Vorauszahlung. Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 2 StromGVV/GasGVV vorzubeugen, wird gem. § 14 Abs.1 und 3 StromGVV/GasGVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart:
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Samples: www.svs-energie.de, www.ewf.de, www.stw-ger.de
Vorauszahlung. Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 2 StromGVV/GasGVV vorzubeugen, wird gem. entsprechend § 14 Abs.1 und 3 StromGVV/GasGVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart:
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Samples: www.stadtwerke-goerlitz.de, www.stadtwerke-weisswasser.de, www.stadtwerke-springe.de
Vorauszahlung. Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 2 StromGVV/GasGVV vorzubeugen, wird gem. entsprechend § 14 Abs.1 und 3 StromGVV/GasGVV StromGVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart:
Appears in 2 contracts
Samples: www.stadtwerke-goerlitz.de, www.stadtwerke-gifhorn.de
Vorauszahlung. Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 2 StromGVV/GasGVV vorzubeugen, wird gem. entsprechend § 14 Abs.1 und 3 StromGVV/GasGVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart:
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Samples: www.stadtwerke-goerlitz.de
Vorauszahlung. Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 2 StromGVV/GasGVV vorzubeugen, wird gem. entsprechend § 14 Abs.1 und 3 StromGVV/GasGVV Gas-GVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart:
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Samples: www.bs-energy.de
Vorauszahlung. Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 2 StromGVV/GasGVV vorzubeugen, wird gem. § 14 Abs.1 und 3 StromGVV/GasGVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart:
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Samples: stadtwerke-hanau.de
Vorauszahlung. Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 2 StromGVV/GasGVV vorzubeugen, wird gem. § 14 Abs.1 Abs. 1 und 3 StromGVV/GasGVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart:
Appears in 1 contract
Samples: www.sw-arnstadt.de
Vorauszahlung. Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 2 StromGVV/StromGVV / GasGVV vorzubeugen, wird gem. § 14 Abs.1 und 3 StromGVV/StromGVV / GasGVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart:
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Samples: www.stadtwerke-heide.de
Vorauszahlung. Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 2 StromGVV/GasGVV vorzubeugen, wird gem. entsprechend § 14 Abs.1 und 3 StromGVV/GasGVV Strom-GVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart:
Appears in 1 contract
Samples: www.bs-energy.de
Vorauszahlung. Um künftig die fristgemäße und vollständige Einhaltung der Zahlungsverbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sicherzustellen und einer Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 2 StromGVV/GasGVV vorzubeugenvor zubeugen, wird gem. § 14 Abs.1 und 3 StromGVV/GasGVV eine Vorauszahlung des laufenden Energieverbrauches nach Maßgabe der folgenden Regelungen vereinbart:
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Samples: www.badenova.de