Nachweis Musterklauseln

Nachweis. Die schwere Erkrankung sowie die übrigen Leistungsvoraussetzungen müssen ärztlich nachgewiesen werden. Bei Schlaganfall muss die Diagnose durch klinische Symptome sowie durch eine Computer- oder Kernspintomographie des Kopfes gesichert werden (fachärztlich). Ebenso muss fachärztlich gesichert werden, dass die neurologischen Ausfallerscheinungen mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten angehalten haben. Im Falle der Erblindung ist eine augenärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien der Deutschen Augenärztlichen Gesellschaft erforderlich.
Nachweis. Die Krebserkrankung sowie die übrigen Leistungsvoraussetzungen müssen ärztlich nachgewiesen werden.
Nachweis. Die Organerkrankung sowie die übrigen Leistungsvoraussetzungen müssen ärztlich nachgewiesen werden.
Nachweis. Der Versicherungsnehmer legt eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit vor, aus der sich der Beginn der Arbeitslosigkeit ergibt.
Nachweis. Das Vorliegen einer schweren Verletzung ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten, ärztlichen Bericht nachzuweisen.
Nachweis. Die Pflegebedürftigkeit ist durch den Versicherungsträger der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sowie deren Unfallbedingtheit durch einen Arzt schriftlich festgestellt worden. Sofern keine gesetzliche Pflegepflichtversicherung besteht, diese keinen Leistungsbescheid erstellt oder der Leistungsbescheid nicht geeignet ist, das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen nachzuweisen (z. B. nach Änderung des Sozialgesetzbuchs), müssen die Leistungsvoraussetzungen ärztlich nachgewiesen werden.
Nachweis. Die Höhe der GKV-Vorleistung ist durch einen entsprechenden Er- stattungsvermerk der GKV auf der jeweiligen Originalrechnung nach- zuweisen.
Nachweis. Die Verabreichung von DEGIRO und SPV kann als Nachweis eingesetzt werden. Der Kunde kann jedoch die Plausibilität und deren Überzeugungskraft bestreiten.
Nachweis. Bei Werbeaufträgen von Werbevermittlern bzw. Agenturen ist Admeira AG berechtigt, einen Mandatsnachweis zu verlangen.
Nachweis. Die Angaben über das (die beiden) Referenzprojekt(e) erfolgen über das Formblatt (über zwei getrennte Formblätter) E-203, welche(s) als Nachweis der Referenz(en) dem Angebot beizulegen und vom ANBIETER rechtsgültig zu unterzeichnen ist (sind)." In der Ausschreibung (Ziff. 3.6) hält die Vergabestelle unter dem Titel "Sub- unternehmer" unter anderem Folgendes fest: "Subunternehmer sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Erfüllung seiner Lieferungen und Leistungen Subunternehmer bei, entbindet ihn das nicht von seiner Gesamtver- antwortung für den Ausschreibungsgegenstand bzw. im Auftragsfall für die vertrags- konforme Realisierung desselben." Im Pflichtenheft (Ziff. 10.3.6) heisst es unter Verweis auf den Anforderungs- katalog (Dokument E-101) zu Subunternehmern weiter: "Subunternehmer, die einen wesentlichen Bestandteil der ausgeschriebenen Lieferun- gen und Leistungen erbringen, sind im Angebot des ANBIETERS (🡪 Dokument E-101) mitsamt des ihnen jeweils zugeordneten Liefer- bzw. Leistungsumfanges und ihres An- teils am Angebotsvolumen zu benennen – Details siehe 🡪 E-101. Wesentlich im Sinne dieser Festlegung ist ein Subunternehmer dann, wenn