Common use of Vorauszahlung Clause in Contracts

Vorauszahlung. 6.14. Der Lieferant teilt dem Kunden die jeweils geltende Höhe eines nach Ziffer 6.2 bis gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, 6.13 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug 6.15. Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – nicht hingegen festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- etwaige zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sind. Weiterführen- de Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern verzug gerät oder in sonstigen bergründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung nach Ziffer 6.12 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- erhoben werden. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. mäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine solche Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten 12. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Kosten. Der Lieferant überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang 12.1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. selbst erhalten sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.

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Samples: Stromlieferungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Stromlieferungen

Vorauszahlung. 6.14Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. Der Lieferant teilt 2 StromGVV/GasGVV vorzubeugen, wird gem. § 14 Abs.1 und 3 StromGVV/GasGVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart: 1. Zur Besicherung des laufenden Energieverbrauches verpflichtet sich der Kunde, die von ihm zu erbringenden monatlichen Abschlagszahlungen, derzeit XXXXXXX € bis auf Weiteres monatlich im Voraus zu zahlen. 2. Die monatlichen Abschläge aus vorgenanntem Vertragsverhältnis werden monatlich fällig jeweils am XXXXXXX , am XXXXXXX , am XXXXXX, … 3. Die Raten werden, sofern zwischen den Stadtwerken und dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist, per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen, siehe hierzu vorstehende Ziffer I.2. 4. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Vorauszahlung nicht wie vorstehend beschrieben nach, sind die jeweils geltende Höhe eines Stadtwerke berechtigt, nach Ziffer 6.2 bis gehabt hätteMaßgabe der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 19 Abs. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, 6.13 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. 11.3. Ist 2 StromGVV/GasGVV die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, Versorgung in der Energiedienstleistero.g. Verbrauchsstelle sowie ggf. in anderen Verbrauchsstellen des Kunden nach entsprechender Ankündigung der Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV einzustellen. 5. Eine Beendigung der Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauchs kommt in Betracht, wenn der Kunde den Nachweis zukünftig vertragsgemäßer Erfüllung seiner Verbindlichkeiten beispielsweise durch entsprechende Bonitätsauskunft erbringen kann. Die Beendigung der Vorauszahlung bedarf der Kündigung dieser Abwendungsvereinbarung nach Maßgabe der Regelung in Ziffer III 1. und ist frühestens mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug 6.15Wirkung zum dort genannten Zeitpunkt möglich. 6. Der Lieferant ist verpflichtet, Eine Vorauszahlung nach § 14 StromGVV/GasGVV kann jedoch durch die Preise nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – nicht hingegen festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt istStadtwerke jederzeit erneut eingefordert werden, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- etwaige zukünftige Steuernseinen Zahlungspflichten nach Maßgabe der Regelung nicht, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sind. Weiterführen- de Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern verzug gerät nicht vollständig oder in sonstigen bergründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung nach Ziffer 6.12 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- erhoben werden. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. mäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine solche Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten 12. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Kosten. Der Lieferant überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang 12.1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. selbst erhalten sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxxnicht rechtzeitig nachkommt.

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Samples: Abwendungsvereinbarung

Vorauszahlung. 6.14Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. Der Lieferant teilt 2 StromGVV/GasGVV vorzubeugen, wird gem. § 14 Abs.1 und 3 StromGVV/GasGVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart: 1. Zur Besicherung des laufenden Energieverbrauches verpflichtet sich der Kunde, die von ihm zu erbringenden monatlichen Abschlagszahlungen, derzeit …€ bis auf Weiteres monatlich im Voraus zu zahlen. 2. Die monatlichen Abschläge aus vorgenanntem Vertragsverhältnis werden monatlich fällig jeweils am …, am …, am…, … Die Raten werden, sofern zwischen der SVS und dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist, per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen, siehe hierzu vorstehende Ziffer I.4. 3. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Vorauszahlung nicht wie vorstehend beschrieben nach, sind die jeweils geltende Höhe eines SVS berechtigt, nach Ziffer 6.2 bis gehabt hätteMaßgabe der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 19 Abs. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, 6.13 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. 11.3. Ist 2 StromGVV/GasGVV die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, Versorgung in der Energiedienstleistero.g. Verbrauchsstelle sowie ggf. in anderen Verbrauchsstellen des Kunden nach entsprechender Ankündigung der Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV einzustellen. 4. Eine Beendigung der Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauchs kommt in Betracht, wenn der Kunde den Nachweis zukünftig vertragsgemäßer Erfüllung seiner Verbindlichkeiten beispielsweise durch entsprechende Bonitätsauskunft erbringen kann. Die Beendigung der Vorauszahlung bedarf der Kündigung dieser Abwendungsvereinbarung nach Maßgabe der Regelung in Ziffer III 1. und ist frühestens mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug 6.15Wirkung zum dort genannten Zeitpunkt möglich. 5. Der Lieferant ist verpflichtet, Eine Vorauszahlung nach § 14 StromGVV/GasGVV kann jedoch durch die Preise nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – nicht hingegen festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt istSVS jederzeit erneut eingefordert werden, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- etwaige zukünftige Steuernseinen Zahlungspflichten nach Maßgabe der Regelung nicht, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sind. Weiterführen- de Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern verzug gerät nicht vollständig oder in sonstigen bergründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung nach Ziffer 6.12 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- erhoben werden. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. mäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine solche Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten 12. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Kosten. Der Lieferant überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang 12.1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. selbst erhalten sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxxnicht rechtzeitig nachkommt.

