Common use of Vorauszahlung Clause in Contracts

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richten.

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Samples: www.stadtwerke-oerlinghausen.de, www.stadtwerke-oerlinghausen.de, www.stadtwerke-oerlinghausen.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann Die Stadtwerke können vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug Zahlungs- verzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen Voraussetzun- gen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden ZahlungenZah- lungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen durchschnitt- lichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. - sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungs- zeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer vergleich- barer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen an- gemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnetver- rechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen Voraussetzun- gen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

Appears in 3 contracts

Samples: www.stadtwerke-ahlen.de, www.stadtwerke-ahlen.de, www.stadtwerke-ahlen.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener angemes- sener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung Vo- rauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Vorauszahlungs- zeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrech- nungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum vorherge- hender Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnetverrech- net. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich Be- trag unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzu- entrichten.

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Samples: www.stadtwerke-heiligenhafen.com, www.stadtwerke-eutin.de

Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche monatli- che Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten Mona- ten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten sons- xxxxx begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung Voraus- zahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen Vo- raussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Vor- auszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Vorauszah- lungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum vorher- gehender Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer gerin- ger ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen lie- gen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin wei- terhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten verrechne- ten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute er- neute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.stadtwerke-rheine.de

Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.ovag.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Gasverbrauch des Kunden eine monatliche in angemesse- ner Höhe Vorauszahlung in angemessener Höhe zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzel- falls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsver- pflichtungen ganz oder teilweise nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn oder nicht rechtzeitig nachkommt (frü- hestens jedoch zu Beginn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fälligLieferung). Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Zahlungen und ergibt sich aus dem durchschnittlichen Verbrauch für zwei Lie- fermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum beste- hen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich er- heblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung Vorauszah- lung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden leis- tenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtetver- pflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute er- neute Vorauszahlung nachzuent- richten.nach zu entrichten.‌

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Samples: www.stadtwerke-dachau.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener angemes- sener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums Zeit- raums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten sonsti- gen begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Kun- den Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung Voraus- zahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten Liefer- monaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungszeit- raums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Ab- rechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer ver- gleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde Kun- de glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.evdbag.de

Vorauszahlung. 5.16.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums Zeit- raums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn Lie- ferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden ZahlungenZahlun- gen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen Abrechnungszeitraum be- stehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigenbe- rücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden Kun- den nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung Vorausza h- lung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich un- verzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzu- entrichten.

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Samples: Preisblatt SWF Wärmepumpenstrom

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Voraus- zahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung Voraus- zahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Vor- auszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis Ver- tragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde Kun- de glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zah- lungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde Kun- de verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.connect-gp-joule.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher un- wesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen durch- schnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt Er- folgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung Vorauszah- lung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.stadtwerke-eutin.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug Zahlungs- verzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum ei- nen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch für zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigenberück- sichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.stadtwerke-rotenburg.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Die Stadtwerke sind berechtigt, für den Gasverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn Liefer- beginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungs- zeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.swni.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener ange- messener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag Ver- trag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Vor- auszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden vorher- gehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten ver-rechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richten.Voraus-zahlung nachzuentrichten. AGB Strom v5.3_2019-11-27 Seite 1 von 4

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Samples: Auftrag Zur

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom ÜZ-Vertrieb ist berechtigt, für den Elektrizitätsverbrauch des Kunden eine monatliche in angemesse- ner Höhe Vorauszahlung in angemessener Höhe zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsverpflichtungen nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn oder nicht rechtzeitig nachkommt (frühestens jedoch zu Beginn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fälligLieferung). Die Höhe der Vorauszahlung Voraus- zahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Zahlungen und ergibt sich aus dem durchschnittlichen Verbrauch für zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaftglaub- haft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden leis- tenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen Vorausset- zungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.uez.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Gasverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der An- nahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsverpflichtun- gen ganz oder teilweise nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lennicht rechtzeitig nach- kommt. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden leisten- den Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Ab- rechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden leis- tenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin wei- terhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.stadtwerke-neustadt.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Gasverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lennicht rechtzeitig nachkommt. Die Vorauszahlung Voraus- zahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Vorauszah- lungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigenberück- sichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden leis- tenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.stadtwerke-altena.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher un- wesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden vor- hergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen angemes- sen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden Kun- den nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung Ver- rechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung Verrech- nung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: stadtwerke-ploen.de

Vorauszahlung. 5.16.1. Der Lieferant Die Lition Energie GmbH kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung Vo- rauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Vorauszahlungszeit- raum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrech- nungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum vorherge- hender Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten nächs- ten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung Vorauszah- lung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: assets.ctfassets.net

Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt wieder- holt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenWeg- fall mitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen durchschnitt- lichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis Ver- tragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.stadtwerke-uelzen.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher un- wesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Voraus- zahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.kraftwerke-haag.de

Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Gasverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung Voraus- zahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum von Zeitraum bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum leis- tenden Zahlungen und ergibt sich aus dem durchschnittlichen durch- schnittlichen Verbrauch für bis zu zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum vor- hergehender Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen Zahlun- gen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten verrech- neten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.sparkasse-re.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener angemes- sener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums Zeit- raums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten sonsti- gen begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung Vo- rauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung Vorauszah- lung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten Liefermo- naten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungszeit- raums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Ab- rechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer ver- gleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen angemes- sen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.stadtwerke-bernburg.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom ÜZ-Vertrieb ist berechtigt, für den Elektrizitätsverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsverpflichtungen nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn oder nicht rechtzeitig nachkommt (frühestens jedoch zu Beginn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fälligLieferung). Die Höhe der Vorauszahlung Voraus- zahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum Zahlungen und ergibt sich aus dem durchschnittlichen Verbrauch für zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermitteltVertragspreis. Macht der Kunde glaubhaftglaub- haft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen Voraus- setzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten verrechne- ten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrich- ten.

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Samples: www.uez.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlungen verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten bergründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden vorhergegangenen Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum vorhergegangener Abrechnungszeitraum bestehen - aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.roedl-energie.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher un- wesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens frühes- tens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen durch- schnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt Er- folgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung Voraus- zahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unver- züglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.sw-bw.de

Vorauszahlung. 5.1. 5.1 Der Lieferant kann vom ist berechtigt, für den Gasverbrauch des Kunden eine monatliche in an- gemessener Höhe Vorauszahlung in angemessener Höhe zu verlangen, wenn nach den Um- ständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lennicht rechtzeitig nachkommt. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen durch- schnittlichen Verbrauch für zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. - sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen - aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigenbe- rücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt Er- folgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten ver- rechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtenVo- rauszahlung nachzuentrichten.

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Samples: www.stadtwerke-weinsberg.de

Vorauszahlung. 5.16.1. Der Lieferant kann vom Die Stadtwerke sind berechtigt, für den Gasverbrauch des Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten Mo- naten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden Kun- den und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen ange- messen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnetver- rechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen Vorausset- zungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtetverpflich- tet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.stadtwerke-ahlen.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener an- gemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug Zahlungsver- zug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung Vo- rauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn Lie- ferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden ZahlungenZahlun- gen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen durchschnittli- chen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungs- zeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer vergleichba- rer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen angemes- sen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten nächs- ten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine ei- ne Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten verrech- neten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richten.Voraus- zahlung nachzuentrichten. AGB Strom Haushaltskunden Stand: 01/2019

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Samples: www.versorgungsbetriebe.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt wieder- holt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällenbegründeten Fäl- len. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- lenmitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeit- raum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer vergleich- barer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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Samples: www.connect-gp-joule.de

Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener ange- messener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb in- nerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten begründeten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung Voraus- zahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren ih- ren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fälligmitzuteilen. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den beträgt die für einen Zeit- raum Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden ZahlungenZah- lungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen durchschnittli- chen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen ak- tuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeit- raum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen angemes- sen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richtennachzuentrichten.

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