Videoüberwachung. Zur Gewährleistung der Stadionsicherheit und der Strafverfolgung kann das Stadion und teilweise auch das Umfeld des Stadions abhängig von den örtlichen Gegebenheiten videoüberwacht werden. Entsprechende Aufnahmen werden vom FVR vertraulich behandelt und können bei Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs‐ und Strafverfolgungsbehörden Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO). Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU‐ DSGVO), gelöscht.
Appears in 1 contract
Samples: General Ticket Terms and Conditions
Videoüberwachung. Zur Gewährleistung bzw. Optimierung der Stadionsicherheit und der einer effekti- ven Strafverfolgung kann wird das Stadion und teilweise auch das Umfeld des Stadions abhängig von den örtlichen Gegebenheiten videoüberwacht werdenvideoüberwacht. Entsprechende Aufnahmen werden vom FVR vertraulich behandelt und können bei Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Darüber Dar- über hinaus nutzen auch die Ordnungs‐ Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden Videoüberwachungsanlagen an Spieltagen Videoüberwa- chungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO)Bestimmungen. Entsprechende Aufnahmen werden vom Club vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Be- weismittel dienen. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung Ver- anstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU‐ DSGVO), Bestimmungen gelöscht.
Appears in 1 contract
Videoüberwachung. Zur Gewährleistung der Stadionsicherheit und der Strafverfolgung kann das die Stadion und teilweise auch das Umfeld des Stadions der Stadion abhängig von den örtlichen Gegebenheiten videoüberwacht werden. Entsprechende Aufnahmen werden vom FVR vertraulich behandelt und können bei Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs‐ Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO). Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU‐ EU-DSGVO), gelöscht.
Appears in 1 contract
Videoüberwachung. Zur Gewährleistung der Stadionsicherheit und der Strafverfolgung kann das Stadion und teilweise auch das Umfeld des Stadions abhängig von den örtlichen Gegebenheiten videoüberwacht werden. Entsprechende Aufnahmen werden vom FVR vertraulich behandelt und können bei Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs‐ Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO). Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU‐ EU-DSGVO), gelöscht.
Appears in 1 contract
Videoüberwachung. Zur Gewährleistung bzw. Optimierung der Stadionsicherheit und der einer effektiven Strafverfolgung kann wird das Stadion und teilweise auch das Umfeld des Stadions abhängig von den örtlichen Gegebenheiten videoüberwacht werden. Entsprechende Aufnahmen werden vom FVR vertraulich behandelt und können bei Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienenvideoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs‐ Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO)Bestimmungen. Entsprechende Aufnahmen werden vom Veranstalter vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU‐ DSGVO), Bestimmungen gelöscht.
Appears in 1 contract