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Samples: Abwendungsvereinbarung

Vorauszahlung. 6.14. Der Lieferant teilt dem Kunden die jeweils geltende Höhe eines nach Ziffer 6.2 bis gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.1. Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Gasverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlungen Vorauszahlung zu verlangen, 6.13 wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführtAn- nahme besteht, in der Energiedienstleister, wenn dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsverpflichtun- gen ganz oder teilweise nicht unwesentlicher Höhe in Verzug 6.15oder nicht rechtzeitig nach- kommt. Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – nicht hingegen festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- etwaige zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sind. Weiterführen- de Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern verzug gerät oder in sonstigen bergründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung nach Ziffer 6.12 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- erhoben werden. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. mäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine solche Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten 12. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Kosten. Der Lieferant überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang 12.1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. selbst erhalten sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xxleisten- den Zahlungen. Sie können sich zudem bei wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Ab- rechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informierenKunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter wwwDie Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leis- tenden Zahlungen verrechnet. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxxErfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung wei- terhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuentrichten. 5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z.B. Bargeld oder Chipkar- tenzähler) einrichten und betreiben. 5.3. Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach Ziff. 5.1. nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Lieferant in angemessener Höhe Sicherheit verlangen. 5.4. Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach 5.5. Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zahlungs- verpflichtungen nach, so kann der Lieferant die Sicherheit ver- werten. Hierauf ist in der Zahlungsaufforderung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden. 5.6. Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, soweit ihre Voraussetzungen weggefallen sind. 5.7. Sofern der Kunde entgegen Ziff. 5.1. bzw. 5.3. keine Vor- auszahlung oder Sicherheit leistet, gelten Ziff. 8.2. und 8.4. ent- sprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorauszahlung. 6.14. Der Lieferant teilt dem Kunden die jeweils geltende Höhe eines nach Ziffer 6.2 bis gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener ange- messener Höhe Vorauszahlungen verlangen, 6.13 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug 6.15. Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – nicht hingegen festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums Zeit- raums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- etwaige zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sind. Weiterführen- de Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern verzug Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen bergründeten begründeten Fällen. . 5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung nach Ziffer 6.12 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- erhoben werden. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilenmit- zuteilen. mäß Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Er- messen (§ 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen)BGB) fest. Anlass für eine solche Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem Verbrauch des Preisanpassung vorher- gehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis oder dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktu- ellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist ausschließlich dies angemessen zu berücksichtigen. 5.3 Die Vorauszahlung wird mit der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbe- träge) verrechnet. Ergibt sich dabei eine Änderung Abweichung der Vorauszahlung von der zu leistenden Zahlung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag un- verzüglich erstattet bzw. nachentrichtet. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und be- treiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen. 5.5 Anstelle einer Vorauszahlung kann der Lieferant eine Sicherheitsleistung in Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten 12. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden entspricht den Höhe der für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten voraussichtlich durch- schnittlich zu leistenden KostenZahlungen verlangen. Sofern die Parteien nichts ande- res vereinbaren, ist eine Sicherheitsleistung nur zulässig in Form einer unbeding- ten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer europäischen Bank. Die sich verbürgende Bank muss ein Rating im „A“-Bereich von Standard & Poors oder ein gleichwertiges Rating einer anderen international anerkannten Rating-Agentur aufweisen. 5.6 Der Lieferant kann sich aus der Sicherheit befriedigen, sobald der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Lieferant überwacht fortlaufend wird die Entwicklung dieser KostenSicherheit nur in dem Umfang verwerten, in dem dies zur Erfüllung der rückständigen Zah- lungsverpflichtungen erforderlich ist. 5.7 Die Verwertung der Sicherheit nach Ziffer 5.6 wird der Lieferant dem Kunden unter Fristsetzung schriftlich androhen, es sei denn nach den Umständen des Einzelfalls besteht Grund zu der Annahme, dass eine Befriedigung aus der Si- cherheit zu spät erfolgen würde. Der Umfang 12.1Ist der Abschluss des Vertrages für den Kunden ein Handelsgeschäft, beträgt die Frist wenigstens eine Woche. Verantwortlicher im Sinne In allen übrigen Fällen beträgt sie einen Monat. 5.8 Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, soweit ihre Voraussetzungen weggefallen sind. 5.9 Die Regelungen zur Einstellung und Unterbrechung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. selbst erhalten sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxxBelieferung sowie zur Kündigung in Ziffer 8 bleiben unberührt. 5.10 Die Ziffern 5.5 bis 5.9 gelten nur für gewerbliche Verbraucher.

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Samples: Gas Supply Agreement

Vorauszahlung. 6.145.1 Der VNB verlangt in begründeten Fällen vom Kunden, für Ansprüche aus diesem Vertrag die Zahlung im Voraus zu entrichten. Der Lieferant teilt Die Leistung der Vorauszahlung ist gegenüber dem Kunden die jeweils geltende Höhe eines nach Ziffer 6.2 bis gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang in Textform zu begründen. 5.2 Ein begründeter Fall wird insbesondere angenommen, wenn x. xxx Xxxxx mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, 6.13 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher unerheblicher Höhe in Verzug 6.15. Der Lieferant geraten ist verpflichtetund auch auf eine nach Verzugseintritt erklärte schriftliche Aufforderung unter Androhung des Entzuges des Netzzugangs nicht oder nicht vollständig gezahlt hat, x. xxx Xxxxx zweimal in zwölf Monaten mit einer fälligen Zahlung in Verzug war, c. gegen den Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Geldforderungen (§§ 803 - 882a ZPO) eingeleitet sind, d. aufgrund der Sachlage unter Würdigung der Gesamtumstände die Besorgnis besteht, die Preise nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – dass er den Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, nicht hingegen festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits vollständig oder nur verzögert nachkommen wird und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt ist, wenn der Kunde dies nicht innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt fünf Werktagen nach der Anforderung der Zahlung im Voraus durch einen geeigneten Nachweis seiner Bonität entkräftet oder e. ein früherer Weiterverteilervertrag zwischen dem VNB und dem Kunden in Zahlungs- etwaige zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen und 11.2 den letzten zwei Jahren vor Abschluss dieses Vertrages wirksam fristlos gekündigt worden ist. 5.3 Die Zahlung für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sind. Weiterführen- de Informationen zu der so genannten Anbieterliste die Netznutzung und den Anbietern verzug gerät Messstellenbetrieb des folgenden Monats (Liefermonat) ist auf Anforderung des VNB im Voraus in voller Höhe zu entrichten. a. Der VNB kann eine monatliche, zweiwöchentliche oder in sonstigen bergründeten Fällen. Bei Verlangen einer wöchentliche Vorauszahlung nach Ziffer 6.12 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- erhoben werden. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. mäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine solche Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. verlangen. b. Die Höhe der Vorauszahlung des Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten 12. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden wird monatlich angepasst und entspricht den voraussichtlich anfallenden Entgelten für die vom Kunden für einen Zeitraum von Monat in Anspruch genommene Netznutzung. c. Die Vorauszahlung wird monatlich bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Kostenzum 13. Werktag des Folgemonats abgerechnet und entstehende Salden werden ohne Verrechnung mit anderen Forderungen monatlich ausgeglichen. d. Wenn die Vorauszahlung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht gezahlt wird, ist der VNB zur fristlosen Kündigung des Netzzugangs berechtigt. 5.4 Der Lieferant überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang 12.1. Verantwortlicher VNB hat das Bestehen eines begründeten Falles im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbesZiffer 5.2 halbjährlich, frühestens sechs Monate ab der ersten Vorauszahlung, zu überprüfen. selbst erhalten sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xxDer Kunde kann eine Einstellung der Vorauszahlungsregelung frü- hestens nach achtzehn Monaten fordern, sofern kein begründeter Fall im Sinne des Absatzes 1 mehr vorliegt und innerhalb der vorangegangenen achtzehn Monate die Zahlungen des Kunden fristgerecht und in voller Höhe ein- gegangen sind. Sie können sich zudem bei Der VNB bestätigt dem Kunden, wenn die Voraussetzungen für die Vorauszahlung nicht mehr be- stehen. Die Pflicht zur Vorauszahlung endet mit Zugang der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxxBestätigung.

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Samples: Weiterverteilervertrag (Strom)

Vorauszahlung. 6.141. 1 Der Lieferant teilt Messstellenbetreiber kann in begründeten Fällen vom Anschlussnutzer, für Ansprüche aus diesem Vertrag die Zahlung im Voraus zu entrichten, verlangen. 2Die Leistung der Vorauszahlung ist gegenüber dem Kunden die jeweils geltende Höhe eines nach Ziffer 6.2 bis gehabt hätteAnschlussnutzer in Textform zu begründen. 2. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang Ein begründeter Fall wird insbesondere angenommen, wenn a. der Anschlussnutzer mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, 6.13 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher unerheblicher Höhe in Verzug 6.15. Der Lieferant geraten ist verpflichtet, die Preise und auch auf eine nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – Verzugseintritt erklärte schriftliche Aufforderung unter Androhung der Einstellung des Messstellenbetriebs nicht hingegen festzustellen, so kann die Vertragsstrafe oder nicht vollständig gezahlt hat, b. der Anschlussnutzer zweimal in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt mit einer fälligen Zahlung in Zahlungs- etwaige zukünftige SteuernVerzug war, c. gegen den Anschlussnutzer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Geldforderungen (§§ 803 - 882a ZPO) eingeleitet sind, d. aufgrund der Sachlage unter Würdigung der Gesamtumstände die Besorgnis besteht, Abgaben dass er den Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nur verzögert nachkommen wird und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen der Anschlussnutzer dies nicht innerhalb von fünf Werktagen nach der Anforderung der Zahlung im Voraus durch einen geeigneten Nachweis seiner Bonität entkräftet oder e. ein früherer Messstellenvertrag zwischen dem Messstellenbetreiber und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sinddem Anschlussnutzer in den letzten zwei Jahren vor Abschluss dieses Vertrages nach Nummer 12 Abs. Weiterführen- de Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern verzug gerät oder in sonstigen bergründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung nach Ziffer 6.12 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- erhoben werden. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. mäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine solche Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig5 wirksam gekündigt worden ist. 3. Die Zahlung für den Messstellenbetrieb für den Vorauszahlungszeitraum ist auf Anforderung des Messstellenbetreibers im Voraus in voller Höhe zu entrichten. a. Der Messstellenbetreiber kann eine jährliche, monatliche, zweiwöchentliche oder wöchentliche Vorauszahlung verlangen. b. 1Die Höhe der Vorauszahlung des Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten 12. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden wird bezogen auf den Vorauszahlungszeitraum angepasst und entspricht den voraussichtlich anfallenden Entgelten für einen Zeitraum von bis den für den Vorauszahlungszeitraum in Anspruch genommenen Messstellenbetrieb. 2Dabei hat der Messstellenbetreiber Änderungen im aktuellen Kundenbestand sowie die Umstände des Einzelfalles angemessen zu zwei Liefermonaten berücksichtigen. 3Der Messstellenbetreiber teilt dem Anschlussnutzer die Höhe und den Termin der zu leistenden KostenVorauszahlung rechtzeitig mit. c. Die Vorauszahlung wird zum Ende des Vorauszahlungszeitraums abgerechnet und entstehende Salden werden ohne Verrechnung mit anderen Forderungen ausgeglichen. d. Wenn die Vorauszahlung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht gezahlt wird, ist der Messstellenbetreiber zur fristlosen Kündigung des Messstellenbetriebs berechtigt. 4. 1 Der Lieferant überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang 12.1. Verantwortlicher Messstellenbetreiber hat das Bestehen eines begründeten Falles im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbesNummer 10 Abs. selbst erhalten sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei 2 halbjährlich, frühestens sechs Monate ab der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxxersten Vorauszahlung, zu überprüfen.

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Samples: Messstellenvertrag Strom

Vorauszahlung. 6.14Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. Der Lieferant teilt 2 GasGVV vorzubeugen, wird gem. § 14 Abs.1 und 3 GasGVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart: 1. Zur Besicherung des laufenden Energieverbrauches verpflichtet sich der Kunde, die von ihm zu erbringenden monatlichen Abschlagszahlungen, derzeit …€ bis auf Weiteres monatlich im Voraus zu zahlen. 2. Die monatlichen Abschläge aus vorgenanntem Vertragsverhältnis werden monatlich fällig jeweils am …, am …, am…, … Die Raten werden, sofern zwischen den Stadtwerken Hanau und dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist, per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen, siehe hierzu vorstehende Ziffer I.4. 3. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Vorauszahlung nicht wie vorstehend beschrieben nach, sind die jeweils geltende Höhe eines Stadtwerke Hanau berechtigt, nach Ziffer 6.2 bis gehabt hätteMaßgabe der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 19 Abs. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, 6.13 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. 11.3. Ist 2 GasGVV die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, Versorgung in der Energiedienstleistero.g. Verbrauchsstelle sowie ggf. in anderen Verbrauchsstellen des Kunden nach entsprechender Ankündigung der Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 4 GasGVV einzustellen. 4. Eine Beendigung der Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauchs kommt in Betracht, wenn der Kunde den Nachweis zukünftig vertragsgemäßer Erfüllung seiner Verbindlichkeiten beispielsweise durch entsprechende Bonitätsauskunft erbringen kann. Die Beendigung der Vorauszahlung bedarf der Kündigung dieser Abwendungsvereinbarung nach Maßgabe der Regelung in Ziffer III 1. und ist frühestens mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug 6.15Wirkung zum dort genannten Zeitpunkt möglich. 5. Der Lieferant ist verpflichtet, Eine Vorauszahlung nach § 14 GasGVV kann jedoch durch die Preise nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – nicht hingegen festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt istStadtwerke Hanau jederzeit erneut eingefordert werden, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- etwaige zukünftige Steuernseinen Zahlungspflichten nach Maßgabe der Regelung nicht, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sind. Weiterführen- de Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern verzug gerät nicht vollständig oder in sonstigen bergründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung nach Ziffer 6.12 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- erhoben werden. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. mäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine solche Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten 12. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Kosten. Der Lieferant überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang 12.1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. selbst erhalten sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxxnicht rechtzeitig nachkommt.

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Samples: Abwendungsvereinbarung

Vorauszahlung. 6.14. Der Lieferant teilt dem Kunden die jeweils geltende Höhe eines nach Ziffer 6.2 bis gehabt hätte. Sie darf längstens 8.1 DEW21 ist berechtigt, für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.1. Der Lieferant kann vom den Erdgasverbrauc h des Kunden in angemessener an- gemessener Höhe Vorauszahlungen eine Vorauszahlung zu verlangen, 6.13 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug 6.15. Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – nicht hingegen festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt Ver- zug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- etwaige zukünftige SteuernZahlungsverzug gerät, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sind. Weiterführen- de Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern verzug gerät bei nicht erfüllten Geldforderungen aus einem vorherigen Liefervertragsverhältnis mit DEW21 oder in sonstigen bergründeten sons- tigen begründeten Fällen. Bei Verlangen Die Vorauszahlung ist frühestens zu Beginn der Lieferung fällig und wird von DEW21 nach billigem Xxxxxxxx (§ 000 XXX) xxxxxxxxxx. Xxx Xxxxxxxxx einer Vorauszahlung nach Ziffer 6.12 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- erhoben werden. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraus- setzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. mäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine solche Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung ergibt sich aus dem durchschnittlic hen monatlichen Verbrauch des Preisanpassung vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Ab- rechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen monatli- chen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertrags- preis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich gerin- ger ist, ist ausschließlich dies angemessen zu berücksichtigen. 8.2 Die Vorauszahlung wird bei der jeweils nächsten Rechnungsertei- lung verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ergibt sich da- bei eine Änderung Abweichung der in Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten 12. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden entspricht den für einen Zeitraum Vorauszahlung von bis zu zwei Liefermonaten der zu leistenden KostenZahlung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich er- stattet bzw. Der Lieferant überwacht fortlaufend nachentrichtet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang 12.1. Verantwortlicher im Sinne Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. selbst erhalten sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxxVer- rechnung als erneute Vorauszahlung nachzuentrichten.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Erdgas

Vorauszahlung. 6.14Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. Der Lieferant teilt 2 StromGVV/GasGVV vorzubeugen, wird gem. § 14 Abs.1 und 3 StromGVV/GasGVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart: 1. Zur Besicherung des laufenden Energieverbrauches verpflichtet sich der Kunde, die von ihm zu erbringenden monatlichen Abschlagszahlungen, derzeit 250,00€ bis auf Weiteres monatlich im Voraus zu zahlen. 2. Die monatlichen Abschläge aus vorgenanntem Vertragsverhältnis werden monatlich fällig jeweils am ersten Werktag des Monats. Die Raten werden, sofern zwischen der EWF und dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist, per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen, siehe hierzu vorstehende Ziffer I.4. 3. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Vorauszahlung nicht wie vorstehend beschrieben nach, ist die jeweils geltende Höhe eines EWF berechtigt, nach Ziffer 6.2 bis gehabt hätteMaßgabe der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 19 Abs. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, 6.13 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. 11.3. Ist 2 StromGVV/GasGVV die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, Versorgung in der Energiedienstleistero.g. Verbrauchsstelle sowie ggf. in anderen Verbrauchsstellen des Kunden nach entsprechender Ankündigung der Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV einzustellen. 4. Eine Beendigung der Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauchs kommt in Betracht, wenn der Kunde den Nachweis zukünftig vertragsgemäßer Erfüllung seiner Verbindlichkeiten beispielsweise durch entsprechende Bonitätsauskunft erbringen kann. Die Beendigung der Vorauszahlung bedarf der Kündigung dieser Abwendungsvereinbarung nach Maßgabe der Regelung in Ziffer III 1. und ist frühestens mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug 6.15Wirkung zum dort genannten Zeitpunkt möglich. 5. Der Lieferant ist verpflichtet, Eine Vorauszahlung nach § 14 StromGVV/GasGVV kann jedoch durch die Preise nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – nicht hingegen festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt istEWF jederzeit erneut eingefordert werden, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- etwaige zukünftige Steuernseinen Zahlungspflichten nach Maßgabe der Regelung nicht, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sind. Weiterführen- de Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern verzug gerät nicht vollständig oder in sonstigen bergründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung nach Ziffer 6.12 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- erhoben werden. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. mäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine solche Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten 12. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Kosten. Der Lieferant überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang 12.1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. selbst erhalten sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxxnicht rechtzeitig nachkommt.

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Samples: Abwendungsvereinbarung

Vorauszahlung. 6.14Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. Der Lieferant teilt dem Kunden 2 StromGVV/GasGVV vor­ zubeugen, wird gem. § 14 Abs.1 und 3 StromGVV/GasGVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart: 1. Zur Absicherung des laufenden Energieverbrauches verpflichtet sich der Kunde, die von ihm zu erbringenden monatlichen Abschlagszahlungen, derzeit bis auf Weiteres monatlich im Voraus zu zahlen. Die monatlichen Abschläge aus vorgenanntem Vertragsverhältnis werden jeweils geltende Höhe am ersten eines Monats fällig. Die Abschläge sind per Überweisung zu bezahlen. 2. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Vorauszahlung nicht wie vorstehend beschrieben nach, ist badenova berechtigt, nach Ziffer 6.2 bis gehabt hätteMaßgabe der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 19 Abs. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, 6.13 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. 11.3. Ist 2 StromGVV/GasGVV die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, Versorgung in der Energiedienstleistero. g. Verbrauchsstelle sowie ggf. in anderen Verbrauchsstellen des Kunden nach entsprechender Ankündigung der Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV einzustellen. 3. Eine Beendigung der Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauchs kommt in Betracht, wenn der Kunde den Nachweis zukünftig vertragsgemäßer Erfüllung seiner Verbindlichkeiten beispielsweise durch entsprechende Bonitätsauskunft erbringen kann. Die Beendigung der Vorauszahlung bedarf der Kündigung dieser Abwendungs­ vereinbarung nach Maßgabe der Regelung in Ziffer III 1. und ist frühestens mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug 6.15Wirkung zum dort genannten Zeitpunkt möglich. 4. Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise Eine Vorauszahlung nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – nicht hingegen festzustellen, so § 14 StromGVV/GasGVV kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt istjedoch durch badenova jederzeit erneut eingefordert werden, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- etwaige zukünftige Steuernseinen Zahlungspflichten nach Maßgabe der Regelung nicht, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sind. Weiterführen- de Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern verzug gerät nicht vollständig oder in sonstigen bergründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung nach Ziffer 6.12 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- erhoben werden. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. mäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine solche Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten 12. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Kosten. Der Lieferant überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang 12.1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. selbst erhalten sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxxnicht rechtzeitig nachkommt.

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Samples: Abwendungsvereinbarung

