten sind kostenpflichtig Nicht inbegriffene Leistungen sind: organisatorisch; - Erweiterte, individuelle Beratungs-, Auswahl- und Entscheidungsunterstützung für Materialausführungen mit Wahlmöglichkeit wie z.B. zusätzliche Illustrationen, grafische Visualisierungen, physische Modelle, vergrösserte Farbmuster u.ä - Objektbezogene, behördliche Abklärungen, Auflagen und Bauherrschafts-Informationen wie z.B. Fluchtwege, Brandabschnitte, Lichtöffnungen usw. - Beratungs- und Gestaltungsleistungen ausserhalb des Werkvertrages - Schutz gegen Beschädigung nach Einbau - auf Wunsch des Bestellers geleistete Üeberzeit, Nacht- und Sonntagsarbeiten - zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, die bei der Offertstellung nicht vorausgesehen werden konnten. Diese sind bei Erkennen dem Besteller sofort schriftlich mitzuteilen - Mehrkosten für Reisezeit sowie zusätzliche Reise und Logistikkosten bei bauseits veranlassten, nicht vorhergesehenen Unterbrechungen der Arbeiten - Anpassungsarbeiten infolge Fehler in den Plänen oder ungenauen und krummen Mauerwerken. Diese sind bei Erkennen dem Besteller sofort schriftlich mitzuteilen - Abdeckungen von Bauteilen infolge ungenügenden Lagermöglichkeiten im Bau - zusätzliche Abdeckungen an Bauteilen infolge Beschädigungsgefahr während der Bauphase - die Mehrwertsteuer. Die werkvertraglichen Leistungen sind exklusive MwSt (netto) ausgewiesen. Auf der Schlussabrechnung...
Verzugszins. Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen wird ein Verzugszins von 5% auf die zur Zahlung fälligen Summe verrechnet.
Verzugszins. Fällige Forderungen aus dem Vertrag werden allgemein mit 5% p.a. verzinst.
Verzugszins. 1. Bei Rentenzahlung ist vom Tag der Anhebung der Betreibung oder der gerichtlichen Klage ein Verzugszins zu bezahlen. Dieser entspricht dem BVG-Mindestzinssatz zuzüglich 1 %.
Verzugszins. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs. Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz unverzüglich nach den genannten Zeitpunkten im Bundesanzeiger bekannt.
Verzugszins. Der Schuldner/die Schuldnerin schuldet dem Gläubiger/der Gläubigerin im Falle des Verzuges zudem einen Verzugszins gemäss Art. 104 Abs. 1 OR (Variante: in der Höhe _________%) auf dem ausstehenden Restbetrag ab dem Datum der Fälligkeit (vgl. Ziff. 2.2).
Verzugszins. Ist der Kunde mit der Zahlung des Honorars in Verzug, schuldet er nach Ablauf der 30tägigen Zahlungsfrist 6 % plus eine einmalige Mahngebühr von Fr. 50.—. Die Resultate der Planung werden an den offiziellen Wohnsitz des Auftraggebers resp. bei Unternehmungen an das Geschäftsdomizil zugestellt.