Common use of Voraussetzungen Clause in Contracts

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10 oder 11, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausge- hender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.6 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschrif- ten) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.lok-leipzig.com

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10 10.2 – insbesondere Ziffer 10.2 lit. a) und b) – oder 11Ziffer 9.7, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausge- hender hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.6 9.11 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschrif- tendelikts- rechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR 2.500,00 Euro für jeden Einzel- fall gegen den Kunden zu verhängen.

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Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere insbeson- dere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10 9.2 oder 1110.8, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausge- hender hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen Re- gressnahmen gemäß Ziffer 11.6 10.11 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschrif- tenVorschriften) berechtigt, eine angemessene an- gemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.tsv1860.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere ins- besondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10 10.2 – insbesondere Ziffer 10.2 lit. a) und b) – oder 11Ziffer 11.9, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausge- hender Schadensersatzansprüche hinausgehender Schadenser- satzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.6 11.12 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschrif- tendeliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR 2.500,00 Euro gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.arminia.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen Rege- lungen in Ziffer 10 9.2 – insbesondere Ziffer 9.2 lit. a) und b) – oder 11Ziffer 10.9, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausge- hender hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.6 10.13 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschrif- tende- DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. liktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR 2.500,00 Euro gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.fc-heidenheim.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10 10.2 – insbesondere Ziffer 10.2 lit. a) und b) – oder 1111.7, ist der Club ergänzend zu den sonstigen sons- tigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausge- hender Schadensersatzansprüche hinausgehender Scha- densersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.6 11.10 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschrif- tendeliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- 2.500,– EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.tsg-hoffenheim.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10 8.2 – insbesondere Ziffer 8.2 lit. a) und b) - oder 11Ziffer 9.9, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausge- hender Schadensersatzansprüche hinaus gehender Schadenser- satzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.6 9.13 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschrif- tendeliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR für jeden Einzelfall gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.vfl-bochum.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10 oder 11, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausge- hender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.6 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschrif- tenVorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.lok-leipzig.com

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10 10.2 – insbesondere Ziffer 10.2 lit. a) und b) – oder 1111.10, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausge- hender hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.6 11.14 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschrif- tendeliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- 2.500, - EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.holstein-kiel.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10 9.2 oder 1110.7, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen Maßnah- men und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausge- hender hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet un- beschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.6 10.10 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschrif- tenVorschriften) berechtigt, eine angemessene ange- messene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.wuerzburger-kickers.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10 9.2 oder 1110.8, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausge- hender hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.6 10.11 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschrif- tenVorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.vfb.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10 10.2 – insbesondere Ziffer 10.2 lit. a) und b) – oder 11Ziffer 11.9, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet un- beschadet etwaiger darüber hinausge- hender hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere insbe- sondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.6 11.12 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschrif- tende- liktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR 2.500,00 Euro gegen den Kunden zu verhängen.

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