Common use of Videoüberwachung Clause in Contracts

Videoüberwachung. Zur Gewährleistung der Stadionsicherheit und der Strafverfolgung kann das Stadion und teilweise auch das Umfeld des Stadions abhängig von den örtlichen Gegebenheiten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO in Verbindung mit § 4 Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) videoüberwacht werden. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich nach Ziffer 10.1 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die vom DFB oder vom DFB autorisierte Dritte oder dem jeweils beteiligten Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO). Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.

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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen

Videoüberwachung. Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Arbeit der Ordnungs- und der Strafverfolgung kann Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise auch teil- weise das Umfeld des Stadions abhängig von den örtlichen Gegebenheiten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO in Verbindung mit § 4 Bundesdatenschutzgesetz des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht werdenvideoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ord- nungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepub- lik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage Videoüber- wachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom Club bzw. von den Ordnungs- und den Straf- verfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 10.1 10 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die vom DFB oder vom DFB autorisierte Dritte von dem Club oder dem jeweils beteiligten nach Ziffer 10.3 zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO). Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen datenschutz- rechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.

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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen

Videoüberwachung. Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Arbeit der Ordnungs- und der Strafverfolgung kann Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise auch das Umfeld des Stadions abhängig von den örtlichen Gegebenheiten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) der DSGVO in Verbindung mit § 4 Bundesdatenschutzgesetz des Bun- desdatenschutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht werdenvideoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ord- nungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels mit- tels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom SCF bzw. von den Ordnungs- und den Strafverfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere insbeson- dere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 10.1 12 erstellten Bild- und BildtonaufnahmenBild-Tonaufnahmen, die vom DFB oder vom DFB autorisierte Dritte SCF oder dem jeweils beteiligten nach Ziffer 12.3 zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt über- mittelt werden. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO). Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den unter Beachtung der in der Bundes- republik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.

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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen

Videoüberwachung. Zur Gewährleistung der Stadionsicherheit und zur Unterstützung der Strafverfolgung kann das Stadion Arbeit der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird die BayArena und teilweise auch das Umfeld des Stadions abhängig von den örtlichen Gegebenheiten der BayArena nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO in Verbindung mit § 4 Bundesdatenschutzgesetz BDSG videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Vide- oüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen („BDSG“) videoüberwacht werdenz.B. Polizeigesetz NRW und StPO). Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden von Bayer 04 vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich nach Ziffer 10.1 11 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die vom DFB von Bayer 04 oder vom DFB von Bayer 04 autorisierte Dritte oder dem jeweils beteiligten zu- ständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO). Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöschtge- löscht.

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Videoüberwachung. Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Arbeit der Ordnungs- und der Strafverfolgung kann Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise auch das Umfeld des Stadions abhängig von den örtlichen Gegebenheiten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) in Verbindung mit § 4 Bundesdatenschutzgesetz des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht werdenvideoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden von der Gesellschaft bzw. von den Ordnungs- und den Strafverfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 10.1 11 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die vom DFB oder vom DFB autorisierte Dritte von der Gesellschaft oder dem jeweils beteiligten nach Ziffer 11.3 zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO). Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.unter

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