Common use of Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Clause in Contracts

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (zB wiederholte erfolglose Mahnung oder wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Netzkunde insolvent ist). Die Aufforderung zur Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzbenutzer und darf die Teilbetragszahlungen für einen Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode erheblich geringer sein wird, ist dies angemessen zu berücksichtigen.

Appears in 5 contracts

Samples: ewerkfernitz.at, www.ewerk-badradkersburg.at, ewerk-mariahof.at

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (zB zB. wiederholte erfolglose Mahnung oder wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Netzkunde insolvent in- solvent ist). Die Aufforderung zur Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründenbe- gründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzbenutzer und darf die Teilbetragszahlungen für einen Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige zu- künftige Abrechnungsperiode erheblich geringer sein wird, ist dies angemessen zu berücksichtigenberück- sichtigen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.e-control.at, www.montafonerbahn.at

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. (1. ) Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des jeweiligen jewei- ligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (zB zB. wiederholte erfolglose Mahnung oder wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Netzkunde insolvent ist). Die Aufforderung zur Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag Rechnungsbe- trag vergleichbarer Netzbenutzer und darf die Teilbetragszahlungen für einen Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode erheblich geringer sein wird, ist dies angemessen zu berücksichtigen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht zeitge­ recht nachkommt (zB zB. wiederholte erfolglose Mahnung oder wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Netzkunde insolvent in­solvent ist). Die Aufforderung zur Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründenbe­gründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen durch­ schnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzbenutzer und darf die Teilbetragszahlungen für einen Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige zu­künftige Abrechnungsperiode erheblich geringer sein wird, ist dies angemessen zu berücksichtigenberück­sichtigen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-feldkirch.at

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (zB wiederholte erfolglose Mahnung oder wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren Schuldenregulierungs verfahren eröffnet wurde oder wenn der Netzkunde insolvent ist). Die Aufforderung zur Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzbenutzer und darf die Teilbetragszahlungen für einen Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode erheblich geringer sein wird, ist dies angemessen zu berücksichtigen.

Appears in 1 contract

Samples: www.piwetz.shop

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (zB z.B. wiederholte erfolglose Mahnung oder wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Netzkunde insolvent ist). Die Aufforderung zur Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Ab- rechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzbenutzer Netzkunden und darf die Teilbetragszahlungen für einen Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft glaub- haft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode erheblich geringer sein wird, ist dies angemessen zu berücksichtigen.

Appears in 1 contract

Samples: www.lichtgenossenschaft.at

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung in angemessener Höhe (betreffend Netznutzung in Höhe von drei Teilzahlungsbeträgen bzw. drei Monatsrechnungen) verlangen, wenn infolge eines qualifizierten Zahlungsverzuges (wiederholte erfolglose Mahnung) oder nach den anderen konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles (zB. laufende Exekutionsverfahren gegen den Netzkunden) zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (zB wiederholte erfolglose Mahnung oder wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Netzkunde insolvent ist)nachkommt. Die Aufforderung zur Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzbenutzer Netzkunden und darf die Teilbetragszahlungen für einen Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode erheblich geringer sein wird, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ewerk-dietrichschlag.at

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (zB z.B. wiederholte erfolglose Mahnung oder wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Netzkunde insolvent ist). Die Aufforderung zur Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungszeitraumes oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzbenutzer Netzkunden und darf die Teilbetragszahlungen für einen Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode erheblich geringer sein wird, ist dies angemessen zu berücksichtigen.

Appears in 1 contract

Samples: e-guessing.at