Vorauszahlung. 6.14schläge, § 19-StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage und die abLa-Umlage) sowie 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- 14.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie etwaige zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen nach gung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Liefe- e.V., Xxxxxxxxx-Xxx. 000, 00000 Xxxxxx, 030/2757240- 0., Mo. – Fr. 10:00 – 16:00 Uhr, Ziffer 6.11 die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe an (gesetzlicher Regelsatz nach rant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Email: info@schlichtungsstelle-energie. de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, § 12 Abs. 1 UStG derzeit: 19 %). Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung 14.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbrau- wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug 6.13. Der Lieferant teilt dem Kunden die jeweils geltende Höhe eines nach Ziffer 6.2 bis der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den cherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- 6.12 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 00000 Xxxx, Telefon: 030/ 00000- 000 oder 00000 000000 , Telefax: 030/ 22480-323, verzug gerät oder in sonstigen bergründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung 6.14. Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise nach Ziffer 6.1 bis 6.10– nicht hingegen 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. etwaige zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu 14.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des nach Ziffer 6.11 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfül- (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden mäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine solche lung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Ver- Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.1 bis 6.10 genannten gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.1sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der brauch des vorhergegangenen Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis Kosten. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, 6.13 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mitüberwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, wenn der Kunde mit einer Zahlung Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen bzw. – sollte kein vorhergegangener Abrechnungszeitraum bestehen - aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug 6.15. Der Lieferant durch- einer Preisanpassung ist verpflichtet, auf die Preise Veränderung der Kosten nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – nicht hingegen 6.10 seit der festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. schnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- etwaige zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. jeweils vorhergehenden Preisanpassung nach dieser Ziffer 6.14 bzw. – sofern noch keine und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sind. Weiterführen- de Informationen zu Macht der so genannten Anbieterliste und den Anbietern verzug gerät oder in sonstigen bergründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemes- Preisanpassung nach dieser Ziffer 6.12 6.14 erfolgt ist durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt erhoben werden. sind sen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden des geplanten Wirksamwerdens der aktuellen Preisanpassung beschränkt. Kostensteige- nach dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilenVertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. mäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für Erfolgt eine solche Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fälligVerrechnung rungen und Kostensenkungen sind bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldieren. Die Höhe der Vorauszahlung des Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten Der 12. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Kosten. Der Lieferant überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang 12.1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. selbst erhalten sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.Widerspruchsrecht

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorauszahlung. 6.14. Der Lieferant teilt dem Kunden die jeweils geltende Höhe eines nach Ziffer 6.2 bis gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, 6.13 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug 6.15. Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – nicht hingegen festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- etwaige zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sind. Weiterführen- de Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern verzug Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen bergründeten begründeten Fällen. 5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung nach Ziffer 6.12 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- erhoben werden. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. mäß Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen)BGB) fest. Anlass für eine solche Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung wird aus dem durchschnitt- lichen monatlichen Verbrauch des Preisanpassung vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – wenn kein vorhergehender Abrechnungszeitraum besteht – aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertrags- preis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist ausschließlich dies angemessen zu berücksichtigen. 5.3. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leis- tenden Zahlungen (Rechnungsbeträge und Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsverträge) verrechnet. Ergibt sich dabei eine Änderung Abweichung der in Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten 12. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden entspricht den für einen Zeitraum Vorauszahlung von bis zu zwei Liefermonaten der zu leistenden KostenZah- lung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachent- richtet. 5.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassen- system (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben bzw. den Messstellen- betreiber damit beauftragen. 5.5. Anstelle einer Vorauszahlung kann der Kunde nach seiner Xxxx in gleicher Höhe Sicher- heit leisten. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist eine Sicherheitsleistung nur zu- lässig in Form einer unbedingten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer eu- ropäischen Bank. Die sich verbürgende Bank muss ein Rating im „A“-Bereich von Standard & Poors oder ein gleichwertiges Rating einer anderen international anerkannten Rating-Agentur aufweisen. 5.6. Der Lieferant überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kostenkann sich aus der Sicherheit befriedigen, sobald der Kunde mit seinen Zah- lungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Lieferant wird die Sicherheit nur in dem Umfang 12.1ver- werten, in dem dies zur Erfüllung der rückständigen Zahlungsverpflichtungen erforderlich ist. 5.7. Verantwortlicher im Sinne Die Verwertung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbesSicherheit nach Ziffer 5.5 wird der Lieferant dem Kunden unter Frist- setzung schriftlich androhen, es sei denn nach den Umständen des Einzelfalls besteht Grund zu der Annahme, dass eine Befriedigung aus der Sicherheit zu spät erfolgen würde. selbst erhalten Ist der Ab- schluss des Vertrages für den Kunden ein Handelsgeschäft, beträgt die Frist wenigstens eine Woche. In allen übrigen Fällen beträgt sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xxeinen Monat. 5.8. Sie können sich zudem bei Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, soweit ihre Voraussetzungen weggefallen sind. 5.9. Die Regelungen zur Einstellung und Unterbrechung der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxxBelieferung sowie zur Kündigung in Ziffer 8 bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorauszahlung. 6.14. Der Lieferant teilt dem Kunden die jeweils geltende Höhe eines nach Ziffer 6.2 bis gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.17.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, 6.13 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug 6.15. Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – nicht hingegen festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt ist, wenn der Kunde innerhalb inner- halb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- etwaige zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sind. Weiterführen- de Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern verzug Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen bergründeten begründeten Fällen. 7.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung nach Ziffer 6.12 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- erhoben werden. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall Weg- fall mitzuteilen. mäß Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen)BGB) fest. Anlass für eine solche Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem Verbrauch des Preisanpassung vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist ausschließlich eine Änderung dies angemessen zu berücksichtigen. 7.3. Die Vorauszahlung wird mit der in jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlung (Ab- schläge nach Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten 12oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden entspricht den für einen Zeitraum Ergibt sich dabei eine Abweichung der Voraus- zahlung von bis zu zwei Liefermonaten der zu leistenden KostenZahlung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet. 7.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen. 8.1. Das vom Kunden zu zahlende Entgelt setzt sich aus den Preisbestandteilen nach den Ziffern 8.2 bis 8.5 zu- sammen. 8.2. Der Lieferant überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang 12.1. Verantwortlicher Kunde zahlt einen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der sich aus den Preis- angaben im Sinne Auftragsformular ergebenden Höhe. Diese werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. selbst erhalten sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xxKosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie können sich zudem bei enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebe- schaffung und Vertrieb (inkl. SLP-Bilanzierungsumlage), Entgelt für die Nutzung des virtuellen Handelspunk- tes, Konvertierungsentgelt sowie Konvertierungsumlage, Kosten für Messstellenbetrieb und Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – dass an den zustän- digen Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die Energiesteuer sowie die Konzessionsabgaben. 8.3. Zusätzlich zahlt der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.Kunde für die gelieferte Energie folgende Preisbestandteile nach den Ziffern 8.3.1, und

