Common use of Voraussetzungen Clause in Contracts

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 oder 10.9, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.13 bzw. gemäß deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 oder 10.9, 10.7 ist der Club Eintracht Braunschweig ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.13 10.10 bzw. gemäß deliktsrechtlicher deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 1.9.2 - insbesondere Ziffer 1.9.2 lit. a) und b) - oder 10.9Ziffer 1.10.7, ist der Club SSV Jahn ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.13 1.10.11 bzw. gemäß deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigtbe- rechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR Euro gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.ssv-jahn.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 10.2 – vor allem Ziffer 10.2 lit. a) und b) – oder 10.911.7, ist der Club Bayer 04 ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.13 11.10 bzw. gemäß deliktsrechtlicher deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene angemes- sene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- 2.500,-- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: b04mediastorageprod.blob.core.windows.net

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 10.2 oder 10.911.7 dieser ATGB, ist der Club Bayer 04 ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.13 11.11 bzw. gemäß deliktsrechtlicher deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe Vertrags- strafe in Höhe von bis zu 2.500,- 2.500,-- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: b04-ep-media-prod.azureedge.net

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 8.2 oder 10.99.7 dieser ATGB, ist der Club DFB ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.13 9.11 bzw. gemäß deliktsrechtlicher deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR 2.500,-- EUR, im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen das Werbeverbot nach Ziffer 8.5 dieser ATGB in Höhe von bis zu 15.000,-- EUR, gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: assets.dfb.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer Ziff. 9.2 oder 10.910.8, ist der Club HANNOVER 96 ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.13 Ziff. 10.10 bzw. gemäß deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.hannover96.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 9 oder 10.910, ist der Club RB Leipzig ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.13 10.8 bzw. gemäß deliktsrechtlicher VorschriftenDeliktsrecht) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: s3-eu-central-1.amazonaws.com

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere ins- besondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 8.2 oder 10.99.4, ist der Club FCB ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen Maß- nahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender hinausgehen- der Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.13 9.7 bzw. gemäß deliktsrechtlicher Vorschriftendeliktsrechtlichen Vorschrif- ten) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- 2.500,— EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: media.thebicestercollection.com

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 9 oder 10.910, ist der Club RB Leipzig ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.13 10.10 bzw. gemäß deliktsrechtlicher VorschriftenDeliktsrecht) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: static.rbleipzig.com

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 8.2 oder 10.99.7, ist der Club KFC Uerdingen 05 ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.13 9.11 bzw. gemäß deliktsrechtlicher deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- 2.500,‐‐ EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.kfc-uerdingen.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere insbeson- dere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 – vor allem Ziffer 9.2 lit. a) und b) – oder 10.9, ist der Club Bayer 04 ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.13 10.12 bzw. gemäß deliktsrechtlicher deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängenver- hängen.

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Samples: b04-ep-media-prod.azureedge.net

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 8.2 oder 10.99.8 dieser ATGB, ist der Club DFB ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.13 9.12 bzw. gemäß deliktsrechtlicher deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR 2.500,-- EUR, im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen das Werbeverbot nach Ziffer 8.6 dieser ATGB in Höhe von bis zu 15.000,-- EUR, gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.berliner-fussball.de