Voraussetzungen. Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen dieselbe Gefahr in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. Für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gilt: Erlangt der Versicherungsnehmer aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich sein Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Form, dass die Entschädigung aus allen Verträgen nicht höher ist, als wenn er den Versicherungsschutz bei einem Versicherer in Deckung gegeben hätte.
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Voraussetzungen. Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen dieselbe Gefahr in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. Für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gilt: Erlangt der Versicherungsnehmer Erlangen Sie aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich sein Ihr Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Form, dass die Entschädigung aus allen Verträgen nicht höher ist, als wenn er Sie den Versicherungsschutz bei einem Versicherer in Deckung gegeben hättehätten.
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Voraussetzungen. Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen dieselbe Gefahr in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. Für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung Hausratversicherung gilt: Erlangt der Versicherungsnehmer aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich sein Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Form, dass die Entschädigung aus allen Verträgen nicht höher ist, als wenn er den Versicherungsschutz bei einem Versicherer in Deckung gegeben hätte.
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