Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden börsentäglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx veröffentlicht.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bei jeder Ausgabe und Rücknahme auf der Internetseite der Gesell- schaft xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx veröffentlicht.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bewertungstäglich bei einer hinreichend verbreiteten Tages- und Wirtschaftszeitung oder/und im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx-xx.xx veröffentlicht.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Der Wert eines Anteiles, der Ausgabe- und Rücknahmepreis wird an jedem österreichischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen von der Depotbank ermittelt und in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland und/oder in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Verwaltungsgesellschaft veröffentlicht. Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Depotbank oder der Erwerb der Anteile erfolgt ohne Berechnung zusätzlicher Kosten mit Ausnahme der Berechnung eines Ausgabeaufschlags bzw. Rücknahmeabschlages gemäß den Fondsbestimmungen.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bewertungstäglich im Internet auf der Website xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile Werden Anteile über Dritte ausgegeben oder zurückgenommen, so wird der Dritte hierfür ggf. weitere eigene Kosten berechnen.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bei jeder Ausgabe und Rücknahme in einer hinrei- chend verbreiteten Tages- und Wirtschaftszeitung oder/und auf der Internetseite xxx.xxx.xx ver- öffentlicht. Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Gesellschaft bzw. durch die Depotbank erfolgt zum Ausgabepreis (Anteilwert zuzüglich Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (An- teilwert, gegebenenfalls abzüglich Rücknahme- abschlag) ohne Berechnung zusätzlicher Kosten. Werden Anteile über Dritte zurückgegeben, so können Kosten bei der Rücknahme der Anteile anfallen. Bei Vertrieb von Anteilen über Dritte können auch höhere Kosten als der Ausgabe- preis berechnet werden. Vergütungen und Aufwendungserstattungen aus dem Sondervermögen an die Gesellschaft, die Depotbank und Dritte unterliegen der Geneh- migungspflicht der BaFin. Einzelheiten zu diesen Vergütungen und Aufwendungserstattungen, mit denen das Sondervermögen belastet werden kann, sind im Besonderen Teil des Verkaufspros- pektes detailliert aufgeführt. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütun- gen der aus dem Sondervermögen an die De- potbank und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Geldwerte Vorteile von Brokern und Händlern, welche die Gesellschaft im Interesse der Anleger nutzt, bleiben unberührt (siehe Abschnitte „Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstru- mente“ und „Provisionsteilung“). Neben den im Besonderen Teil des Verkaufs- prospektes genannten Vergütungen und Aufwen- dungserstattungen erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapier- pensionsgeschäften für Rechnung des Fonds eine pauschale Vergütung in Höhe von bis zu 50% der Erträge aus diesen Geschäften. Die im Zusam- menhang mit der Vorbereitung und der Durch- führung von solchen Geschäften entstandenen Kosten einschließlich der an Dritte zu zahlenden Vergütungen trägt die Gesellschaft. Die Gesellschaft weist im Jahresbericht eine Gesamtkostenquote aus. Die Gesamtkosten- quote umfasst alle bei der Verwaltung zu Las- ten des Sondervermögens im Geschäftsjahr angefallenen Kosten mit Ausnahme der Ne- benkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung von Vermögensgegenständen (im Folgenden „Transaktionskosten“). Die Gesamt- kostenquote stellt das Verhältnis der vorgenann- ten Kosten zu dem durchschnittlichen Netto- inventarwert des Sondervermögens innerhalb des vorangegangenen Geschäftsjahres dar. Die Gesellschaft gibt im Reg...
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bei jeder Ausgabe und Rücknahme in hinreichend verbreiteten Tages- und Wirtschaftszei- tungen und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.first-private. de) veröffentlicht.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie ggf. der Nettoinventarwert je Anteil werden regelmäßig auf der Inter- netseite xxx.xxxxxxxxxxx.xxx veröffentlicht.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden regelmäßig in einer hinreichend verbreiteten Tages- oder Wirtschaftszeitung und/oder auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Gesellschaft bzw. durch die Depot- bank erfolgt zum Ausgabepreis (Anteilwert zuzüglich Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknah- mepreis (Anteilwert) ohne Berechnung zusätzlicher Kosten. Werden Anteile über Dritte zurückgegeben, so können Kosten bei der Rücknahme der Anteile anfallen. Bei Vertrieb von Anteilen über Dritte können auch höhere Kosten als der Ausgabepreis berechnet werden.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie ggf. der Nettoinventarwert je Anteil sind am Sitz der Gesellschaft und der Verwahrstelle verfügbar. Die Preise sowie ggf. der Nettoinventarwert werden regelmäßig im Internet auf der Homepage der Gesellschaft (xxxxx://xxx.xxxx.xxxxxxxxxx.xx) veröffentlicht. Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgt durch die Gesellschaft beziehungsweise die Verwahrstelle zum Ausgabepreis beziehungsweise Rücknahmepreis ohne Berechnung weiterer Kosten. Werden Anteile durch Vermittlung Dritter ausgegeben oder zurückgenommen, so können zusätzliche Kosten anfallen.