Voraussetzungen der Anschlussnutzung. Der Netzbetreiber gestattet dem Anschlussnehmer/-nutzer die Nutzung des Netzanschlusses zum Zwecke der Entnahme von Elektrizität unter der Voraussetzung, dass a) der Anschlussnehmer/-nutzer einen Vertrag über den Bezug von Elektrizität mit einem Lieferanten geschlossen hat oder einen eigenen Bilanzkreis führt, der entweder den gesamten Bedarf oder den über eventuelle Fahrplanlieferungen hinaus gehenden Bedarf vollständig abdeckt (offener Liefervertrag), und b) zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten ein Vertrag über die Belieferung des Anschlussnehmers/-nutzers über das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers (Lieferanten-Rahmenvertrag) oder der Anschlussnehmer/-nutzer einen separaten Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen hat.
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Samples: Vertrag Über Den Anschluss an Das Stromversorgungsnetz
Voraussetzungen der Anschlussnutzung. Der Netzbetreiber gestattet dem Anschlussnehmer/-nutzer Anschlussnutzer die Nutzung des Netzanschlusses zum Zwecke der Entnahme von Elektrizität unter der Voraussetzung, dass
a) der Anschlussnehmer/-nutzer Anschlussnutzer einen Vertrag über den Bezug von Elektrizität mit einem Lieferanten geschlossen hat oder einen eigenen Bilanzkreis führthat, der entweder den gesamten Bedarf oder den über eventuelle Fahrplanlieferungen Fahrplanlie- ferungen hinaus gehenden Bedarf vollständig abdeckt (offener Liefervertrag), undLiefervertrag),und
b) zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten ein Vertrag über die Belieferung des Anschlussnehmers/-nutzers An- schlussnutzers über das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers (Lieferanten-Lieferanten- Rahmenvertrag) oder der Anschlussnehmer/-nutzer Anschlussnutzer einen separaten Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen hat, und
c) für den genutzten Netzanschluss ein Netzanschlussvertrag besteht.
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Samples: Anschlussnutzungsvertrag
Voraussetzungen der Anschlussnutzung. Der Netzbetreiber gestattet dem Anschlussnehmer/-nutzer Anschlussnutzer die Nutzung des Netzanschlusses zum Zwecke der Entnahme von Elektrizität unter der Voraussetzung, dass
a) der Anschlussnehmer/-nutzer Anschlussnutzer einen Vertrag über den Bezug von Elektrizität mit einem Lieferanten geschlossen hat oder einen eigenen Bilanzkreis führthat, der entweder den gesamten Bedarf oder den über eventuelle Fahrplanlieferungen Fahrplanlie- ferungen hinaus gehenden Bedarf vollständig abdeckt (offener Liefervertrag), und
b) zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten ein Vertrag über die Belieferung des Anschlussnehmers/-nutzers An- schlussnutzers über das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers (Lieferanten-Lieferanten- Rahmenvertrag) oder der Anschlussnehmer/-nutzer Anschlussnutzer einen separaten Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen hat, und
c) für den genutzten Netzanschluss ein Netzanschlussvertrag besteht.
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Samples: Anschlussnutzenvertrag
Voraussetzungen der Anschlussnutzung. Der Netzbetreiber gestattet dem Anschlussnehmer/-nutzer Anschlussnutzer die Nutzung des Netzanschlusses zum Zwecke der Entnahme von Elektrizität unter der Voraussetzung, dass
a) der Anschlussnehmer/-nutzer Anschlussnutzer einen Vertrag über den Bezug von Elektrizität mit einem Lieferanten geschlossen hat oder einen eigenen Bilanzkreis führthat, der entweder den gesamten Bedarf oder den über eventuelle Fahrplanlieferungen Fahrplanlie- ferungen hinaus gehenden Bedarf vollständig abdeckt (offener Liefervertrag), undLiefervertrag),und MUSTER
b) zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten ein Vertrag über die Belieferung des Anschlussnehmers/-nutzers An- schlussnutzers über das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers (Lieferanten-Lieferanten- Rahmenvertrag) oder der Anschlussnehmer/-nutzer Anschlussnutzer einen separaten Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen hat, und
c) für den genutzten Netzanschluss ein Netzanschlussvertrag besteht.
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Samples: Anschlussnutzenvertrag