Common use of Veränderungen betreffend die Eisenbahninfrastruktur Clause in Contracts

Veränderungen betreffend die Eisenbahninfrastruktur. Der Betreiber der Schienenwege ist berechtigt, die Eisenbahninfrastruktur sowie die technischen und betrieblichen Standards für die Benutzung der Eisenbahn- infrastruktur unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Zugangs- berechtigten zu verändern. Über geplante Änderungen informiert er die Zugangs- berechtigten unverzüglich. Bestehende vertragliche Verpflichtungen bleiben unberührt.

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Samples: Schienennetz Nutzungsbedingungen, Schienennetz Nutzungsbedingungen

Veränderungen betreffend die Eisenbahninfrastruktur. Der Betreiber der Schienenwege ist berechtigt, die Eisenbahninfrastruktur sowie die technischen und betrieblichen Standards für die Benutzung der Eisenbahn- infrastruktur Ei- senbahninfrastruktur unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Zugangs- berechtigten Zugangsberechtigten zu verändern. Über geplante Änderungen ánderungen informiert er die Zugangs- berechtigten Zugangsberechtigten unverzüglich. Bestehende vertragliche Verpflichtungen Verpflich- tungen bleiben unberührt.

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen

Veränderungen betreffend die Eisenbahninfrastruktur. Der Betreiber der Schienenwege ist berechtigt, die Eisenbahninfrastruktur sowie die technischen und betrieblichen Standards für die Benutzung der Eisenbahn- infrastruktur Eisenbahninfrastruktur unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Zugangs- berechtigten Zugangsberechtigten zu verändern. Über geplante Änderungen informiert infor- miert er die Zugangs- berechtigten unverzüglichZugangsberechtigten möglichst frühzeitig, gegebenenfalls auch fortlaufend. Bestehende vertragliche Verpflichtungen bleiben unberührtunbe- rührt.

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen

Veränderungen betreffend die Eisenbahninfrastruktur. Der Betreiber der Schienenwege ist berechtigt, die Eisenbahninfrastruktur sowie die technischen und betrieblichen Standards für die Benutzung der Eisenbahn- infrastruktur Eisenbahninfrastruktur unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Zugangs- berechtigten Zugangsberechtigten zu verändern. Über geplante Änderungen informiert infor- miert er die Zugangs- berechtigten Zugangsberechtigten unverzüglich. Bestehende vertragliche Verpflichtungen bleiben unberührt.

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen

Veränderungen betreffend die Eisenbahninfrastruktur. Der Betreiber der Schienenwege ist berechtigt, die Eisenbahninfrastruktur sowie die technischen und betrieblichen Standards für die Benutzung der Eisenbahn- infrastruktur Eisenbahninfrastruktur unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Zugangs- berechtigten Zugangsberechtigten zu verändern. Über geplante Änderungen informiert er die Zugangs- berechtigten Zugangsberechtigten unverzüglich. Bestehende vertragliche Verpflichtungen bleiben unberührt.

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen