Common use of Voraussetzung für die Leistung Clause in Contracts

Voraussetzung für die Leistung. 2.24.1.1 Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz bei Brustkrebs (Mammakarzinom), Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzi- nom) sowie bei Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom). Leistungsvoraus- setzung ist, dass eine dieser Erkrankungen während der Vertragslaufzeit erstmalig ärztlich festgestellt wird, diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach ärztlicher Feststellung zum Tod geführt hat und dass bis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch überhaupt keine Krebserkrankung (bösartig) ärztlich festgestellt wurde.

Appears in 2 contracts

Samples: vsam-ev.de, www.svl-sports.de

Voraussetzung für die Leistung. 2.24.1.1 2.27.1.1 Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz bei den bösartigen Krebserkrankungen Brustkrebs (Mammakarzinom), Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzi- nom) sowie bei Zervixkarzinom), Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom), Prostatakrebs (Prostatakarzinom) und Hodenkrebs (Hodenkarzinom). Leistungsvoraus- setzung Leistungsvoraussetzung ist, dass eine dieser Erkrankungen Krebserkrankungen während der Vertragslaufzeit erstmalig ärztlich festgestellt wird, diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach ärztlicher Feststellung zum Tod geführt hat und dass bis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch überhaupt keine Krebserkrankung (bösartig) ärztlich festgestellt wurde.

Appears in 2 contracts

Samples: www.giga-partner.de, dema-makler.de

Voraussetzung für die Leistung. 2.24.1.1 2.26.1.1 Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz bei Brustkrebs (Mammakarzinom), Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzi- nomZervixkarzinom) sowie bei Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom). Leistungsvoraus- setzung Leistungsvoraussetzung ist, dass eine dieser Erkrankungen während der Vertragslaufzeit erstmalig ärztlich festgestellt wird, diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach ärztlicher Feststellung zum Tod geführt hat und dass bis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch überhaupt keine Krebserkrankung (bösartig) ärztlich festgestellt wurde.

Appears in 2 contracts

Samples: www.giga-partner.de, dema-makler.de

Voraussetzung für die Leistung. 2.24.1.1 2.25.1.1 Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz bei den bösartigen Krebserkrankungen Brustkrebs (Mammakarzinom), Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzi- nom) sowie bei Zervixkarzinom), Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom), Prostatakrebs (Prostatakarzinom) und Hodenkrebs (Hodenkarzinom). Leistungsvoraus- setzung Leistungsvoraussetzung ist, dass eine dieser Erkrankungen Krebserkrankungen während der Vertragslaufzeit erstmalig ärztlich festgestellt wird, diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach ärztlicher Feststellung zum Tod geführt hat und dass bis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch überhaupt keine Krebserkrankung (bösartig) ärztlich festgestellt wurde.

Appears in 2 contracts

Samples: vsam-ev.de, www.svl-sports.de