Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richten. 5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt wieder- holt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vo- rauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltak- tuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen leis- tenden Zahlung (Rechnungsbeträge und Abschläge nach Ziffer 4.1) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszah- lungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Liefervertrag, Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie Für Wärmepumpen Und Wohnlüftungssysteme, Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie Für Wärmespeicher
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann Die Stadtwerke können vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug Zahlungs- verzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen Voraussetzun- gen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden ZahlungenZah- lungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen durchschnitt- lichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – - sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungs- zeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer vergleich- barer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen an- gemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnetver- rechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen Voraussetzun- gen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten Für Sonderabkommen mit Vorkasse-Regelung finden Ziff. 5.1 und betreiben5.2 dieser AGB keine Anwendung.
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Samples: Stromlieferungs Sonderabkommen, Stromliefervertrag, Stromlieferungsvertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener angemes- sener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung Vo- rauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Vorauszahlungs- zeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrech- nungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum vorherge- hender Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnetverrech- net. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich Be- trag unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzu- entrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbe- treiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Lieferung Von Erdgas, Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Lieferung Von Erdgas
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen leistende Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Versorgungsvertrag, Energy Supply Agreement
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher un- wesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzu- teilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermes- sen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch monatlichen Ver- brauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis Vertrags- preis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen aktuel- len Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich er- heblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnetZahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) ver- rechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leisten- den Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vo- rauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetrei- ben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb inner- halb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenWeg- fall mitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus rich- tet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen (Rechnungsbeträge und Abschläge nach Ziffer 4.1) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vorAbweichung der Vor- auszahlung von der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. z.B. Bargeld- Bar- geld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messtellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Liefervertrag, Stromliefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener angemes- sener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums Zeit- raums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billi- gem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn Lie- ferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltaktu- ellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag Ver- trag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbe- träge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie, Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Haushaltskunden, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Haushaltskunden
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vo- rauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus Vo- rauszahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltaktu- ellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nach- entrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden Kun- den ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder ChipkartenzählerChipkartenzäh- ler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Niederrheinstromfix Vertrag, Niederrheinstromfix Vertrag „öko“
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener angemes- sener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach bil- ligem Er-messen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn Lie- ferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus Ver- tragspreis oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch Ver- brauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag Ver- trag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbe- träge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenzu viel oder zu wenig berechnete Be- trag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbe- treiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Stromliefervertrag, Stromlieferungsvertrag
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener an- gemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden Kun- den und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungs- beträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden Kun- den ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten ein- richten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung Zah- lung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen Gründe für die Vorauszahlung sowie die Vorausset- zungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Voraus- zahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus Ver- tragspreis oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen an- gemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Zif- fer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zah- lung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunver- züglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder ChipkartenzählerChipkar- tenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetrei- ber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Stromversorgung, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Voraus- zahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlun- gen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden vorherge- henden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zah- lung (Rechnungsbeträge und Abschläge nach Ziffer 4.1) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abwei- chung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechne- te Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Gas Supply Agreement, Gas Supply Agreement
Vorauszahlung. 5.16.1. Der Lieferant Die VBE kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
6.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Voraus- zahlungen legt die VBE nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
6.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen (Rechnungsbeträge oder Abschläge nach Ziffer 5.1.) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet oder nachentrichtet.
5.26.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant die VBE beim Kunden ein Vorkassensystem Vorkassesystem (z. z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Stromlieferungsvertrag, Service Agreement
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangenver- langen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug Zah- lungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vo- rauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vo- rauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu we- nig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem ein Vorauszah- lungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Mess- stellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Gasliefervertrag, Gasliefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher unwe‐ sentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie Vo‐ rauszahlung wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch des vorhergehenden vorherge‐ henden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen monat‐ lichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen ange‐ messen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nach‐ entrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorkas‐ sesystem (z. B. Bargeld- Bargeld‐ oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Energy Supply Agreement
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Stromverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zur Annahme besteht, dass der Kun- de seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach- kommt. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden beträgt mindestens die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten durchschnittlich zu leistenden Zahlungen. Leistet der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug istdie Vorauszahlung nicht, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällengelten Ziffer 10.2. und 10.3.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlung legt der Lieferant nach billigem Ermessen fest. Die Vorauszahlung ist frühestens frühes- tens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nach- entrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) Vorauszahlungssystem einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Stromliefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangenverlan- gen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Voraus- zahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlun- gen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden vorher- gehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Rechnungsbeträge und Abschläge nach Ziffer 4.1) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungs- system (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellen- betreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Elektrizitäts- und / oder Erdgasverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. nicht rechtzeitig nachkommt Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorkassesystem (z. z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.16.1. Der Lieferant Die Lition Energie GmbH kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
6.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens frühes- tens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht ent- spricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen durchschnittli- chen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen aktuel- len Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum be- stehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch Ver- brauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
6.3. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtetver- pflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute er- neute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.26.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant die Lition Energie GmbH beim Kunden Kun- den ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Terms and Conditions
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener angemes- sener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums Zeit- raums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten sonsti- gen begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Vo- rauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung Vorauszah- lung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten Liefermo- naten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungszeit- raums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Ab- rechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer ver- gleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen angemes- sen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetrei- ben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom 5.1 Die SWVR ist berechtigt, für den Energieverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilwei- se nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn oder nicht rechtzeitig nachkommt (frühestens jedoch zu Beginn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fälligLiefe- rung). Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Zahlungen und ergibt sich aus dem durchschnittlichen Verbrauch für zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ge- ringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils je- weils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung Vorauszah- lung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. 5.2 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant die SWVR beim Kunden ein Vorkassensystem Vorkassen- system (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Wärmepumpenvertrag
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener angemes- sener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums Zeit- raums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten sonsti- gen begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billi- gem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn Lie- ferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen aktuel- len Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden Kun- den und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag Ver- trag zu leistender Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Ergibt sich dabei eine Abweichung der Vorauszahlung von der zu leistenden Zahlungen verrechnetZahlung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag un- verzüglich nachentrichtet bzw. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenerstattet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener an- gemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug Zahlungsver- zug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Liefe- rant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens frü- hestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Ab- rechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen durchschnittli- chen monatlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rech- nungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vorAbweichung der Voraus- zahlung von der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorkassesystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Rechnungsbeträge und Abschläge nach Ziffer 4.1) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Gasliefervertrag
Vorauszahlung. 5.16.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
6.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vo- rauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie Vo- rauszahlung wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis Ver- tragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleichbarer ver- gleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
6.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 5.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nach- entrichtet.
5.26.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden Kun- den ein Vorkassensystem Vorkassesystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten ein- richten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftra- gen.
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Samples: Wärmepumpenvertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt wieder- holt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällenbegründeten Fäl- len. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeit- raum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer vergleich- barer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Stromliefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt wieder- holt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vor- auszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen aktuel- len Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen leis- tenden Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem ein Voraus- zahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Supply Agreement
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangenverlan- gen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Voraus- zahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn Lie- ferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer ver- gleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abwei- chung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant SWA kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Anlage AGB Mehrspartenvertrag Seite 1 von 5
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach bil- ligem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn Lie- fer-beginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen durchschnittli- chen monatlichen Verbrauch des vorhergehenden vorhergehen-den Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abre- chnungszeitraum be-steht – aus dem durchschnittlichen Verbrauch monatlichen Ver- brauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltermit-telt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Rechnungsbeträge und Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant SWA beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbe- treiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Mehrspartenverträge
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Voraus- zahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlun- gen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch monatlichen Ver- brauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen Verbrauch monatlichen Ver- brauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaftglaub- haft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zah- lung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abwei- chung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorkassesystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit be- auftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant GENO Energie kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt GENO Ener- gie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Ab- schläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vorAbweichung der Vorauszah- lung von der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant GENO Energie beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Stromliefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche monatli- che Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten Mona- ten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten sons- xxxxx begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung Voraus- zahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen Vo- raussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Vor- auszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Vorauszah- lungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum vorher- gehender Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer gerin- ger ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen lie- gen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin wei- terhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten verrechne- ten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute er- neute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. 5.2 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbe- treiben.
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Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann 5.1 Die Stadtwerke können vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug Zahlungsver- zug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Voraussetzungen sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legen die Stadt- werke nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Ab- rechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen durchschnittli- chen monatlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rech- nungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vorAbweichung der Voraus- zahlung von der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4 Für Sonderabkommen mit Vorkasse-Regelung finden Ziff. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben5.1 bis 5.3 die- ser AGB keine Anwendung.
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Samples: Electricity Supply Agreement
Vorauszahlung. 5.16.1. Der Lieferant Die Lition Energie GmbH kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung Vo- rauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Vorauszahlungszeit- raum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrech- nungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum vorherge- hender Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten nächs- ten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung Vorauszah- lung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.26.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant die Lition Energie GmbH beim Kunden Kun- den ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: General Terms and Conditions
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Gasverbrauch des Kunden eine monatliche in angemesse- ner Höhe Vorauszahlung in angemessener Höhe zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzel- falls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsver- pflichtungen ganz oder teilweise nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn oder nicht rechtzeitig nachkommt (frü- hestens jedoch zu Beginn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fälligLieferung). Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Zahlungen und ergibt sich aus dem durchschnittlichen Verbrauch für zwei Lie- fermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum beste- hen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich er- heblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung Vorauszah- lung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden leis- tenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtetver- pflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute er- neute Vorauszahlung nachzuent- richten.nach zu entrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetrei- ben.
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Samples: Referral Agreement
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant StW kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vo- rauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Voraus- zahlungen legt StW nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden vorhergehen- den Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden leisten- den Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant die StW beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder ChipkartenzählerBargeldzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Gasliefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb inner- halb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrech- nungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen (Rechnungsbeträge und Abschläge nach Ziffer 4.1) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vorAbweichung der Voraus- zahlung von der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messtellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Liefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant (1) Die SE kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher unwesentli- cher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
(2) Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Zeitpunkte der Vorauszahlung legt die SE nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungszeitrauns und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte - wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – vorherge- hender Abrechnungszeitraum besteht - aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
(3) Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnetZahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrech- net. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.2. (4) Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant die SE beim Kunden ein Vorkassensystem Vorkassen- system (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Preisblatt
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener angemes- sener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billi- gem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn Lie- ferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Vorauszahlungs- zeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Ab- rechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen vor- hergehender Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag Ver- trag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Rechnungsbeträge und Abschläge nach Ziffer 4.1) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenzu viel oder zu wenig berechnete Be- trag unverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbe- treiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Electricity Supply Agreement
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant GENO Energie kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf 12 Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant GENO Energie beim Kunden ein Vorkassensystem (z. z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Gasliefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener ange- messener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag Ver- trag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Vor- auszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden vorher- gehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten ver-rechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richten.Voraus-zahlung nachzuentrichten. AGB Strom v5.3_2019-11-27 Seite 1 von 4
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Die Stadtwerke sind berechtigt, für den Gasverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant können die Stadtwerke beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. einen Bargeld- oder Chipkartenzähler) Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme einrichten und betreiben.
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Samples: Sondervertrag Isyerdgas
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Voraus- zahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie Vor- auszahlung wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeit- raum besteht – aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich er- stattet bzw. nachentrichtet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauf- tragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant Die STW kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant die STW beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann Die Stadtwerke können vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legen die Stadtwerke nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen besteht – aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nach- entrichtet.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher un- wesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen durch- schnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt Er- folgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung Vorauszah- lung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vor- kassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher un- wesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzu- teilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlung legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch durchschnittli- xxxx Xxxxxxxxx vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen angemes- sen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet(Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) ver- rechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leisten- den Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vor- kassensystem (z. z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener an- gemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug Zahlungsver- zug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung Vo- rauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn Lie- ferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden ZahlungenZahlun- gen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen durchschnittli- chen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungs- zeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer vergleichba- rer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen angemes- sen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten nächs- ten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine ei- ne Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten verrech- neten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richten.Voraus- zahlung nachzuentrichten. AGB Strom Haushaltskunden Stand: 01/2019
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Die Stadtwerke sind berechtigt, für den Gasverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn Liefer- beginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungs- zeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant können die Stadtwerke beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. einen Bargeld- oder Chipkartenzähler) Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme einrichten und betreiben.
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Samples: Sondervertrag Isyerdgas
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangenverlan- gen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vo- rauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlun- gen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer ver- gleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abwei- chung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssys- tem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Eigenverbrauch Gas Im Haushalt
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher un- wesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden vor- hergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen angemes- sen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden Kun- den nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung Ver- rechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung Verrech- nung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vor- kassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener ange- messener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb in- nerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung Voraus- zahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren ih- ren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fälligmitzuteilen. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden ZahlungenZah- lungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen durchschnittli- chen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen ak- tuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeit- raum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen angemes- sen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Sondervertrag Nachtspeicherheizung
Vorauszahlung. 5.17.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begrün- deten Fällen.
7.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lie- ferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
7.3. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen (Abschläge nach Ziffer 6.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vorAbweichung der Vo- rauszahlung von der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenerstattet bzw. nachentrichtet.
5.27.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann Die Stadtwerke können vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legen die Stadtwerke nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaftKundeglaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant können die Stadtwerke beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Gaslieferungsvertrag
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vo- rauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus Vo- rauszahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltaktu- ellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten nächsten, vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nach- entrichtet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden Kun- den ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit be- auftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann Die STADTWERKE MENGEN können vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legen die STADTWERKE MENGEN nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant können die STADTWERKE MENGEN beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
5.5. Die Regelungen zur Einstellung und Unterbrechung der Belieferung sowie zur Kündigung in Ziffer 9 bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt wie- derholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeit- punkte der Vorauszahlung legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich er- heblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden leis- tenden Zahlungen (Rechnungsbeträge oder Abschläge nach Ziff. 4.1) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richten.
5.2unverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorkassen- system (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Mess- stellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Stromlieferbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung Vo- rauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher unwe- sentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug Zah- lungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Kun- den Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Voraus- zahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen aktuel- len Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich erheb- lich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnetZahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) ver- rechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vorAbweichung der Voraus- zahlung von der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstat- tet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Voraus- zahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlun- gen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch monatlichen Ver- brauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen Verbrauch monatlichen Ver- brauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zah- lung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abwei- chung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berech- nete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit be- auftragen.
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Samples: Erdgaslieferungsvertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangenver- langen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Voraus- zahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens frü- hestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch durchschnittli- xxxx Xxxxxxxxx vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaftglaub- haft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1. oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Ab- weichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig be- rechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant Die EWF kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangenverlan- gen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vo- rauszahlungen legt die EWF nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens frü- hestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen durchschnitt- lichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaftglaub- haft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen leisten- den Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant die EWF beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssys- tem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Kunden Mit Strom
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangenverlan- gen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Voraus- zahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszah- lungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden vor- hergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen durchschnitt- lichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Rechnungsbeträge und Abschläge nach Ziffer 4.1) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungs- system (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellen- betreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt wieder- holt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällenbegründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeit- punkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleichbarer vergleichba- rer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch Ver- brauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen leis- tenden Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszah- lungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Eigenverbrauch Von Strom
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung Vorauszah- lung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen Gründe für die Vorauszahlung sowie die Vorausset- zungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszah- lungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden vorherge- henden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigenberück- sichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abwei- chung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder ChipkartenzählerChipkarten- zähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber da- mit beauftragen.
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Samples: Stromliefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Gasverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lennicht rechtzeitig nachkommt. Die Vorauszahlung Voraus- zahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Gasliefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant TWL kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie Voraus- zahlung wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Rechnungsbeträge und Abschläge nach Ziffer 4.1) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant TWL beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstel- lenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.17.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
7.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
7.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 6.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.27.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Gas Supply Agreement
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom 5.1 Die SWV ist berechtigt, für den Energieverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilwei- se nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn oder nicht rechtzeitig nachkommt (frühestens jedoch zu Beginn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fälligLiefe- rung). Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Zahlungen und ergibt sich aus dem durchschnittlichen Verbrauch für zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ge- ringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils je- weils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung Vorauszah- lung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. 5.2 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant die SWV beim Kunden ein Vorkassensystem Vorkassen- system (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Widerrufsbelehrung
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangenver- langen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Voraus- zahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens frü- hestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch durchschnittli- xxxx Xxxxxxxxx vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaftglaub- haft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1. oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Ab- weichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig be- rechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungs- system (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetrei- ber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Stromlieferung
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant 5.1 SWG kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vo- rauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Voraus- zahlungen legt SWG nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden vorher- gehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zah- lungen (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abwei- chung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant SWG beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. z.B. Bargeld- Bar- geld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauf- tragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Elektrischer Energie
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Gasverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums Zeitraumes von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug Verzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Zeit- punkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen fest. Die Voraus- zahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungszeitraumes und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltak- tuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies dieses angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen Voraus- setzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten verrech- neten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richten.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorkassen- system (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messtel- lenbetreiber damit beauftragen.
5.5. Sofern der Kunde entgegen Ziffer 5.1 keine Vorauszahlung leistet, gelten Ziffern 8.2 und 8.3.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener angemesse- ner Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begrün- deten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmit- zuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden vorher- gehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVer- tragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunver- züglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbe- treiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: General Terms and Conditions
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszah- lung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Rechnungsbeträge und Abschläge nach Ziffer 4.1) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenerstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Liefervertrag
Vorauszahlung. 5.16.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener angemes- sener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums Zeit- raums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten sonsti- gen begründeten Fällen.
6.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billi- gem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn Liefer- beginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch Ver-brauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltak- tuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich erheb- lich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
6.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag Ver- trag zu leistender Zahlung (Abschläge nach Ziffer 5.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Ergibt sich dabei eine Abweichung der Vorauszahlung von der zu leistenden Zahlungen verrechnetZahlung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag un- verzüglich erstattet bzw. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachentrichtet.
5.26.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für E Ladung Im Tarif E Drive Öko
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vo- rauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie Vo- rauszahlung wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis Ver- tragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleichbarer ver- gleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nach- entrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden Kun- den ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten ein- richten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftra- gen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant Das STADTWERK AM SEE kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Voraus- zahlung verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt das STADTWERK AM SEE nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeit- raum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant das STADTWERK AM SEE beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
5.5. Die Regelungen zur Einstellung und Unterbrechung der Belieferung sowie zur Kündigung in Ziffer 9 bleiben unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions
Vorauszahlung. 5.16.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener an- gemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
6.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Voraus- zahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus Voraus- zahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Ab- rechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltaktuel- len Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
6.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 5.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachent- richtet.
5.26.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden Kun- den ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauf- tragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener angemes- sener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums Zeit- raums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten sonsti- gen begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Kun- den Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung Voraus- zahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten Liefer- monaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungszeit- raums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Ab- rechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer ver- gleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde Kun- de glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbe- treiben.
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Samples: Electricity Supply Agreement
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug Ver- zug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraus- setzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vo- rauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Zif- fer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zah- lung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenun- verzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder ChipkartenzählerChip- kartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbe- treiber damit beauftragen.
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Samples: Stromliefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Voraus- zahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung Voraus- zahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Vor- auszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis Ver- tragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde Kun- de glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zah- lungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde Kun- de verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Liefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht wird aus den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder ChipkartenzählerChipkarten-zähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Gas Supply Agreement
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener an- gemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug Zah- lungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Liefe- rant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens frü- hestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rech- nungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vorAbweichung der Vo- rauszahlung von der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten ein- richten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftra- gen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Stromverbrauch
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Elektrizitätsverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums Zeitraumes von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug Verzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Zeit- punkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen fest. Die Voraus- zahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungszeitraumes und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ge- ringer ist, ist dies dieses angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute neue Vorauszahlung nachzuent- richtennach- zuentrichten.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. einen Bargeld- oder Chipkartenzähler) Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme einrichten und betreibenbzw. den Messtellenbetreiber damit beauftragen.
5.5. Sofern der Kunde entgegen Ziff. 5.1 keine Vorauszahlung leistet, gelten Ziff. 8.2, 8.3.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1. oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Ergibt sich dabei eine Abweichung der Vorauszahlung von der zu leistenden Zahlung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Stromliefervertrag
Vorauszahlung. 5.16.1. Der Lieferant Die VS kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt wieder‐ holt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
6.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei drei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch monatlichen Verbrauchs des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- Abrech‐ nungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich erheb‐ lich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
6.3. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden Kun‐ den nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen (Abschläge nach Zif‐ fer 5.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Ergibt sich dabei eine Abweichung der Vorauszahlung von der zu leistenden Zahlung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich er‐ stattet bzw. nachentrichtet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrich‐ ten.
5.26.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant die VS beim Kunden Kun‐ den ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- Bargeld‐ oder Chipkartenzähler) einrichten ein‐ richten und betreiben.
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Samples: Energy Supply Agreement
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher un- wesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens frühes- tens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen durch- schnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt Er- folgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung Voraus- zahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unver- züglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vo- rauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie Vo- rauszahlung wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis Ver- tragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleichbarer ver- gleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nach- entrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden Kun- den ein Vorkassensystem Vorkassesystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten ein- richten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftra- gen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Stromkunden
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunk- te der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltak- tuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Voraus- zahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur Lieferung Von Energie
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Elektrizitätsverbrauch des Kunden eine monatliche in angemes- sener Höhe Vorauszahlung in angemessener Höhe zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzel- falls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsverpflichtun- gen ganz oder teilweise nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lennicht rechtzeitig nachkommt. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden ZahlungenZahlun- gen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis Vertrags- preis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis Vertrags- preis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils je- weils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnetver- rechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vor- kassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten bergründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden vorhergegangenen Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum vorhergegangener Abrechnungszeitraum bestehen – - aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Statt Der Kunde kann vom Lieferanten alle drei Monate, erstmals zum Ende des dritten Monats ab Leistung der ersten Vorauszahlung, eine Vorauszahlung zu Überprüfung verlangen, kann ob weiterhin ein Grund für die Erhebung von Vorauszahlungen vorliegt. Ergibt die Überprüfung, dass kein Grund mehr für die Erhebung einer Vorauszahlung vorliegt, benachrichtigt der Lieferant beim den Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenhierüber in Textform. Die Pflicht des Kunden zur Vorauszahlung endet mit Zugang der Benachrichtigung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangenver- langen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. 5.Z. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszah- lung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus Vertrags- preis oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVer- tragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen leisten- den Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungs- system (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellen- betreiber damit beauftragen.
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Samples: Liefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher un- wesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Voraus- zahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.2. Der Kunde kann vom Lieferanten alle drei Monate, erstmals zum Ende des dritten Monats ab Leistung der ersten Vorauszahlung, eine Überprüfung verlangen, ob weiterhin ein Grund für die Erhebung von Vorauszahlungen vorliegt. Ergibt die Überprüfung, dass kein Grund mehr für die Erhebung einer Vorauszahlung vorliegt, benachrichtigt der Lieferant den Kunden hierüber in Textform. Die Pflicht des Kunden zur Vorauszahlung endet mit Zugang der Benachrichtigung.
5.3. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde Kun- de innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug Zah- lungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen.
5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Liefe- rant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch des vorhergehenden vorhergehen- den Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigenbe- rücksichtigen.
5.3. Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.25.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorkassesystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
Appears in 1 contract
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus rich- tet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungszeit- raums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder ChipkartenzählerChipkarten- zähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Erdgasliefervertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant 6.1 Die EVF kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.
5.26.2 Der Kunde kann von der EVF alle drei Monate, erstmals zum Ende des dritten Monats ab Leistung der ersten Vorauszahlung, eine Überprüfung verlangen, ob weiterhin ein Grund für die Erhebung von Vorauszahlungen vorliegt. Ergibt die Überprüfung, dass kein Grund mehr für die Erhebung einer Vorauszahlung vorliegt, benachrichtigt die EVF den Kunden hierüber in Textform. Die Pflicht des Kunden zur Vorauszahlung endet mit Zugang der Benachrichtigung.
6.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant die EVF beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Strom Sonderverträge
Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangenverlan- gen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. .
5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Vorauszahlungs- zeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte wenn kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. .
5.3 Die Vorauszahlung wird mit den der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlung (Rechnungsbeträge und Abschläge nach Ziffer 4.1) verrechnet. Erfolgt Ergibt sich dabei eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung der Vorauszahlung weiterhin vorvon der zu leistenden Zahlung, ist so wird der Kunde verpflichtet, den verrechneten zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenunverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet.
5.2. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreibenbetreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen