Common use of Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Clause in Contracts

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründeten Fällen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durch- schnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Ab- rechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den je- weils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Vorausset- zungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneu- te Vorauszahlung nachzuentrichten.

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Samples: www.fricke-oil.de, www.avia-lippstadt.de

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durch- schnittlichen durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Ab- rechnungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den je- weils jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Vorausset- zungen Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneu- te erneute Vorauszahlung nachzuentrichten.

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Samples: www.getec-net.de

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Elektrizitätsverbrauch des Kunden in angemessener an- gemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsver- pflichtungen ganz oder teilweise nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründeten Fällennicht rechtzeitig nachkommt. Die Vorauszahlung Vor- auszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durch- schnittlichen durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis Ver- tragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Ab- rechnungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis Ver- tragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ge- ringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den je- weils jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnetver- rechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Vorausset- zungen Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneu- te erneute Vorauszahlung nachzuentrichten.

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Samples: www.landwerke-eifel.de

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung verlangen, wenn der Kunde Kun- de mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzu- teilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Vorauszahlungs- zeitraum aus dem durch- schnittlichen durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Ab- rechnungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den je- weils jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung Ver- rechnung und liegen die Vorausset- zungen Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneu- te erneute Vorauszahlung nachzuentrichten.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 5.1. Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Gasverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründeten Fällennicht rechtzeitig nachkommt. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durch- schnittlichen durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Ab- rechnungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den je- weils jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Vorausset- zungen Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneu- te erneute Vorauszahlung nachzuentrichten.

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Samples: stadtwerke-cottbus.de

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 5.1. Der Lieferant kann (1) Die Stadtwerke können vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründeten Fällen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durch- schnittlichen durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Ab- rechnungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den je- weils jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnetverrech- net. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Vorausset- zungen Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneu- te erneute Vorauszahlung nachzuentrichten.

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Samples: www.stadtwerke-witten.de

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 5.1. Der Lieferant 6.1 Die SWBAD kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung Vorauszah- lung verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Weg- fall mitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fälligfäl- lig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeitraum Zeit- raum von bis zu zwei drei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durch- schnittlichen durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden vor- hergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Ab- rechnungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen ak- tuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigenberücksichti- gen. Die Vorauszahlung wird mit den je- weils jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Vorausset- zungen Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich un- verzüglich nach der Verrechnung als erneu- te erneute Vorauszahlung nachzuentrichtennachzu- entrichten.

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Samples: www.stadtwerke-baden-baden.de

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 5.1. Der Lieferant StW kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durch- schnittlichen Verbrauch durchschnittlichen Ver- brauch für zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Ab- rechnungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen durch- schnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den je- weils jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Vorausset- zungen Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneu- te erneute Vorauszahlung nachzuentrichten.

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Samples: www.stadtwerke-wedel.de

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 5.1. Der Lieferant kann vom 5.1 Die STAWAG ist berechtigt, für den Energieverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der An- nahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht unwesentlicher Höhe in Verzug istoder nicht rechtzeitig nachkommt (frühestens jedoch zu Beginn der Lieferung). Dies ist ins- besondere der Fall, wenn ein Warenkreditversicherer die Versicherungszusage für den Kunden vor oder während der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründeten FällenVertragslaufzeit kürzt bzw. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fälligstreicht. Die Höhe der Vorauszahlung Vorauszah- lung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Zahlungen und ergibt sich aus dem durch- schnittlichen durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Ab- rechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. - sollte kein vorhergehender Ab- rechnungszeitraum bestehen - aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden Kun- den und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich er- heblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den je- weils jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnetverrech- net. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Vorausset- zungen Voraussetzungen für eine Vorauszahlung Vorauszah- lung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneu- te erneute Vorauszahlung nachzuentrichten.

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Samples: Vertrag Zur Belieferung Mit Elektrischer Energie

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründeten Fällen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten Liefer- monaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durch- schnittlichen Verbrauch für zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Ab- rechnungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den je- weils jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Vorausset- zungen Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtetverpflich- tet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneu- te erneute Vorauszahlung nachzuentrichten.

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Samples: www.energiewerke-zeulenroda-triebes.de