Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant ist berechtigt, für den Stromverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zur Annahme besteht, dass der Kun- de seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach- kommt. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden beträgt mindestens die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten durchschnittlich zu leistenden Zahlungen. Leistet der Kunde die Vorauszahlung nicht, gelten Ziffer 9.2. und 9.3. 5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleich- bare Vorkassensysteme einrichten.
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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag, Electricity Supply Agreement
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant ist berechtigt, für den Stromverbrauch Elektrizitätsverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zur zu der Annahme besteht, dass der Kun- de Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nach- kommtnachkommt. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden beträgt mindestens die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten durchschnittlich zu leistenden Zahlungen. Leistet der Kunde die Vorauszahlung nicht, gelten Ziffer 9.2. und 9.3.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleich- bare Vorkassensysteme vergleichbare Vorkassesysteme einrichten.
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Samples: Liefervertrag, Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant ist berechtigt, für den Stromverbrauch Elektrizitätsverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zur zu der Annahme besteht, dass der Kun- de Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nach- kommtnachkommt. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden beträgt mindestens die für einen ei- nen Zeitraum von zwei Liefermonaten durchschnittlich zu leistenden Zahlungen. Leistet der Kunde die Vorauszahlung nicht, gelten Ziffer 9.2. und 9.3.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleich- bare Vorkassensysteme vergleichbare Vorkassesysteme einrichten. Sofern der Kunde ent- gegen dieser Bestimmung keine Vorauszahlung leistet, gelten die Ziffern 8.1., 8.2.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant ist auch bei Tarifen, die standardmäßig keine Vorauszahlung vorsehen, dann berechtigt, für den Stromverbrauch Elektrizitätsverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung Vo- rauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zur Annahme zu der An- nahme besteht, dass der Kun- de Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nach- kommtnachkommt. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden beträgt mindestens min- destens die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten durchschnittlich zu leistenden Zahlungen. Leistet der Kunde die Vorauszahlung nicht, gelten Ziffer 9.2. und 9.3.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden einen ein Vorkassen- system (z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleich- bare Vorkassensysteme einrichtenChipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant ist berechtigt, für den Stromverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zur Annahme besteht, dass der Kun- de Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Zah- lungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach- kommtnachkommt. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden beträgt mindestens die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten durchschnittlich zu leistenden Zahlungen. Leistet der Kunde die Vorauszahlung nicht, gelten Ziffer 9.2. und 9.3.
5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler Chipkartenzäh- ler oder sonstige vergleich- bare vergleichbare Vorkassensysteme einrichten.
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Samples: Electricity Supply Agreement