Voranfrage. Die Herstellung eines physischen Zugangs seitens des Entbündelungspartners zu einem HVt von A1TA beginnt mit einer Nachfrage seitens des Entbündelungspartners zur Verwendung von Anschlussleitungen betreffend Teilnehmer in bestimmten abgegrenzten regionalen Gebieten, in denen der Entbündelungspartner in absehbarer Zeit (ca. innerhalb eines Jahres) Zugang zu TASLen erwirken möchte. A1TA übergibt dem Entbündelungspartner innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt dieser Nachfrage folgende Informationen (oder bestätigt die weitere Richtigkeit bereits zuvor übergebener derartiger Informationen): a) Angabe der Adressen (geographische Lage) der HVts unter Angabe einer eindeutigen HVt-Identitätsbezeichnung („HVt-ID“) und der den auf den HVt aufgeführten TASLen jeweils zugeordneten Ortsnetzkennzahlen bzw. Kopfnummernbereiche; b) Eindeutige adressenmäßige Abgrenzung der in dem benannten Gebiet durch die einzelnen HVts jeweils erschlossenen Bereiche (Anschlussbereiche). A1TA übergibt dem Entbündelungspartner zusätzlich innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieser Nachfrage folgende Informationen (oder bestätigt die weitere Richtigkeit bereits zuvor übergebener derartiger Informationen): (1) Bereichsgrenzen zwischen den einzelnen HVts anhand topografischer Karte, nach Möglichkeit im Maßstab 1:25.000, andernfalls 1:50.000, mit eingezeichneten HVts; aus Urheberrechtsgründen kann eine Folie (im selben Maßstab) übergeben werden, die über eine Landkarte gelegt werden kann; diese Daten werden auf Wunsch des Entbündelungspartners gegen Kostenersatz darüber hinaus in geokodierter Form (zB Arc/Info-E00-Exportfile oder ArcView-Shapefile) übergeben; (2) ob und wann eine Verlagerung des HVt beabsichtigt ist; (3) ob an den betroffenen HVts eine Standardkollokationsfläche (als geschlossene oder offene Kollokation) oder ein Standardkollokationsraum verfügbar ist oder innerhalb der unter Punkt 8.3 lit (c) dieses Anhangs genannten Bereitstellungsfristen verfügbar gemacht werden könnte, samt Angaben zu der verfügbaren Größe der Fläche bzw. des Raumes (falls weder eine Standardkollokationsfläche noch ein Standardkollokationsraum verfügbar sind oder fristgemäß verfügbar gemacht werden können, gilt dies als negativ beantwortete Voranfrage im Sinne von Punkt 2.2 dieses Anhangs); (4) ob an den betroffenen HVts ausreichende Flächen auf dem von A1TA genutzten Grundstück vorhanden sind, um einen Outdoor Container oder ein Outdoor Cabinet darauf zu errichten und ob ein Outdoor Container bzw. ein Outdoor Cabinet überhaupt realisierbar wäre, samt Begründung im Schlechtfall; (5) ob an den betroffenen HVtn eine passive Übergabe der nachgefragten TASLen vom HVt zum PoP des Entbündelungspartners unter Berücksichtigung von dessen Entfernung zum Übergabeschacht beim HVt möglich ist, samt Begründung im Schlechtfall; (6) auf ausdrücklichen Wunsch des Entbündelungspartners Angabe geschätzter einmaliger Herstellungs- bzw. Errichtungsaufwand für vom Entbündelungspartner bezeichnete Kollokations- bzw. Kollokationsersatzvarianten (vgl. Anhang 8, Punkt 2.2.1, Pos. 2) Bei verschuldeter verspäteter Antwort auf die Voranfrage fällt pro Arbeitstag der Verspätung ein Pönale in der in Anhang 8 vorgesehenen Höhe an. Nachfolgend an den Erhalt derartiger Informationen ist der Entbündelungspartner, falls diese unklar sind, des Weiteren auch ohne konkrete Bestellung berechtigt, bei A1TA Klarstellungen der gegebenen Antworten von A1TA abzufragen. Derartige Fragen werden von A1TA binnen zehn Arbeitstagen beantwortet. Diese Leistungen sind im Entgelt für die Voranfrage enthalten.
Appears in 1 contract
Voranfrage. Die Herstellung eines physischen Zugangs seitens des Entbündelungspartners zu einem HVt KV, KA, HsV oder Stockwerksverteiler (nachfolgend "relevante Schaltstellen") von A1TA beginnt kann mit einer Nachfrage seitens des Entbündelungspartners zur Verwendung von Anschlussleitungen Teilabschnitten der TASL beginnen. Nach Erhalt einer Nachfrage des Entbündelungspartners zur Verwendung von Teilabschnitten von TASLen betreffend Teilnehmer in bestimmten abgegrenzten regionalen Gebieten, in denen der oder Schaltstellen für das vom Entbündelungspartner in absehbarer Zeit definierte Gebiet (ca. innerhalb eines Jahresgeschlossener lokaler Bereich) Zugang zu TASLen erwirken möchte. übergibt A1TA übergibt dem Entbündelungspartner innerhalb von 10 zehn Arbeitstagen nach Erhalt dieser Nachfrage folgende Informationen (oder bestätigt die weitere Richtigkeit bereits zuvor übergebener derartiger Informationen):
a) Angabe der geographischen Lage (Adressen (geographische Lageoder Plandarstellung) der HVts unter Angabe einer eindeutigen HVt-Identitätsbezeichnung für diesen geschlossenen lokalen Bereich relevanten Kabelausmündungen und der zugehö- rigen jeweils übergeordneten Kabelverzweiger einschließlich des betreffenden HVt („inklusive HVt-ID“) und der den auf den HVt aufgeführten TASLen jeweils zugeordneten Ortsnetzkennzahlen bzw. Kopfnummernbereiche;
b) Eindeutige adressenmäßige Abgrenzung der in dem benannten Gebiet durch die einzelnen HVts jeweils erschlossenen Bereiche (Anschlussbereiche). A1TA übergibt dem Entbündelungspartner zusätzlich innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieser Nachfrage folgende Informationen (oder bestätigt die weitere Richtigkeit bereits zuvor übergebener derartiger Informationen):
(1) Bereichsgrenzen zwischen Für den einzelnen HVts anhand topografischer Karte, nach Möglichkeit im Maßstab 1:25.000, andernfalls 1:50.000, mit eingezeichneten HVts; Fall einer Plandarstellung kann aus Urheberrechtsgründen kann eine Folie (im selben Maßstab) übergeben werden, die über eine Landkarte gelegt werden kann; diese Daten . Nach Erhalt einer Nachfrage in Bezug auf eine (oder mehrere) konkret vom Entbündelungspartner zu bezeichnende Schaltstelle(n) übergibt A1TA dem Entbündelungspartner innerhalb von vier Wochen folgende Informationen (oder bestätigt die weitere Richtigkeit bereits zuvor übergebener Informationen):
b) Eindeutige adressenmäßige Abgrenzung (gegebenenfalls mittels einer topogra- fischen Karte) der von den benannten Schaltstellen jeweils erschlossenen Bereiche (Für den Fall einer Plandarstellung kann aus Urheberrechtsgründen eine Folie - im selben Maßstab - übergeben werden, die über eine Landkarte gelegt werden kann.);
c) Allfällige A1TA-seitige Zugangsbeschränkungen zu den benannten Schaltstelle(n);
d) Falls der Entbündelungspartner die Anzahl anzuschaltender CuDA in der Voranfrage angegeben hat, die Information, ob die vom Entbündelungspartner genannte Anzahl von CuDA oder allenfalls eine geringere Anzahl, die von A1TA unter Angabe einer Begründung zu nennen ist, an den relevanten Schaltstellen der A1TA anschaltbar sind;
e) ob Platz für Kollokation innerhalb der Schaltstellen vorhanden ist
f) ob und wann eine Verlegung der Schaltstelle geplant ist Die Bereichsgrenzen einer konkret benannten Schaltstelle und der Standort der Schaltstelle werden auf Wunsch des Entbündelungspartners gegen Kostenersatz darüber hinaus in geokodierter Form (zB z.B. Arc/Info-E00-Exportfile oder ArcView-Shapefile) ehestmöglich übergeben;
(2) ob und wann eine Verlagerung des HVt beabsichtigt ist;
(3) ob an den betroffenen HVts eine Standardkollokationsfläche (als geschlossene oder offene Kollokation) oder ein Standardkollokationsraum verfügbar ist oder . A1TA wird dem Entbündelungspartner Änderungen dieser Einzugsbereiche, die innerhalb der unter Punkt 8.3 lit (c) dieses Anhangs genannten Bereitstellungsfristen verfügbar gemacht werden könnte, samt Angaben zu der verfügbaren Größe der Fläche bzweines Zeitraums von max. des Raumes (falls weder eine Standardkollokationsfläche noch ein Standardkollokationsraum verfügbar sind oder fristgemäß verfügbar gemacht werden können, gilt dies als negativ beantwortete Voranfrage im Sinne von Punkt 2.2 dieses Anhangs);
(4) ob an den betroffenen HVts ausreichende Flächen auf dem von A1TA genutzten Grundstück vorhanden sind, um einen Outdoor Container oder ein Outdoor Cabinet darauf zu errichten und ob ein Outdoor Container bzw. ein Outdoor Cabinet überhaupt realisierbar wäre, samt Begründung im Schlechtfall;
(5) ob an den betroffenen HVtn eine passive 3 Monaten nach Übergabe der nachgefragten TASLen vom HVt zum PoP des Entbündelungspartners unter Berücksichtigung von dessen Entfernung zum Übergabeschacht beim HVt möglich istBereichsgrenzendaten als Plandarstellung oder in geokodierter Form erfolgen, samt Begründung im Schlechtfall;
(6) auf ausdrücklichen Wunsch des Entbündelungspartners Angabe geschätzter einmaliger Herstellungs- bzwohne Verzögerung, längstens aber binnen 1 Woche nach der entsprechenden Telekom-Austria-internen Festlegung unaufgefordert entgeltfrei mitteilen. Errichtungsaufwand für vom Entbündelungspartner bezeichnete Kollokations- bzw. Kollokationsersatzvarianten (vgl. Anhang 8, Punkt 2.2.1, Pos. 2) Bei verschuldeter verspäteter Antwort auf die Voranfrage oben angeführten Nachfragen fällt pro Arbeitstag der Verspätung ein Pönale in der in Anhang 8 vorgesehenen festgelegten Höhe an. Nachfolgend an den Erhalt derartiger Informationen ist der Entbündelungspartner, falls diese unklar sind, des Weiteren auch ohne konkrete Bestellung berechtigt, bei A1TA Klarstellungen der gegebenen Antworten von A1TA abzufragen. Derartige Fragen werden von A1TA binnen zehn Arbeitstagen beantwortet. Diese Leistungen sind im Entgelt für die Voranfrage enthalten.
Appears in 1 contract
Voranfrage. Die Herstellung eines physischen Zugangs seitens des Entbündelungspartners zu einem HVt KV, KA, HsV oder Stockwerksverteiler (nachfolgend "relevante Schaltstellen") von A1TA beginnt A1 Telekom Austria kann mit einer Nachfrage seitens des Entbündelungspartners zur Verwendung von Anschlussleitungen Teilabschnitten der TASL beginnen. Nach Erhalt einer Nachfrage des Entbündelungspartners zur Verwendung von Teilabschnitten von TASLen betreffend Teilnehmer in bestimmten abgegrenzten regionalen Gebieten, in denen der oder Schaltstellen für das vom Entbündelungspartner in absehbarer Zeit definierte Gebiet (ca. innerhalb eines Jahresgeschlossener lokaler Bereich) Zugang zu TASLen erwirken möchte. A1TA übergibt A1 Telekom Austria dem Entbündelungspartner innerhalb von 10 zehn Arbeitstagen nach Erhalt dieser Nachfrage folgende Informationen (oder bestätigt die weitere Richtigkeit bereits zuvor übergebener derartiger Informationen):
a) Angabe der geographischen Lage (Adressen (geographische Lageoder Plandarstellung) der HVts unter Angabe einer eindeutigen HVt-Identitätsbezeichnung für diesen geschlossenen lokalen Bereich relevanten Kabelausmündungen, der zugehörigen jeweils übergeordneten Kabelverzweiger und ARU - Standorte einschließlich des betreffenden HVt („inklusive HVt-ID“) und der Anzahl der CU-DA. Für den auf den HVt aufgeführten TASLen jeweils zugeordneten Ortsnetzkennzahlen bzw. Kopfnummernbereiche;
b) Eindeutige adressenmäßige Abgrenzung der in dem benannten Gebiet durch die einzelnen HVts jeweils erschlossenen Bereiche (Anschlussbereiche). A1TA übergibt dem Entbündelungspartner zusätzlich innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieser Nachfrage folgende Informationen (oder bestätigt die weitere Richtigkeit bereits zuvor übergebener derartiger Informationen):
(1) Bereichsgrenzen zwischen den einzelnen HVts anhand topografischer Karte, nach Möglichkeit im Maßstab 1:25.000, andernfalls 1:50.000, mit eingezeichneten HVts; Fall einer Plandarstellung kann aus Urheberrechtsgründen kann eine Folie (im selben Maßstab) übergeben werden, die über eine Landkarte gelegt werden kann; diese Daten . Nach Erhalt einer Nachfrage in Bezug auf eine (oder mehrere) konkret vom Entbündelungspartner zu bezeichnende Schaltstelle(n) übergibt A1 Telekom Austria dem Entbündelungspartner innerhalb von vier Wochen folgende Informationen (oder bestätigt die weitere Richtigkeit bereits zuvor übergebener Informationen):
b) Eindeutige adressenmäßige Abgrenzung (gegebenenfalls mittels einer topogra- fischen Karte) der von den benannten Schaltstellen jeweils erschlossenen Bereiche (Für den Fall einer Plandarstellung kann aus Urheberrechtsgründen eine Folie - im selben Maßstab - übergeben werden, die über eine Landkarte gelegt werden kann.);
c) Allfällige A1 Telekom Austria-seitige Zugangsbeschränkungen zu den benannten Schaltstelle(n);
d) Falls der Entbündelungspartner die Anzahl anzuschaltender CuDA in der Voranfrage angegeben hat, die Information, ob die vom Entbündelungspartner genannte Anzahl von CuDA oder allenfalls eine geringere Anzahl, die von A1 Telekom Austria unter Angabe einer Begründung zu nennen ist, an den relevanten Xxxxxxxxxxxxx xxx X0 Xxxxxxx Xxxxxxx anschaltbar sind;
e) ob Platz für Kollokation innerhalb der Schaltstellen vorhanden ist;
f) ob und wann eine Verlegung der Schaltstelle geplant ist;
g) ob Platz für Breitbandequipment (DSLAM), Strom und Klimatisierung vorhanden sind. Die Bereichsgrenzen einer konkret benannten Schaltstelle und der Standort der Schaltstelle werden auf Wunsch des Entbündelungspartners gegen Kostenersatz darüber hinaus in geokodierter Form (zB z.B. Arc/Info-E00-Exportfile oder ArcView-Shapefile) ehestmöglich übergeben;
(2) ob und wann eine Verlagerung . A1 Telekom Austria wird dem Entbündelungspartner Änderungen dieser Einzugsbereiche, die innerhalb eines Zeitraums von max. 3 Monaten nach Übergabe der Bereichsgrenzendaten als Plandarstellung oder in geokodierter Form erfolgen, ohne Verzögerung, längstens aber binnen 1 Woche nach der entsprechenden A1 Telekom Austria-internen Festlegung unaufgefordert entgeltfrei mitteilen. Soweit A1 Telekom Austria dem Entbündelungspartner glaubhaft macht, dass der Schutz kritischer Infrastrukturen oder zwingende Erfordernisse des HVt beabsichtigt ist;
(3) ob an den betroffenen HVts eine Standardkollokationsfläche (als geschlossene oder offene Kollokation) oder ein Standardkollokationsraum verfügbar ist oder innerhalb der unter Punkt 8.3 lit (c) dieses Anhangs genannten Bereitstellungsfristen verfügbar gemacht werden könnteDatenschutzes entgegenstehen, samt Angaben zu der verfügbaren Größe der Fläche bzw. des Raumes (falls weder eine Standardkollokationsfläche noch ein Standardkollokationsraum verfügbar sind oder fristgemäß verfügbar gemacht werden können, gilt dies als negativ beantwortete Voranfrage kann die Übermittlung dieser Informationen im Sinne von Punkt 2.2 dieses Anhangs);
(4) ob an den betroffenen HVts ausreichende Flächen auf dem von A1TA genutzten Grundstück vorhanden sind, um einen Outdoor Container oder ein Outdoor Cabinet darauf zu errichten und ob ein Outdoor Container bzw. ein Outdoor Cabinet überhaupt realisierbar wäre, samt Begründung dadurch gerechtfertigten Ausmaß im Schlechtfall;
(5) ob an den betroffenen HVtn eine passive Übergabe der nachgefragten TASLen vom HVt zum PoP des Entbündelungspartners unter Berücksichtigung von dessen Entfernung zum Übergabeschacht beim HVt möglich ist, samt Begründung im Schlechtfall;
(6) auf ausdrücklichen Wunsch des Entbündelungspartners Angabe geschätzter einmaliger Herstellungs- bzwEinzelfall unterbleiben. Errichtungsaufwand für vom Entbündelungspartner bezeichnete Kollokations- bzw. Kollokationsersatzvarianten (vgl. Anhang 8, Punkt 2.2.1, Pos. 2) Bei verschuldeter verspäteter Antwort auf die Voranfrage oben angeführten Nachfragen fällt pro Arbeitstag der Verspätung ein Pönale in der in Anhang 8 vorgesehenen festgelegten Höhe an. Nachfolgend an den Erhalt derartiger Informationen ist der Entbündelungspartner, falls diese unklar sind, des Weiteren auch ohne konkrete Bestellung berechtigt, bei A1TA Klarstellungen der gegebenen Antworten von A1TA abzufragen. Derartige Fragen werden von A1TA binnen zehn Arbeitstagen beantwortet. Diese Leistungen sind im Entgelt für die Voranfrage enthalten.
Appears in 1 contract
Voranfrage. Die Herstellung eines physischen Zugangs seitens des Entbündelungspartners zu einem HVt von A1TA A1 Telekom Austria beginnt mit einer Nachfrage seitens des Entbündelungspartners zur Verwendung von Anschlussleitungen betreffend Teilnehmer in bestimmten abgegrenzten regionalen Gebieten, in denen der Entbündelungspartner in absehbarer Zeit (ca. innerhalb eines Jahres) Zugang zu TASLen erwirken möchte. A1TA A1 Telekom Austria übergibt dem Entbündelungspartner innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt dieser Nachfrage folgende Informationen (oder bestätigt die weitere Richtigkeit bereits zuvor übergebener derartiger Informationen):
a) Angabe der Adressen (geographische Lage) der HVts unter Angabe einer eindeutigen HVt-Identitätsbezeichnung („HVt-ID“) und der den auf den HVt aufgeführten TASLen jeweils zugeordneten Ortsnetzkennzahlen bzw. Kopfnummernbereiche;
b) Eindeutige adressenmäßige Abgrenzung der in dem benannten Gebiet durch die einzelnen HVts jeweils erschlossenen Bereiche (Anschlussbereiche). A1TA A1 Telekom Austria übergibt dem Entbündelungspartner zusätzlich innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieser Nachfrage folgende Informationen (oder bestätigt die weitere Richtigkeit bereits zuvor übergebener derartiger Informationen):
(1) Bereichsgrenzen zwischen den einzelnen HVts anhand topografischer Karte, nach Möglichkeit im Maßstab 1:25.000, andernfalls 1:50.000, mit eingezeichneten HVts; aus Urheberrechtsgründen kann eine Folie (im selben Maßstab) übergeben werden, die über eine Landkarte gelegt werden kann; diese Daten werden auf Wunsch des Entbündelungspartners gegen Kostenersatz darüber hinaus in geokodierter Form (zB Arc/Info-E00-Exportfile oder ArcView-Shapefile) übergeben;
(2) ob und wann eine Verlagerung des HVt beabsichtigt ist;
(3) ob an den betroffenen HVts eine Standardkollokationsfläche (als geschlossene oder offene Kollokation) oder ein Standardkollokationsraum verfügbar ist oder innerhalb der unter Punkt 8.3 lit (c) dieses Anhangs genannten Bereitstellungsfristen verfügbar gemacht werden könnte, samt Angaben zu der verfügbaren Größe der Fläche bzw. des Raumes (falls weder eine Standardkollokationsfläche noch ein Standardkollokationsraum verfügbar sind oder fristgemäß verfügbar gemacht werden können, gilt dies als negativ beantwortete Voranfrage im Sinne von Punkt 2.2 dieses Anhangs);
(4) ob an den betroffenen HVts ausreichende Flächen auf dem von A1TA A1 Telekom Austria genutzten Grundstück vorhanden sind, um einen Outdoor Container oder ein Outdoor Cabinet darauf zu errichten und ob ein Outdoor Container bzw. ein Outdoor Cabinet überhaupt realisierbar wäre, samt Begründung im Schlechtfall;
(5) ob an den betroffenen HVtn eine passive Übergabe der nachgefragten TASLen vom HVt zum PoP des Entbündelungspartners unter Berücksichtigung von dessen Entfernung zum Übergabeschacht beim HVt möglich ist, samt Begründung im Schlechtfall;
(6) auf ausdrücklichen Wunsch des Entbündelungspartners Angabe geschätzter einmaliger Herstellungs- bzw. Errichtungsaufwand für vom Entbündelungspartner bezeichnete Kollokations- bzw. Kollokationsersatzvarianten (vgl. Anhang 8, Punkt 2.2.1, Pos. 2) Bei verschuldeter verspäteter Antwort auf die Voranfrage fällt pro Arbeitstag der Verspätung ein Pönale in der in Anhang 8 vorgesehenen Höhe an. Nachfolgend an den Erhalt derartiger Informationen ist der Entbündelungspartner, falls diese unklar sind, des Weiteren auch ohne konkrete Bestellung berechtigt, bei A1TA A1 Telekom Austria Klarstellungen der gegebenen Antworten von A1TA A1 Telekom Austria abzufragen. Derartige Fragen werden von A1TA A1 Telekom Austria binnen zehn Arbeitstagen beantwortet. Diese Leistungen sind im Entgelt für die Voranfrage enthalten. A1 Telekom Austria wird dem Entbündelungspartner den ungebündelten Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen in ihrem Kupferanschlussnetz einschließlich Teilabschnitten davon und den gemeinsamen Zugang sowie die Erbringung dafür notwendiger Annexleistungen ermöglichen.
Appears in 1 contract