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Lieferung Von Erdgas

Vorauszahlung. 6.14. Der Lieferant teilt dem Kunden die jeweils geltende Höhe eines nach Ziffer 6.2 bis gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 15.1. Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, 6.13 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleisterver- langen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug 6.15. Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise nach Ziffer 6.1 bis 6.11 – nicht hingegen festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- etwaige zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, sind. Weiterführen- de Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern verzug Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen bergründeten begründeten Fällen. 5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung nach Ziffer 6.12 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen ge- erhoben werden. sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. mäß Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen)BGB) fest. Anlass für eine solche Die Vorauszahlung Vorauszah- lung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem Verbrauch des Preisanpassung vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertrags- preis oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist ausschließlich dies angemessen zu berücksichtigen. 5.3. Die Vorauszahlung wird mit der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leisten- den Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Ergibt sich da- bei eine Änderung Abweichung der Vorauszahlung von der zu leistenden Zahlung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet. 5.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorauszahlungs- system (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben bzw. den Messstel- lenbetreiber damit beauftragen. 5.5. Anstelle einer Vorauszahlung kann der Lieferant eine Sicherheitsleistung in Ziffer 6.1 bis 6.11 genannten 12. Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Kunden entspricht den Höhe der für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten voraussichtlich durchschnittlich zu leistenden KostenZah- lungen verlangen. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist eine Sicherheitsleis- tung nur zulässig in Form einer unbedingten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen Bürg- schaft einer europäischen Bank. Die sich verbürgende Bank muss ein Rating im „A“-Bereich von Standard & Poors oder ein gleichwertiges Rating einer anderen international anerkann- ten Rating-Agentur aufweisen. 5.6. Der Lieferant überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kostenkann sich aus der Sicherheit befriedigen, sobald der Kunde mit seinen Zah- lungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Lieferant wird die Sicherheit nur in dem Umfang 12.1ver- werten, in dem dies zur Erfüllung der rückständigen Zahlungsverpflichtungen erforderlich ist. 5.7. Verantwortlicher im Sinne Die Verwertung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbesSicherheit nach Ziffer 5.6 wird der Lieferant dem Kunden unter Fristset- zung schriftlich androhen, es sei denn nach den Umständen des Einzelfalls besteht Grund zu der Annahme, dass eine Befriedigung aus der Sicherheit zu spät erfolgen würde. selbst erhalten Ist der Ab- schluss des Vertrages für den Kunden ein Handelsgeschäft, beträgt die Frist wenigstens eine Woche. In allen übrigen Fällen beträgt sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xxeinen Monat. 5.8. Sie können sich zudem bei Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, soweit ihre Voraussetzungen weggefallen sind. 5.9. Die Regelungen zur Einstellung und Unterbrechung der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informa- tionen erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxxBelieferung sowie zur Kündigung in Ziffer 8 bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen