Common use of Vorauszahlung Clause in Contracts

Vorauszahlung. 14.1 Die rhenag ist berechtigt, für den Verbrauch eines Abrechnungszeitraumes Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht recht- zeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung ist der Kun- de hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu unterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.

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Vorauszahlung. 14.1 Die rhenag ist berechtigt, für den Verbrauch eines Abrechnungszeitraumes Vorauszahlung zu verlangenverlan- gen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen sei- nen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht recht- zeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung Vorauszah- lung ist der Kun- de Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher ver- ständlicher Form zu unterrichten. Hierbei sind mindestens min- destens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.

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Vorauszahlung. 14.1 Die 13.1. rhenag ist berechtigt, für den Verbrauch eines Abrechnungszeitraumes Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht recht- zeitig rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung ist der Kun- de Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu unterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.

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Vorauszahlung. 14.1 Die rhenag ist berechtigt, für den Verbrauch eines Abrechnungszeitraumes Abrechnungs- zeitraumes Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen sei- nen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht recht- zeitig rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung ist der Kun- de Kunde hierüber ausdrücklich ausdrück- lich und in verständlicher Form zu unterrichten. Hierbei sind mindestens min- destens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.

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Vorauszahlung. 14.1 Die rhenag ist berechtigt, für den Verbrauch eines Abrechnungszeitraumes Vorauszahlung zu verlangenverlan- gen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht recht- zeitig rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung Voraus- zahlung ist der Kun- de Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu unterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.

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Vorauszahlung. 14.1 Die 13.1 rhenag ist berechtigt, für den Verbrauch eines Abrechnungszeitraumes Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht recht- zeitig rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung ist der Kun- de Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu unterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.

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