Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant ist berechtigt, für den Stromverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zur Annahme besteht, dass der Kun- de seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach- kommt. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden beträgt mindestens die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten durchschnittlich zu leistenden Zahlungen. Leistet der Kunde die Vorauszahlung nicht, gelten Ziffer 9.2. und 9.3.
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Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant ist berechtigt, für den Stromverbrauch Elektrizitätsverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zur zu der Annahme besteht, dass der Kun- de Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nach- kommtnachkommt. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden beträgt mindestens die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten durchschnittlich zu leistenden Zahlungen. Leistet der Kunde die Vorauszahlung nicht, gelten Ziffer 9.2. und 9.3.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie Durch Den Lieferanten, Die Stadtwerke Zeven GMBH, Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie Durch Den Lieferanten, Die Stadtwerke Zeven GMBH
Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant ist berechtigt, für den Stromverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zur Annahme besteht, dass der Kun- de seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach- kommt. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden beträgt mindestens die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten durchschnittlich zu leistenden Zahlungen. Leistet der Kunde die Vorauszahlung nicht, gelten Ziffer 9.210.2. und 9.310.3.
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Vorauszahlung. 5.1. Der Lieferant ist auch bei Tarifen, die standardmäßig keine Vorauszahlung vorsehen, dann berechtigt, für den Stromverbrauch Elektrizitätsverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung Vo- rauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zur Annahme zu der An- nahme besteht, dass der Kun- de Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nach- kommtnachkommt. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden beträgt mindestens min- destens die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten durchschnittlich zu leistenden Zahlungen. Leistet der Kunde die Vorauszahlung nicht, gelten Ziffer 9.2. und 9.3.
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Samples: www.daybyday.press