Common use of Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Clause in Contracts

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des je- weiligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (z.B.: laufendes bzw. eingeleitetes Mahn- verfahren, wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren (Privatkon- kurs) eröffnet wurde, wenn der Netzkunde insolvent ist). Die Aufforderung zur Voraus- zahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzkunden und darf ein Vier- tel des voraussichtlichen Jahresentgeltes nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode er- heblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.

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Samples: www.e-werk-winkler.at, www.wasserkraft-soelden.at

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des je- weiligen Einzelfalles jeweiligen Einzelfal- les zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen Zah- lungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (z.B.: laufendes bzw. eingeleitetes Mahn- verfahrenMahnverfahren, wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren (Privatkon- kursPrivatkonkurs) eröffnet er- öffnet wurde, wenn der Netzkunde insolvent ist). Die Aufforderung zur Voraus- zahlung Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden vor- hergehenden Abrechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzkunden und darf ein Vier- tel des voraussichtlichen Jahresentgeltes nicht übersteigenver- gleichbarer Netzkunden. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode er- heblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigenbe- rücksichtigen.

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Samples: ewerk.kematenintirol.at

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des je- weiligen jewei- ligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (z.B.: laufendes bzw. eingeleitetes Mahn- verfahrenMahnverfah- ren, wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren (Privatkon- kursPrivatkonkurs) eröffnet er- öffnet wurde, wenn der Netzkunde insolvent ist). Die Aufforderung zur Voraus- zahlung Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen durch- schnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzkunden und darf ein Vier- tel Viertel des voraussichtlichen vo- raussichtlichen Jahresentgeltes nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode er- heblich erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des je- weiligen jeweiligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen Zahlungsver- pflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (z.B.: laufendes bzw. eingeleitetes Mahn- verfahrenMahnverfahren, wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren Schuldenregulierungs- verfahren (Privatkon- kursPrivatkonkurs) eröffnet wurde, wenn der Netzkunde insolvent ist). Die Aufforderung zur Voraus- zahlung hat schriftlich hatschrihlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag Rechnungs- betrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzkunden und darf ein Vier- tel Viertel des voraussichtlichen Jahresentgeltes nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft glaubhah macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode er- heblich zukünhige Abrechnungspe- riode erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.

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Samples: www.stww.at

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung in angemessener Höhe (betreffend Netznutzung in Höhe von drei Teilzahlungsbeträgen bzw. drei Monatsrechnungen) verlangen, wenn infolge eines qualifizierten Zahlungsverzuges (wiederholte erfolglose Mahnung) oder nach den anderen konkreten Umständen des je- weiligen jeweiligen Einzelfalles (z.B. laufende Exekutionsverfahren gegen den Netzkunden) zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (z.B.: laufendes bzw. eingeleitetes Mahn- verfahren, wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren (Privatkon- kurs) eröffnet wurde, wenn der Netzkunde insolvent ist)nachkommt. Die Aufforderung zur Voraus- zahlung Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzkunden und darf ein Vier- tel des voraussichtlichen Jahresentgeltes die Teilbetragszahlungen für einen Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode er- heblich erheblich geringer istsein wird, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.

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Samples: www.kwg.at

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung verlangenver- langen, wenn nach den Umständen des je- weiligen jewei- ligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (z.B.: laufendes bzw. eingeleitetes Mahn- verfahrenMahnverfahren, wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren Schuldenre- gulierungsverfahren (Privatkon- kursPrivatkonkurs) eröffnet wurde, wenn der Netzkunde insolvent ist). Die Aufforderung zur Voraus- zahlung Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung Voraus- zahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag Rechnungsbe- trag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungszeit- raums oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzkunden und darf ein Vier- tel Viertel des voraussichtlichen Jahresentgeltes Jah- resentgeltes nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag Rech- nungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode er- heblich Abrechnungs- periode erheblich geringer ist, so ist dies angemessen an- gemessen zu berücksichtigen.

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Samples: www.ikb.at

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des je- weiligen jeweiligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (z.z. B.: laufendes bzw. eingeleitetes Mahn- verfahrenein- geleitetes Mahnverfahren, wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren (Privatkon- kursPrivatkonkurs) eröffnet wurde, wenn der Netzkunde insolvent ist). Die Aufforderung zur Voraus- zahlung Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungszeit- raums oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzkunden und darf ein Vier- tel Viertel des voraussichtlichen voraus- sichtlichen Jahresentgeltes nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde Netz- kunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode er- heblich erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.

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Samples: www.ikb.at

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des je- weiligen jeweiligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (z.B.: laufendes bzw. eingeleitetes Mahn- verfahrenMahnverfahren, wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren (Privatkon- kursPrivatkonkurs) eröffnet wurde, wenn der Netzkunde insolvent ist). Die Aufforderung zur Voraus- zahlung Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzkunden und darf ein Vier- tel Viertel des voraussichtlichen Jahresentgeltes nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode er- heblich erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.

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Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung. 1. Der Netzbetreiber kann Vorauszahlung in Höhe von maximal 3Teilzahlungsbeträgen bzw. Monatsumsätzen verlangen, wenn nach den Umständen des je- weiligen jeweiligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (z.B.: eingeleitetes oder laufendes bzw. eingeleitetes Mahn- verfahrenMahnverfahren, wenn über den Netzkunden das ein Schuldenregulierungsverfahren (Privatkon- kurs) eröffnet wurde, wenn der Netzkunde insolvent istist oder bei vorliegender negativer Bonitätsinformation). Die Aufforderung zur Voraus- zahlung Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Rechnungsbetrag des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag vergleichbarer Netzkunden und darf ein Vier- tel des voraussichtlichen Jahresentgeltes nicht übersteigenNetzkunden. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass sein Rechnungsbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode er- heblich erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.

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Samples: www.linznetz.at